Einband:
Kartonierter Einband
Untertitel:
Geldwscheprvention und Manahmen gegen Steuerhinterziehung beeinflussen das sterreichische Bankgeheimnis
Genre:
Wirtschafts-Lexika
Autor:
Christina Schwarzl
Herausgeber:
AV Akademikerverlag
Erscheinungsdatum:
28.12.2016
Der Fokus dieses Buches liegt auf dem Thema Prävention von Geldwäsche und Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit dem österreichischen Bankgeheimnis. Zum Zwecke der Geldwäscheprävention ist es erforderlich, dass die Geschäftsbeziehung zwischen Kreditinstitut und Kunde möglichst transparent ist und man über die Herkunft der eingebrachten Geldmittel Bescheid wissen sollte, um bei Vorliegen eines Verdachtes eine Meldung an die Behörde zu erstatten. Dabei stellt sich allerdings die Frage, inwieweit die Kreditinstitute an die gesetzliche Pflicht, das Bankgeheimnis zu wahren, gebunden sind und unter welchen Umständen diese durchbrochen werden kann. Welche rechtlichen Vorschriften zur Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Steuerhinterziehung müssen eingehalten werden? Was bedeuten die neuen gesetzlichen Regelungen zur Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Steuerhinterziehung in Bezug auf das Bankgeheimnis für die österreichischen Kreditinstitute? Wozu dient das Bankgeheimnis eigentlich noch, wenn die Steuersicherheit nicht mehr gewährleistet ist und die Daten von Kunden einem ausländischen Staat in die Hände fallen?
Autorentext
Christina Schwarzl studierte Bank- und Kapitalmarktrecht an der Donau-Universität Krems. Sie verfügt über langjährige Erfahrung in Kreditinstituten. Durch ihre Tätigkeit in einer Regionalbank und später in der externen Bankenrevision konnte sie ihr Fachwissen aufbauen und speziell im Bereich Geldwäsche vertiefen.
Klappentext
Der Fokus dieses Buches liegt auf dem Thema Prävention von Geldwäsche und Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit dem österreichischen Bankgeheimnis. Zum Zwecke der Geldwäscheprävention ist es erforderlich, dass die Geschäftsbeziehung zwischen Kreditinstitut und Kunde möglichst transparent ist und man über die Herkunft der eingebrachten Geldmittel Bescheid wissen sollte, um bei Vorliegen eines Verdachtes eine Meldung an die Behörde zu erstatten. Dabei stellt sich allerdings die Frage, inwieweit die Kreditinstitute an die gesetzliche Pflicht, das Bankgeheimnis zu wahren, gebunden sind und unter welchen Umständen diese durchbrochen werden kann. Welche rechtlichen Vorschriften zur Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Steuerhinterziehung müssen eingehalten werden? Was bedeuten die neuen gesetzlichen Regelungen zur Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Steuerhinterziehung in Bezug auf das Bankgeheimnis für die österreichischen Kreditinstitute? Wozu dient das Bankgeheimnis eigentlich noch, wenn die Steuersicherheit nicht mehr gewährleistet ist und die Daten von Kunden einem ausländischen Staat in die Hände fallen?
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