Über die Staatsgewalt

Über die Staatsgewalt

Einband:
Fester Einband
EAN:
9783406457951
Untertitel:
Von Platons Idealstaat bis zur Europäischen Union
Genre:
Rechts-Lexika
Autor:
Rudolf Weber-Fas
Herausgeber:
Beck, C H
Anzahl Seiten:
337
ISBN:
978-3-406-45795-1

"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus"
Mit seiner neuartigen Konzeption bietet das Werk von Rudolf Weber-Fas einen schnellen Zugang zu den Denkern und Ideen, die für die Entwicklung der abendländischen Staatsgewalt grundlegend wurden. Das Buch umfasst den gesamten geistigen Spannungsbogen von Platon bis Carl Schmitt. Für Bodenhaftung unter dem Ideenhimmel sorgen die eingefügten biografischen Kurzportraits.

Autorentext
Prof. Dr. Rudolf Weber-Fas LL.M. ist Ordinarius für Öffentliches Recht und Staatslehre an der Universität Mannheim. Vorher war er in Anwaltschaft, Verwaltung, Diplomatie und Justiz tätig, zuletzt als Richter an einem obersten Bundesgericht. Seine zahlreichen Buchveröffentlichungen über Staatsrecht, politische Ideengeschichte und internationales Recht zählen längst zu den Klassikern.

Leseprobe
"I. Zur Legitimation der Staatsgewalt

Um Staaten von großen Räuberbanden zu unterscheiden, hat das politische Denken seit frühester Zeit nach den Rechtfertigungsgründen hoheitlicher Gewalt gefragt. Das Grundproblem, welche Zwecke die Ausübung staatlicher Herrschaft zu legitimieren vermögen, stellt sich in jeder Geschichtsepoche neu und hat im Wandel der Staatsideen die unterschiedlichsten Antworten gefunden.
So ist es nach Aristoteles die Aufgabe des politischen Gemeinwesens, Tugend und Glück der Menschen, Gerechtigkeit und vollkommenes Leben zu gewährleisten. Auch für Cicero ist die Gerechtigkeit der Grundwert des staatlichen Lebens. Ganz andere Akzente setzt Hobbes, ausgehend von einem tief pessimistischen Bild des Menschen, der im natürlichen staatsfreien Zustand dem Mitmenschen wie ein Wolf gegenüberstehe. Dieses Faktum erfordere einen starken Staat, dessen Hauptzweck die Sicherung von Frieden, Ordnung und Freiheit im menschlichen Zusammenleben sei. Und die moderne Staat saufgabe sozialpolitischer Gestaltung formuliert mit Nachdruck schon Fichte, dessen Denken gleichermaßen dem Freiheitsproblem und der sozialen Frage gilt. Danach soll der Staat berechtigt sein, unangemessene Vermögensverteilungen zu korrigieren, um jeden 'in sein Eigentum erst einzusetzen'. Im Blick auf die zahlreichen, mannigfach differierenden Staatszwecklehren lassen sich bestimmte TYPEn erkennen. Exemplarisch seien die folgenden kurz skizziert.
In der neueren Staatsphilosophie besonders einflußreich wurde die namentlich von Hegel vertretene Machttheorie. Sie erklärt eine Politik größtmöglicher Machtgewinnung als vornehmsten Zweck der Staaten. In deren Kämpfen gegeneinander vollziehe sich die Entwicklung der Menschheit und die Verwirklichung der objektiven Vernunft.
Zu dieser Gewaltmetaphysik, für die der Staat nur dann in Form ist, wenn sein Machtpotential nach innen und nach außen nachhaltig expandiert, stehen die Rechtstheorien des Staates in entschiedenem Gegensatz. Hier ist vo r allem Kant zu nennen. Seine Lehre verpflichtet die Staatsmacht zur Schaffung von Institutionen, die unverbrüchlich garantieren, daß Recht vor Gewalt geht. Dergestalt soll im Inneren der freiheitliche Rechtsstaat gegen den Machtstaat und völkerrechtlich eine Art Weltverfassungsstaat gegen die internationale Anarchie hervorgebracht werden.
Ein von der liberalen Rechtsstaatslehre verworfener Staatszweck findet sich in der Wohlfahrtstheorie, deren moderner masseneudämonistischer Zug auf frühantike Vorstellungen zurückgeht. Die Legitimierung des Staates als Promotor individueller Wohlfahrt und des gemeinen Besten ist eine vieldeutige Formel, bei der Vorsicht geboten erscheint. Monokratischer wie demokratischer Absolutismus können, wie sich in der Geschichte wiederholt gezeigt hat, die persönliche Freiheit, einen Höchstwert des Menschen, im Namen des vorgeblichen Gemeinwohls vernichten ..."


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