Die Struktur des Haftungsrechts

Die Struktur des Haftungsrechts

Einband:
Leinen-Einband
EAN:
9783161479885
Untertitel:
Geschichte, Theorie und Dogmatik außervertraglicher Ansprüche auf Schadensersatz
Genre:
Zivilprozessrecht
Autor:
Nils Jansen
Herausgeber:
Mohr Siebeck GmbH & Co. K
Auflage:
1. Auflage 2003
Anzahl Seiten:
703
Erscheinungsdatum:
30.04.2003
ISBN:
978-3-16-147988-5

Nils Jansen bietet eine theoretische und historische Grundlegung des außervertraglichen Schadensersatzrechts, die auf ein besseres Verständnis des geltenden Rechts zielt.

Geschichte, Theorie und Dogmatik außervertraglicher Ansprüche auf Schadensersatz Das Haftungsrecht stellt sich heute in Deutschland - ebenso wie in den meisten europäischen Rechtsordnungen - zersplittert und wertungsmäßig inkohärent dar. Angesichts dieser Tatsache erstellt Nils Jansen eine historisch und theoretisch angelegte Grundlagenuntersuchung zum geltenden Haftungsrecht: Er beschreibt formal, welche Arten von Gerechtigkeitskriterien (distributive und ausgleichende Gerechtigkeit) bei Urteilen über die persönliche Verantwortlichkeit und damit auch im Haftungsrecht einschlägig sind, und wie sie sich aufeinander beziehen. Sodann untersucht er, wie es historisch zu dem heutigen, dogmatisch inkohärenten Rechtszustand gekommen ist. Entscheidend war dabei, daß die zentralen Begriffe im Rahmen des altrömischen Deliktsrechts geprägt worden sind, das mit dem Schadensausgleich ursprünglich nichts zu tun hatte: Nur die Geschichte der vielfältigen Wandlungen des Deliktsrechts kann den heutigen Rechtszustand erklären. Aufgrund dieser Erkenntnisse erfolgt schließlich eine dogmatische Grundlegung des Haftungsrechts, die zu einem zusammenfassenden, regelförmig formulierten "restatement" des tatsächlichen heutigen Rechtszustands führt. Dabei setzt der Autor sich insbesondere auch mit den Projekten zur Formulierung eines künftigen europäischen Haftungsrechts auseinander.

Autorentext
Studium der Rechtswissenschaften, Philosophie und Politik in Passau und Kiel; 1997 Promotion (Kiel); 1998 zweites juristisches Staatsexamen (München); 2002 Habilitation (Regensburg), Professur an der Universität Augsburg; 2003 Wechsel an die Universität Düsseldorf; seit 2006 Inhaber des Lehrstuhls für Römisches Recht und Privatrechtsgeschichte sowie Deutsches und Europäisches Privatrecht an der Universität Münster; seit 2007 Hauptantragsteller, seit 2019 Sprecher des Exzellenzclusters Religion und Politik.


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