Staat - Kirche - Kultur.

Staat - Kirche - Kultur.

Einband:
Kartonierter Einband
EAN:
9783428114672
Untertitel:
Staatskirchenrechtliche Abhandlungen 43
Genre:
Öffentliches Recht
Autor:
Arnd Uhle
Herausgeber:
Duncker & Humblot GmbH
Auflage:
1. A
Anzahl Seiten:
203
Erscheinungsdatum:
31.08.2004
ISBN:
978-3-428-11467-2

Die Grundzüge des Verhältnisses von Kirche und Staat sind Regelungsthema wesensverschiedener Rechtsordnungen: Sie sind Gegenstand des Kirchen- wie des Staatskirchenrechts. Gleichwohl ist ihre Regelung in diesen Rechtsordnungen in der Gegenwart weitgehend von den gleichen Grundannahmen bestimmt. Diese Übereinstimmung im Prinzipiellen gründet maßgeblich in der abendländischen Kulturgeschichte, die die kirchliche und die weltliche Macht gemeinsam, wenngleich keinesfalls einträchtig, durchlaufen haben. Doch der kirchen- und staatskirchenrechtliche Grundkonsens der Gegenwart ist nicht allein von historischem Interesse; ihm kommt, wie Arnd Uhle belegt, in begrenztem Umfang auch verfassungsrechtliche Relevanz zu: Denn die institutionellen Garantien des Staatskirchenrechts wie etwa der Körperschaftsstatus stehen nur solchen Religionsgemeinschaften offen, die bereit und fähig sind, die für das abendländische Verständnis des Verhältnisses von Staat und Kirche maßgeblichen Grundsätze wirkmächtig zu stabilisieren und zu perpetuieren. Angesichts dieses Befundes schließt die Untersuchung mit einer staatskirchenrechtlichen Einordnung solcher Religionsgemeinschaften, die sich den entsprechenden Grundsätzen ihrem Selbstverständnis nach nicht anschließen können.

Autorentext
Prof. Dr. Arnd Uhle, Studium der Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Universität Bonn, Promotion und Habilitation an der Juristischen Fakultät der Universität München. Seit 2009 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere für Staatsrecht, Allgemeine Staatslehre und Verfassungstheorie an der Juristischen Fakultät der Universität Dresden, geschäftsführender Direktor des dortigen Instituts für Recht und Politik sowie Leiter der Forschungsstelle »Recht und Religion«. Seit 2017 hält er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig und ist zudem Richter des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen. Uhle ist Autor u.a. im Grundgesetz-Kommentar von Maunz/Dürig, im Handbuch des Staatsrechts, im Handbuch der Grundrechte sowie in weiteren Standardwerken. Mitglied des Vorstands der Deutschen Vereinigung für Parlamentsfragen sowie Leiter der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Sektion der Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaft. Ausgezeichnet u.a. mit dem Wissenschaftspreis des Deutschen Bundestages und dem Friedwart-Bruckhaus-Förderpreis der Hanns Martin Schleyer-Stiftung.

Klappentext
Die Grundzüge des Verhältnisses von Kirche und Staat sind Regelungsthema wesensverschiedener Rechtsordnungen: Sie sind Gegenstand des Kirchen- wie des Staatskirchenrechts. Gleichwohl ist ihre Regelung in diesen Rechtsordnungen in der Gegenwart weitgehend von den gleichen Grundannahmen bestimmt. Diese Übereinstimmung im Prinzipiellen gründet maßgeblich in der abendländischen Kulturgeschichte, die die kirchliche und die weltliche Macht gemeinsam, wenngleich keinesfalls einträchtig, durchlaufen haben. Doch der kirchen- und staatskirchenrechtliche Grundkonsens der Gegenwart ist nicht allein von historischem Interesse; ihm kommt, wie Arnd Uhle belegt, in begrenztem Umfang auch verfassungsrechtliche Relevanz zu: Denn die institutionellen Garantien des Staatskirchenrechts wie etwa der Körperschaftsstatus stehen nur solchen Religionsgemeinschaften offen, die bereit und fähig sind, die für das abendländische Verständnis des Verhältnisses von Staat und Kirche maßgeblichen Grundsätze wirkmächtig zu stabilisieren und zu perpetuieren. Angesichts dieses Befundes schließt die Untersuchung mit einer staatskirchenrechtlichen Einordnung solcher Religionsgemeinschaften, die sich den entsprechenden Grundsätzen ihrem Selbstverständnis nach nicht anschließen können.

