Einband:
Kartonierter Einband
Untertitel:
Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge 137
Herausgeber:
Duncker & Humblot GmbH
Erscheinungsdatum:
31.08.2001
Die Klassifizierung der Straftaten in Verbrechen und Vergehen nach § 12 StGB, die sog. Dichotomie, steht heute zunehmend im Schatten alternativer Techniken gesetzlicher Differenzierung. Markante Ausprägung dieses Trends ist die Schaffung eines neuen Begriffs der "Straftat von erheblicher Bedeutung", der in der Strafprozessordung zunehmend an Dominanz gewinnt und auch von der Rechtsprechung bereits adaptiert wurde. Daneben etabliert der Gesetzgeber aber auch zunehmend Deliktskataloge, bedient sich also der sog. Enumerationstechnik. Der verstärkte Rückgriff auf solche "neuen Formen" der Dichotomie der Straftaten stellt Brauchbarkeit und Berechtigung der überkommenen Unterscheidung in Frage. Der Autor stellt Entwicklungen, Funktionen, Stärken und Schwächen der alten und neuen Differenzierungen einander gegenüber und gelangt dabei zu dem Ergebnis, dass sich die Klassifizierung des § 12 StGB aus heutiger Sicht als entbehrlich erweist.
Inhalt
Inhaltsübersicht: Einleitung und Überblick über den Gang der Untersuchung - Erster Teil: Die geschichtliche Entwicklung der Unterscheidung strafbarer Handlungen nach ihrem Schweregrad: Vorbemerkung: Charakteristika der geltenden Dichotomie - Überblick über die Entwicklung - Zusammenfassung des 1. Teils - Zweiter Teil: Funktionen und Bedeutungsverlust der Klassifizierung. Vom Strafgesetzbuch für das deutsche Reich von 1871 bis zum 6. Strafrechtsreformgesetz: Die gesetzestechnische Bedeutung der Trichotomie des Strafgesetzbuchs für das deutsche Reich von 1871 - Zusammenfassung des 2. Teils - Dritter Teil: Die verbliebene Bedeutung der Einteilung nach § 12 StGB für das heutige Bundesrecht: Gesetzestechnische Bedeutung der Einteilung de lege lata - Bedeutung der Einteilung in der neueren Rechtsprechung - Zusammenfassung des 3. Teils - Vierter Teil: Die Expansion gesetzlicher Alternativkonzepte zur Klassifizierung der Straftaten nach § 12 StGB: Vorbemerkung - Die neuen Differenzierungstechniken im Überblick: Der Begriff der "Straftat von erheblicher Bedeutung" und das Enumerationsprinzip - Zusammenfassung des 4. Teils - Fünfter Teil: Die Brauchbarkeit der Einteilung des § 12 StGB de lege ferenda: Vorbemerkung - Ursachen der Expansion neuer Differenzierungsmodelle - Wert und Funktionalität der Dichotomie aus heutiger Sicht - Überlegungen zu einer Differenzierung der Straftaten de lege ferenda - Zusammenfassung des 5. Teils - Abschließende Würdigung unter Berücksichtigung der wichtigsten Ergebnisse - Anhang - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis
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