Einband:
Kartonierter Einband
Untertitel:
Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge 251
Herausgeber:
Duncker & Humblot GmbH
Erscheinungsdatum:
30.06.2014
Der Autor stellt die überkommene Interpretation der zentralen Normen des Brandstrafrechts, §§ 306 und 306a StGB, in Frage. Auf Grundlage der Einsicht, dass die Intention des historischen Gesetzgebers, mit Hilfe des Brandstrafrechts schon die abstrakte (Gemein-)Gefährlichkeit von Bränden zu erfassen, im Laufe der Zeit sachwidrig negiert wurde, plädiert der Autor für eine Rückbesinnung auf das genuine Telos des Brandstrafrechts, mit der Folge einer fruchtbaren Erneuerung der Dogmatik der §§ 306 ff. StGB.
Die gesetzliche Konzeption der §§ 306, 306a StGB wird im Schrifttum überwiegend kritisch beurteilt, da beide Normen ein Konglomerat teleologisch inkompatibler Normen seien. Dagegen entwickelt Elias Bender eine alternative Lesart der einfachen und schweren Brandstiftung, die auf der Annahme beruht, dass beiden Delikten eine gleichgerichtete und nur unterschiedlich akzentuierte Schutzrichtung zugrunde liegt, deren Ziel die Erfassung der rein abstrakt verstandenen brandbedingten (Gemein-)Gefährlichkeit für Leben, Leib und Eigentum ist. Dieser Perspektivwechsel kulminiert in der Klassifikation des § 306 Abs. 1 StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt und gibt Raum, bekannte Grundfragen des Brandstrafrechts unter veränderten Vorzeichen zu betrachten. Grundlage der Arbeit ist die historische Analyse der Vorgängernormen der §§ 306, 306a StGB im preuß. StGB 1851 und im RStGB 1871. Deren Betrachtung verdeutlicht, dass sich das deutsche Brandstrafrecht traditionell am Konzept der abstrakten Gemeingefährlichkeit orientiert und dass diese Gedanken auch noch die Strukturen der §§ 306, 306a StGB prägen. Die Legitimität dieser strengen Konzeption stützt zudem die Brandforschung, deren Expertise das komplexe, vielschichtige und dynamische Gefahrenpotential von Bränden bestätigt. Benders Arbeit wurde 2013 vonder Peregrinus-Stiftung ausgezeichnet.
Autorentext
Elias Bender, geboren 1979 in Frankfurt a.M., studierte von 1999 bis 2004 Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Dort war er von 2001 bis 2004 als wissenschaftliche Hilfskraft sowohl am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht bei Prof. Dr. Zopfs als auch am Institut für deutsches und internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens tätig. Nach Abschluss des 1. Juristischen Staatsexamens 2004 war er (für 5 Monate) wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Europarecht, Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung bei Prof. Dr. Dreher. Im Anschluss an das Referendariat und das 2. Juristische Staatsexamen (2006) Beginn der Dissertation bei Prof. Dr. Zopfs als Stipendiat der Landesgraduiertenförderung Rheinland-Pfalz. Seit 2007 ist Bender wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Strafrechtsgeschichte von Prof. Dr. Hettinger an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Seine Arbeit wurde 2013 von der Peregrinus-Stiftung ausgezeichnet.
Klappentext
Die gesetzliche Konzeption der §§ 306, 306a StGB wird im Schrifttum überwiegend kritisch beurteilt, da beide Normen ein Konglomerat teleologisch inkompatibler Normen seien. Dagegen entwickelt Bender eine alternative Lesart der einfachen und schweren Brandstiftung, die auf der Annahme beruht, dass beiden Delikten eine gleichgerichtete und nur unterschiedlich akzentuierte Schutzrichtung zugrunde liegt, deren Ziel die Erfassung der rein abstrakt verstandenen brandbedingten (Gemein-)Gefährlichkeit für Leben, Leib und Eigentum ist. Dieser Perspektivwechsel kulminiert in der Klassifikation des § 306 Abs. 1 StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt und gibt Raum, bekannte Grundfragen des Brandstrafrechts unter veränderten Vorzeichen zu betrachten. Grundlage der Arbeit ist die historische Analyse der Vorgängernormen der §§ 306, 306a StGB im preuß. StGB 1851 und im RStGB 1871. Deren Betrachtung verdeutlicht, dass sich das deutsche Brandstrafrecht traditionell am Konzept der abstrakten Gemeingefährlichkeit orientiert und dass diese Gedanken auch noch die Strukturen der §§ 306, 306a StGB prägen. Die Legitimität dieser strengen Konzeption stützt zudem die Brandforschung, deren Expertise das komplexe, vielschichtige und dynamische Gefahrenpotential von Bränden bestätigt.
Zusammenfassung
»Bender gelingt es jedenfalls, dem geltenden Brandstrafrecht ein System zu Grunde zu legen, welches sowohl die Grundtatbestände als auch deren Qualifikationen bruchlos zu integrieren vermag. Nicht nur wegen des Wertes dieser Erkenntnis, sondern auch wegen der guten Lesbarkeit
und seines Informationsgehalts kann das Buch jedem am Brandstrafrecht Interessierten nachhaltig und vorbehaltlos zur Lektüre und als Denkanstoß empfohlen werden.« Prof. Dr. Michael Heghmanns, in: Goltdammer´s Archiv für Strafrecht, 12/2015
Inhalt
Einleitung § 1: Die Entwicklung der einfachen und schweren Brandstiftung von 1851 bis 1998 Das preußische Brandstrafrecht von 1851 Die Entwicklung des Brandstrafrechts im Zeitraum von 1871 bis 1998 § 2: Die einfache und die schwere Brandstiftung gem. §§ 306, 306a StGB n.F. Die einfache Brandstiftung gem. § 306 Die schwere Brandstiftung gem. § 306a Abs. 1 Die schwere Brandstiftung gem. § 306a Abs. 2 Konkurrenzen und minder schwere Fälle gem. §§ 306 Abs. 2, 306a Abs. 3 Abschließende Bemerkungen Anhang Gesetzestexte zum Brandstrafrecht Vorentwürfe zum StGB Preußen 1851 Das StGB Preußen 1851 Weitere Partikularstrafgesetzbücher Entwürfe für ein StGB für den Norddeutschen Bund und das StGB 1871 Ausgewählte Reformentwürfe ab 1871 bis zum 6. StrRG 1998 Das 6. StrRG und das geltende Recht Ausländische StGB Quellenverzeichnis Literatur- und Sachverzeichnis
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