Die Naturalobligation

Die Naturalobligation

Einband:
Fester Einband
EAN:
9783161494079
Untertitel:
Rechtsfigur und Instrument des Rechtsverkehrs einst und heute - zugleich Grundlegung einer zivilrechtlichen Forderungslehre
Genre:
Zivilprozessrecht
Autor:
Götz Schulze
Herausgeber:
Mohr Siebeck GmbH & Co. K
Auflage:
1. Auflage
Anzahl Seiten:
754
Erscheinungsdatum:
2008
ISBN:
978-3-16-149407-9

Götz Schulze beschreibt die dogmengeschichtliche Entwicklung der aus dem klassischen römischen Recht stammenden obligatio naturalis neben der heute gleichbedeutenden, aus dem religiös geprägten Naturrecht entstandenen unvollkommenen Verbindlichkeit in Theorie und Praxis und stellt ihre Aufnahme in die europäischen Kodifikationen dar. Die Naturalobligation lässt sich demnach als obligatorische Leistungsforderung verstehen, die nicht mit rechtlichen Zwangsmitteln durchgesetzt werden kann. Sie grenzt sich von schwächeren Bindungsformen, den konsequentialistischen Bindungen (Angebotsbindung, Absichtsbindungen, Obliegenheiten u.a.) und den bislang nicht rezipierten an- oder abgeratenen (supererogatorischen) Handlungen, ab. Der Autor zeigt auf, dass der Gesetzgeber im geltenden Recht eine Reihe nicht erzwingbarer Leistungspflichten anerkennt. Individualrechtliche und rechtspolitische Gründe können dafür sprechen, den Erfüllungszwang ausnahmsweise aufzuheben, da dieser nicht stets angemessen und funktional ist. Die Rechtsfigur der Naturalobligation erlaubt ferner die Inkorporation bestimmter gesellschaftlicher Wertungen in das Recht. So steht etwa das rechtsethische Gebot, in Formen des Rechts zu handeln (§ 242 BGB), einer im Gentlemen's Agreement erstrebten Entrechtlichung entgegen, weshalb es sich anbietet, die Naturalobligation als Rechtsstruktur zugrunde zu legen. Auch sogenannte freiwillige Selbstverpflichtungen sind begrifflich klärungsbedürftig. Mit Hilfe der Rechtsfigur Naturalobligation erläutert der Autor die zugrunde liegenden Strukturen und beschreibt Grenzpunkte rechtsgeschäftlicher Gestaltung.

Autorentext
ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Potsdam und Richter am Oberlandesgericht Brandenburg.

Klappentext
Ausgehend von der aus dem klassischen römischen Recht stammenden obligatio naturalis beschreibt Götz Schulze die historische Entwicklung der Naturalobligation und der im religiösen Naturrecht entstandenen unvollkommenen Verbindlichkeit in Theorie und Praxis und stellt ihre Aufnahme in die europäischen Kodifikationen dar. Die Naturalobligation lässt sich als obligatorische Leistungsforderung verstehen, die nicht mit rechtlichen Zwangsmitteln durchgesetzt werden kann. Im kontinentalen Recht hat sie gesetzliche Anerkennung insbesondere bei der Verjährung, bei Spiel und Wette sowie den sittlichen Pflichten gefunden. Weitere nicht erzwingbare Pflichtstellungen können über die Naturalobligation erfasst werden. Beim Gentlemen's Agreement bietet es sich an, die Naturalobligation als Rechtsstruktur zugrunde zu legen und damit der beabsichtigten Entrechtlichung Grenzen zu setzen.


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