Kommentar zur AO und FGO - steuerliches Verfahrensrecht

Kommentar zur AO und FGO - steuerliches Verfahrensrecht

Einband:
Loseblatt
EAN:
9783448011845
Untertitel:
Abgabenordnung (AO) und Finanzgerichtsordnung (FGO) Print
Genre:
Steuerrecht
Herausgeber:
Haufe
Anzahl Seiten:
6200
Erscheinungsdatum:
17.11.1998
ISBN:
978-3-448-01184-5

Zahlreiche Steuerrechtsänderungen, Anforderungen an Datenschutz und Modernisierung der Verfahren erhöhen die Komplexität und Unübersichtlichkeit auch in der AO und FGO. Die Zahl der Rechtsbehelfe und finanzgerichtlichen Verfahren steigt. Praxisnahe Informationen zum steuerlichen Verfahrensrecht erlangen vor diesem Hintergrund eine immer größere Bedeutung. Mit dem Praxiskommentar "Schwarz/Pahlke/Keß" erhalten Sie eine qualifizierte und praxisorientierte Unterstützung zu verfahrensrechtlichen Fragen und zum Steuerstrafrecht selbst in Zeiten von Digitalisierung und DSGVO. So reduzieren Sie unnötige Verfahrenskosten, verkürzen die Verfahrensdauer und vermeiden Fehler im Umgang mit Mandanten, Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.
Top-Aktuell unter Beachtung etwa von: Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO, BMF-Schreiben) (IV A 3 - S 0062/22/1006 :001 v. 23.01.2023, BStBI I 2023, 184 Zweites Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung v. 12.07.2022, BGBl I 2022, 1142 Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung (StBPPV) v. 25.11.2022, BGBl I 2022, 2105 Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2022 v. 25.02.2022, BGBl I 2022, 825 Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten v. 05.10.2021, BGBl I 2022, 4607 2. Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2022 (2. ERVB 2022) 10.02.2022 BAnz AT 18.02.2022 B2 Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2022 (ERVB 2022) 22.11.2021 BAnz AT 26.11.2021 B2 Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz MoPeG) v. 10.08.2021, BGBl I 2021, 3436 Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) v. 30.07.2021, BGBl I 2021, 3295 Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v. 25.06.2021, BGBl I 2021, 2050 Inhalte Vollständige Kommentierung sämtlicher AO-Vorschriften u.a. auch zum Steuerstrafrecht und Bußgeldrecht Vollständige Kommentierung der gesamten Finanzgerichtsordnung Erläuterungen zum Gesetz über die Finanzverwaltung, Verwaltungszustellungsgesetz und zum EU-Amtshilfegesetz und dem FVG Überblick über die neuen Verpflichtungen und Konsequenzen bei Verletzung von Obliegenheiten in der steuerlichen Praxis Neben den Mit-Herausgebern Richter am BFH a.D. Dr. Armin Pahlke und Richter am FG Dr. Thomas Keß kommentieren weitere renommierte Experten für Sie AO und FGO u.a.:
Dr. Ulf-Christian Dißars, Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dr. Ulrich Dürr, Richter am Bundesfinanzhof a.D.
Dr. Gülsen Erkis, Oberregierungsrätin
Prof. Dr. Gerrit Frotscher, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Dr. Marion Frotscher, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, M.I.Tax
Dr. Reiner Fu, Richter am Finanzgericht
Dr. Hans-Joachim Horn, Vorsitzender Richter am FG
Dr. Matthias Gehm, Rechtsassessor
Dr. Andrea Kämper, Rechtsanwältin
Martin Klaproth, Regierungsdirektor
Holger Kordt, Leitender Ministerialrat
Prof. Dr. Alexander Kratzsch
Fabian Kraus
Thomas Krüger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Dr. Bettina Mahlzahn, Oberregierungsrätin
Prof. Dr. Christina Möller, LL.M. (Taxation), Steuerberater
Dr. Michael Myßen, Ministerialrat
Dr. Sonja Nikolaus, Staatsanwältin
André Ossinger, Richter am FG
Frank Schmitz, Regierungsdirektor
Dr. Zacharias-Alexis Schneider, LL.B, LL.M., Rechtsanwalt
Dr. Enno Starke, Rechtsanwalt
Christian Volquardsen
Dr. Karsten Webel, LL.M., Regierungsdirektor
Prof. Dr. Annette Wöhner, Fachhochschule des Bundes
Rechtssicherheit und Kontinuität bei der Kommentierung - kombiniert mit Innovation und Effizienz eines Online-Kommentars für das steuerliche Verfahrensrecht: Angehörige der steuerberatenden Berufe profitieren von aktuellen Kommentierungen, nutzerfreundlichen Such- und Trefferfunktionen, der direkten Verlinkung auf Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gesetzestexte und Querverweise sowie passenden Arbeitshilfen. Das Anlegen von elektronischen Notizen und Markierungen, aber vor allem auch der Ausdruck und die Übernahme von Texten in die Datenverarbeitung gewährleisten ein effizientes Arbeiten mit dem AO/FGO Praxis-Kommentar Online von Schwarz/Pahlke/Keß. Unser Tipp: Dieser und viele weitere Kommentare sind im Haufe Steuer Office integriert.

Leseprobe
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig1. Belege ausstellt, die in tatschlicher Hinsicht unrichtig sind,2. Belege gegen Entgelt in den Verkehr bringt oder3. nach Gesetz buchungs- oder aufzeichnungspflichtige Geschftsvorfälle oder Betriebsvorgänge nicht oder in tatschlicher Hinsicht unrichtig verbucht oder verbuchen lässt und dadurch ermöglicht, Steuern zu verkrüzen oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen. Satz 1 Nr. 1 gilt auch dann, wenn Einfuhr- und Ausfuhrabgaben verkürzt werden können, die von einem andere nMitgliedstaat der Europäischen Union verwaltet werden oder die einem Staat zustehen, der für Waren aus der Europäischen Union auf Grundeines Assoziations- oder Präferenzabkommens eine Vorzugsbehandlung gewährt; § 370 Abs. 7 gilt entsprechend. Das Gleiche gilt, wenn sich die Tat auf Umsatzsteuern bezieht, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verwaltet werden....


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