Untertitel:
Rechtsphilosophische Aufsätze 1992-2007
Herausgeber:
Mohr Siebeck GmbH & Co. K
Freiheit ist ein grundlegender Begriff des Rechts. Er bleibt in der juristischen Diskussion aber doch weitgehend ohne schärfere Konturen. Jan Schapp hat sich dieser Thematik seit 1992 in einer Reihe rechtsphilosophischer Aufsätze angenommen, die er hier in einer Sammlung zugänglich macht. Die Aufsätze sind von der Überzeugung getragen, daß sich das Verhältnis von Freiheit und Recht nur durch Rückgriff auf die philosophischen und religiösen Wurzeln des Freiheitsbegriffs weiter klären läßt. Rechtsphilosophie begreift der Autor dabei als den Teil der Philosophie, der das Verhältnis von Ethik und Recht zum Gegenstand hat. In Anknüpfung an Kant und Hegel lotet Jan Schapp zunächst die Möglichkeit einer rechtsimmanenten Freiheitsdogmatik weiter aus. Die Vorstellungen der Aufklärung von der Freiheit werden aber in der Kontroverse von Hobbes und Kant um den Freiheitsbegriff deutlicher. Das führt zu der Frage, ob die Freiheit in den Begehrungen oder in der Vernunft liegt. Hobbes natürliche Freiheit und Kants moralische Freiheit erscheinen ihrerseits wieder als Säkularisierungen unterschiedlicher Freiheitsbegriffe der christlichen Lehre von der Freiheit. Im Hintergrund der christlichen Lehre steht das platonische Modell der Ethik, welches der Autor als Grundmodell der Ethik begreift, das bis heute Gültigkeit hat. Es gelingt ihm, in diesem Rahmen Antike, Christentum, Aufklärung und Moderne in ein Gespräch miteinander zu bringen. Im Vordergrund steht dabei die Frage nach der Bedeutung der Destruktion antiker und christlicher Metaphysik durch Aufklärung und Moderne.
Autorentext
Geboren 1940; Studium der Rechtwissenschaft und Philosophie in Göttingen und Münster; 1966 Promotion; 1977 Habilitation; 1978 - 2006 Professor für Bürgerliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Gießen, seit 2006 emeritiert.
Klappentext
In seinen rechtsphilosophischen Aufsätzen von 1992 bis 2007 wendet sich Jan Schapp Grundfragen des Verhältnisses von Freiheit und Recht zu. Dieses Verhältnis läßt sich nur durch Besinnung auf die philosophischen und religiösen Wurzeln des Freiheitsbegriffs weiter aufklären. Der Autor begreift die platonische Ethik mit ihrem Modell, nach dem die Vernunft Begehrungen beschränkt, als Grundmodell der Ethik, das bis heute Gültigkeit hat, und in dessen Rahmen sich die christliche Lehre von der Freiheit sowie die Freiheitsphilosophie der Aufklärung und der Moderne entfalten. Damit ist die Möglichkeit gewonnen, Antike, Christentum, Aufklärung und Moderne in ein Gespräch miteinander zu bringen. Besonderes Gewicht gewinnt dabei die Frage nach der Bedeutung der Destruktion der antiken und christlichen Metaphysik durch die Freiheitsphilosophien der Aufklärung, insbesondere durch die Moralphilosophie Kants.
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