Die Rechtsnatur der Erfüllung

Die Rechtsnatur der Erfüllung

Einband:
Leinen-Einband
EAN:
9783161519697
Untertitel:
Eine kritische Betrachtung der Erfüllungstheorien unter besonderer Berücksichtigung der Schuldrechtsmodernisierung
Genre:
Zivilprozessrecht
Autor:
Gesa Kim Beckhaus
Herausgeber:
Mohr Siebeck GmbH & Co. K
Auflage:
Neuauflage
Anzahl Seiten:
421
Erscheinungsdatum:
30.09.2012
ISBN:
978-3-16-151969-7

Bei der Erfüllung handelt es sich um einen zentralen Tatbestand des Schuldrechts, doch ihre Rechtsnatur ist seit jeher umstritten. Gesa Kim Beckhaus verdeutlicht, dass praktische Problemfälle der Erfüllung, etwa im Minderjährigenrecht, bei Unterlassungen, Dauerschuldverhältnissen, Leistungen in Mehrpersonenverhältnissen oder der Lieferung eines melius, nur bei Zugrundelegung einer einseitig subjektiven Rechtsnatur der Erfüllung dogmatisch widerspruchsfrei zu handhaben sind. Zugleich befürwortet die Autorin eine Qualifizierung der Tilgungsbestimmung als empfangsbedürftige Willenserklärung. Außerdem zeigt sie den Einklang der von ihr entwickelten Theorie des einseitigen Erfüllungsgeschäfts mit dem bereicherungsrechtlichen Leistungsbegriff und Kriterien wie der Vertragstreue, Verkehrsschutzinteressen und der Privatautonomie des Schuldners auf.

Autorentext
Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg (Bucerius Law School) und Buenos Aires; 2009-11 Wissenschaftliche Assistentin am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht; 2011 Zweites Juristisches Staatsexamen; 2011-2012 LL.M. Studium an der NYU School of Law, New York; 2012 Promotion; seit 2012 Notarassessorin in Hamburg.

Klappentext
Bei der Erfüllung handelt es sich um einen zentralen Tatbestand des Schuldrechts, doch ihre Rechtsnatur ist seit jeher umstritten. Gesa K. Beckhaus verdeutlicht, dass praktische Problemfälle der Erfüllung, etwa im Minderjährigenrecht, bei Unterlassungen, Dauerschuldverhältnissen, Leistungen in Mehrpersonenverhältnissen oder der Lieferung eines melius, nur bei Zugrundelegung einer einseitig subjektiven Rechtsnatur der Erfüllung dogmatisch widerspruchsfrei zu handhaben sind. Zugleich befürwortet die Autorin eine Qualifizierung der Tilgungsbestimmung als empfangsbedürftige Willenserklärung. Außerdem zeigt sie den Einklang der von ihr entwickelten Theorie des einseitigen Erfüllungsgeschäfts mit dem bereicherungsrechtlichen Leistungsbegriff und Kriterien wie der Vertragstreue, Verkehrsschutzinteressen und der Privatautonomie des Schuldners auf.


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