Römische Jurisprudenz in Gallien (2. bis 8. Jahrhundert).

Römische Jurisprudenz in Gallien (2. bis 8. Jahrhundert).

Einband:
Kartonierter Einband
EAN:
9783428109364
Untertitel:
Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. N. F 38
Genre:
Altertum
Autor:
Detlef Liebs
Herausgeber:
Duncker & Humblot
Auflage:
1. Auflage
Anzahl Seiten:
332
Erscheinungsdatum:
31.10.2002
ISBN:
978-3-428-10936-4

Mit dieser Untersuchung setzt der Verfasser seine Studien über die römische Jurisprudenz in den Provinzen des römischen Reichs fort und wendet sich nunmehr Gallien zu, einem besonders ergiebigen Reichsteil. Hier wurde das römische Recht schon von Cäsar eingeführt, aber bodenständige Juristen des römischen Rechts gab es erst seit dem 2. Jh.; dann reißt die Reihe bis zum Untergang der Merowinger nicht mehr ab. Die literarische Hinterlassenschaft dieser Juristen ist reich, wenn sie auch nicht an die klassische Rechtswissenschaft heranreicht. Man bereitete hauptstädtische Erzeugnisse für die Bedürfnisse der Provinz auf. In der Völkerwanderungszeit beherbergte Gallien das juristisch ehrgeizigste Germanenvolk, die Westgoten, die nicht nur für die eigenen Leute, sondern vor allem auch für ihre weit überwiegende romanische Bevölkerung eine Kodifikation schufen, welche die noch gültigen und beherrschbaren Teile des römischen Rechts zusammenfasste (506 n. Chr.). Als die Franken ganz Gallien erobert hatten, ließen sie das von den Westgoten kurzgefasste römische Recht für alle Romanen bei ihnen gelten und diese es auch selbstständig weiterentwickeln. Die dazu erhaltenen Rechtstexte aus dem 6. bis 8. Jh. werden hier gründlich untersucht, ebenso die älteren aus dem 4. und 5. Jh. Dabei zeigt sich, dass das römische Recht immer mehr von germanischer Denkart durchsetzt wird. Einen deutlichen Bruch aber führten erst die frühen Karolinger herbei.

Klappentext
Mit dieser Untersuchung setzt der Verfasser seine Studien über die römische Jurisprudenz in den Provinzen des römischen Reichs fort und wendet sich nunmehr Gallien zu, einem besonders ergiebigen Reichsteil. Hier wurde das römische Recht schon von Cäsar eingeführt, aber bodenständige Juristen des römischen Rechts gab es erst seit dem 2. Jh.; dann reißt die Reihe bis zum Untergang der Merowinger nicht mehr ab. Die literarische Hinterlassenschaft dieser Juristen ist reich, wenn sie auch nicht an die klassische Rechtswissenschaft heranreicht. Man bereitete hauptstädtische Erzeugnisse für die Bedürfnisse der Provinz auf. In der Völkerwanderungszeit beherbergte Gallien das juristisch ehrgeizigste Germanenvolk, die Westgoten, die nicht nur für die eigenen Leute, sondern vor allem auch für ihre weit überwiegende romanische Bevölkerung eine Kodifikation schufen, welche die noch gültigen und beherrschbaren Teile des römischen Rechts zusammenfasste (506 n. Chr.). Als die Franken ganz Gallien erobert hatten, ließen sie das von den Westgoten kurzgefasste römische Recht für alle Romanen bei ihnen gelten und diese es auch selbstständig weiterentwickeln. Die dazu erhaltenen Rechtstexte aus dem 6. bis 8. Jh. werden hier gründlich untersucht, ebenso die älteren aus dem 4. und 5. Jh. Dabei zeigt sich, dass das römische Recht immer mehr von germanischer Denkart durchsetzt wird. Einen deutlichen Bruch aber führten erst die frühen Karolinger herbei.

Inhalt
Inhaltsübersicht: Einleitung - Erstes Kapitel: Die einzelnen Juristen: Das römische Zeitalter - Das gotisch-burgundische Zeitalter - Das fränkische Zeitalter - Zweites Kapitel: Verfügbarkeit der römischen Rechtstexte bis zum 9. Jahrhundert: Außerhalb Galliens entstandene Rechtstexte - In Gallien entstandene Texte - Ergebnis - Drittes Kapitel: Die gallischen Werke im Einzelnen: Das römische Zeitalter: Gajus von Autun - Bearbeitungen der Fragmenta Vaticana - Gajusepitone - Sirmondsche Konstitutionen Consultatio - Interpretationen zu den Paulussentenzen, zum Codex Gregorianus und Theodosianus - Das gotisch-burgundische Zeitalter: Codex Euricianus - Lex Burgundionum - Lex Romana Visigothorum (Breviar) - Lex Romana für Burgund - Fragmenta Gaudenziana - Das fränkische Zeitalter: Lex Salica - Explanationes titulorum des Breviars - Epitome Lugundensis - Formelsammlung von Angers - Formelsammlung von Cordoba - Markulfs Formelsammlung - Epitome Guelferbitana - Glossen zum Breviar - Epitome Aegidii - Lex Romana Curiensis - Formelsammlungen von Bourges - Formelsammlung von Tours - Formelsammlung von Clermont Ferrand - Epitome monachi - Epitome Parisina - Summen zur Lex Romana für Burgund - Viertes Kapitel: Weitere Nachrichten: Das römische Zeitalter - Das gotisch-burgundische Zeitalter - Das fränkische Zeitalter - Zusammenfassung - Quellen - Handschriften - Personen - Orte und Sachen


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