Wissen und juristische Person

Wissen und juristische Person

Einband:
Leinen-Einband
EAN:
9783161475801
Untertitel:
Wissenszurechnung und Herausbildung zivilrechtlicher Organisationspflichten
Genre:
Öffentliches Recht
Autor:
Petra Buck
Herausgeber:
Mohr Siebeck GmbH & Co. K
Auflage:
1. Auflage
Anzahl Seiten:
566
Erscheinungsdatum:
30.04.2001
ISBN:
978-3-16-147580-1

Die Rechtsfolgen einer Norm hängen häufig davon ab, über welche Kenntnisse von bestimmten Umständen jemand verfügt. Unter welchen Voraussetzungen müssen sich juristische Personen und andere Organisationen das innerhalb ihrer Organisation vorhandene Wissen zurechnen lassen? Petra Buck behandelt diese wissenschaftlich umstrittene Frage, die auch für die Praxis von Bedeutung ist. Den Ausgangspunkt der Untersuchung bildet die Frage, was positive Kenntnis im Rechtssinne überhaupt ist und welche Anforderungen an diese zu stellen sind. Sodann untersucht die Autorin vor allem, ob für die Wissenszurechnung bei juristischen Personen eine Sonderdogmatik erforderlich ist, oder ob nicht vielmehr ein für sämtliche Wissensnormen und Organisationsformen gültiges, abschließendes System der Zurechnung von Wissen treffender wäre. Inwieweit sind die wenigen Anknüpfungspunkte, die das Zivilrecht für eine Zurechnung von Wissen bereithält, überhaupt geeignet, die Grundlage einer Wissenszurechnungsdogmatik abzugeben? Petra Buck setzt zwar bei einer an § 166 BGB anknüpfenden Systembildung an, zeigt aber auch deren Grenzen. Sie zeigt die Schwachpunkte des von einigen Senaten des Bundesgerichtshofs favorisierten Lösungsansatzes auf, der beim Kriterium der Verantwortlichkeit für die Schaffung von Risiken im Rahmen arbeitsteiliger Aktivitäten ansetzt. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse und mit Hilfe des § 166 BGB sowie des Grundsatzes von Treu und Glauben entwickelt sie schließlich einen eigenen Lösungsansatz. Zudem geht sie auf die Schranken des möglichen Informationsflusses in Organisationen ein.

Autorentext
Geboren 1963; 1982-86 Studium der Rechtswissenschaften in Passau und Tübingen; 1990 zweites Jur. Staatsexamen; 1990-93 Wiss. Mitarbeiterin an der Universität Tübingen; 1993 Promotion; 1993-95 Postdoktorandenstipendium; 1995-99 Wiss. Mitarbeiterin an der Universität Tübingen; 1998-99 Habilitationsstipendium; 1999 Habilitation; seit 1999 Privatdozentin an der Universität Tübingen.


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