Zusammenfassung
»Auf wenigen Seiten macht Uhle deutlich, dass die staatsrechtliche Figur der Körperschaft des öffentlichen Rechts unter Kulturvorbehalt steht und schon deshalb nicht auf muslimische Organisationen, wie sie heute bestehen, übertragbar ist. Diese knappen Folgerungen schürfen tiefer als die heute zahlreichen, flachen Ad-hoc-Stellungnahmen, zu denen die Aktualität des Themas anregt. Uhles kleine, aber gedankenschwere und thesenscharfe Monographie sollte Pflichtlektüre sein für einen jeden, der in Fragen des Staatskirchenrechts mitreden möchte. Die neuen Freunde der Rechtsmaterie, die sie für integrationspolitische Zwecke nutzen wollen, können hier lernen. Aber auch alte Kenner finden hier Neues.«
Josef Isensee, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 7/2007

»Der jüngste Band der vom Verlag Duncker & Humblot gepflegten, anspruchsvollen staatskirchenrechtlichen Serie signalisiert, dass das Staatskirchenrecht in Deutschland auch in der Lehre einer neueren Generation die Kontinuität wahrt, zugleich aber fähig ist, Antworten auf die neuen Herausforderungen zu geben. Der besondere Wert des Buches von A. Uhle liegt darin, dass er nicht bloße Detailfragen untersucht, sondern seine Thesen mit dem gehörigen Mut und Überblick unter Berücksichtigung der systematischen Grundlagen aufbaut.«
Balázs Schanda, in: Kánanjog (Kanonisches Recht), 7/2005 (Original in ungarisch, deutsche Übersetzung vom Rezensenten)

»Die renommierte Reihe staatskirchenrechtlicher Abhandlungen [...] ist um einen weiteren, wegweisenden Band bereichert worden. Die Monographie analysiert als staatskirchenrechtliche Studie die Prägung der europäischen Kultur durch den Dualismus von Staat und Kirche. Indem Uhle die staatskirchenrechtlichen Institutionen nicht ausschließlich vom Grundrecht der Religionsfreiheit in seinen individuellen wie korporativen Dimensionen unterscheidet, stellt er zugleich auch wieder die Konkordanz zwischen beiden Prinzipien her. Der Autor beweist anhand der rechtlichen und politischen Institutionen des deutschen Staatskirchenrechts Ausmaß und Richtung der Wirkungen, die das Christentum mit seinen gewachsenen Leitvorstellungen auf das Verhältnis von Staat und Kirche entfaltet hat. Uhle kommt dabei zu der weitreichenden Erkenntnis, dass Institutionen des Staatskirchenrechts wie etwa der Körperschaftsstatus oder der Religionsunterricht unter einem eigenen und konkreten Kulturvorbehalt stehen.«
Hans Hofmann, in: Der Staat, 3/2005

»Die überaus anregende und weiterführende Studie von Arnd Uhle zum Thema 'Staat - Kirche - Kultur' ist das Nebenprodukt einer inzwischen abgeschlossenen Münchener Habilitationsschrift zum Thema 'Freiheitlicher Verfassungsstaat und kulturelle Identität'. [...] Das Ergebnis der überaus wohl dokumentierten Studie geht dahin, daß das freiheitsschützende und freiheitssichernde Staatskirchenrecht des Grundgesetzes sich durch umfassende grundgesetzliche Gewähr der religiösen Freiheit bewähre. Gleichzeitig gelte es aber, die institutionelle abendländische Kulturidentität zu behaupten durch konsequente Anwendung der heute geltenden Verfassungsregeln und nicht durch die vielfach erwogene substanzzehrende Anpassung an kulturfremde Religionen. Neu und frisch ist die Differenzierung im staatskirchenrechtlichen Bereich. [...] Der Arbeit von Uhle ist Widerspruch sicher, denn sie setzt der Sicht des Staatskirchenrechts als nur säkularem Rahmen Grenzen.«
Axel von Campenhausen, in: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht, 1/2005

»Arnd Uhle hat eine Studie vorgelegt, die das Recht nicht als bloßes technisches Regelwerk, sondern als reife Frucht langfristiger historisch-kultureller Entwicklungslinien begreift. Speziell für das Staatskirchenrecht vermag er aufzuzeigen, daß dieser Befund nicht nur für die Vergangenheit zutreffend war, sondern auch für die Zukunft weitere Legitimation zu stiften vermag. Stringente Gedankenführung zeichnen diese historisch versierte wie juristisch anregende Arbeit aus, der viele Leser wie Rezipienten aus dem Bereich des weltl…


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