Untertitel:
Jus Privatum 206
Herausgeber:
Mohr Siebeck GmbH & Co. K
Erscheinungsdatum:
30.06.2016
Private Rechte sind wenig wert, wenn man sie nicht durchsetzen kann. Probleme bei der Rechtsdurchsetzung entstehen insbesondere bei geringwertigen Forderungen: Denn je geringer der Wert eines Anspruchs ist, desto mehr fallen die mit der Rechtsdurchsetzung verbundenen Transaktionskosten ins Gewicht. Ein Paradebeispiel für geringwertige Forderungen sind Verbraucherrechte. Wenn sich diese nur mit unverhältnismäßigem Aufwand durchsetzen lassen, ist der Zugang der Verbraucher zum Recht in Gefahr. Vor diesem Hintergrund entwickelt Martin Fries Bewertungsmaßstäbe für Verfahren zur Durchsetzung materieller Verbraucherrechte und wendet diese auf den Zivilprozess wie auch auf außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren an.
Autorentext
ist Privatdozent am Institut für Internationales Recht der Ludwig-Maximilians-Universität München.
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