Einband:
Kartonierter Einband
Genre:
Sonstige Jura-Bücher
Autor:
Anja J. Weissbrodt
Herausgeber:
AV Akademikerverlag
Erscheinungsdatum:
03.04.2017
"Majestät, falls wir nicht wieder sterben, haben wir keine Zukunft mehr." (José Saramago, Eine Zeit ohne Tod) Mit diesen Worten wendet sich der Minister ins José Saramagos Roman an den König. In einem Land, in dem seit Anfang des Jahres niemand mehr stirbt, begann eine rege "Maphia" mit dem Geschäft, Sterbenskranke über die Grenze zu bringen, weil sie dort sterben durften. Auch in Deutschland hat in den vergangenen Jahren ein reger 'Sterbetourismus' eingesetzt. Die Zahl schwerkranker Menschen, die wegen der Möglichkeit der Sterbehilfe in die Schweiz reisen, hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Die aktive und beabsichtigte Herbeiführung des Todes eines Menschen ist in Deutschland strafbar - auch in Form einer aktiven Sterbehilfe. Ärzten drohen darüber hinaus berufsrechtliche Konsequenzen bis hin zum Entzug der Approbation: "Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten", heißt es in
16 MBO-Ä. Welche rechtlichen und ethischen Herausforderungen stellt der Todeswunsch des Patienten an den Arzt? Welche Beschränkungen legen ihm in Deutschland das Strafrecht wie sein Standesrecht auf? Und wie könnte eine patienten- und arztwürdige Alternative aussehen?
Autorentext
Anja J Weissbrodt ist als Anwältin seit mehr als 10 Jahren im Bereich Pharma- und Medizinrecht tätig und berät dabei Unternehmen, Ärzte, Aptoheker und andere Heilberufe. Sie hat ihren MBA an der University of Adelaide cum laude abgeschlossen; die vorliegende Arbeit basiert auf ihrer Abschlußarbeit des LL.M. an der Universität Hagen (Note:gut).
Klappentext
Majestät, falls wir nicht wieder sterben, haben wir keine Zukunft mehr. (José Saramago, Eine Zeit ohne Tod) Mit diesen Worten wendet sich der Minister ins José Saramagos Roman an den König. In einem Land, in dem seit Anfang des Jahres niemand mehr stirbt, begann eine rege Maphiä mit dem Geschäft, Sterbenskranke über die Grenze zu bringen, weil sie dort sterben durften. Auch in Deutschland hat in den vergangenen Jahren ein reger Sterbetourismus eingesetzt. Die Zahl schwerkranker Menschen, die wegen der Möglichkeit der Sterbehilfe in die Schweiz reisen, hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Die aktive und beabsichtigte Herbeiführung des Todes eines Menschen ist in Deutschland strafbar auch in Form einer aktiven Sterbehilfe. Ärzten drohen darüber hinaus berufsrechtliche Konsequenzen bis hin zum Entzug der Approbation: Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten , heißt es in § 16 MBO-Ä. Welche rechtlichen und ethischen Herausforderungen stellt der Todeswunsch des Patienten an den Arzt? Welche Beschränkungen legen ihm in Deutschland das Strafrecht wie sein Standesrecht auf? Und wie könnte eine patienten- und arztwürdige Alternative aussehen?
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