Einband:
Kartonierter Einband
Untertitel:
Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge 142, Strafrechtliche Abhandlungen. Neue
Autor:
Matthias Schliebitz
Herausgeber:
Duncker & Humblot GmbH
Erscheinungsdatum:
28.02.2002
Der Autor untersucht ein bislang nicht befriedigend gelöstes Problem: Die Einstellung des Täters kann im Tatverlauf schwanken; den eben noch angestrebten Erfolg kann der Täter im nächsten Moment verwünschen und zu verhindern suchen. Gelingt dies, so gilt § 24 StGB. Was aber gilt, wenn die Erfolgsabwendung misslingt? Wie weit muss die Tat gediehen sein, damit der Erfolg zurechenbar ist, obwohl er zuletzt unerwünscht war? Steht er einem Rücktritt entgegen? Und welche Rolle spielt insoweit das unmittelbare Ansetzen i. S. des § 22? Die Frage, wann das Erfolgsrisiko auf den Täter übergeht, zerfällt bei näherem Hinsehen in drei Fragenkreise: Die Regeln der Erfolgszurechnung, die Rücktrittslehre und die Regeln des Versuchsbeginns. In der Diskussion um den "misslungenen Rücktritt" werden diese Ebenen bislang zu sehr vermengt (indem z. B. aus § 24 oder aus § 22 Gefahrtragungsregeln für die Erfolgszurechnung abgeleitet werden); außerdem misst die herrschende Lehre beim aktiven Begehungsdelikt und beim unechten Unterlassungsdelikt mit zweierlei Maß. Matthias Schliebitz will die Kategorien Versuch, Rücktritt und Erfolgszurechnung wieder auf ihren eigentlichen Anwendungsbereich zurückführen und aufzeigen, dass die Erfolgszurechnung weder durch § 24 noch durch § 22 beeinflusst wird (dabei zeigt sich u. a., dass ein vollendetes Delikt - entgegen der allgemeinen Ansicht - keineswegs zuvor das Stadium des § 22 durchlaufen muss). Ein weiteres Anliegen der Arbeit ist es, eine für das aktive Begehungsdelikt und das unechte Unterlassungsdelikt gleichermaßen konsistente Lösung des "misslungenen Rücktritts" zu entwickeln.
Klappentext
Der Autor untersucht ein bislang nicht befriedigend gelöstes Problem: Die Einstellung des Täters kann im Tatverlauf schwanken; den eben noch angestrebten Erfolg kann der Täter im nächsten Moment verwünschen und zu verhindern suchen. Gelingt dies, so gilt § 24 StGB. Was aber gilt, wenn die Erfolgsabwendung misslingt? Wie weit muss die Tat gediehen sein, damit der Erfolg zurechenbar ist, obwohl er zuletzt unerwünscht war? Steht er einem Rücktritt entgegen? Und welche Rolle spielt insoweit das unmittelbare Ansetzen i. S. des § 22? Die Frage, wann das Erfolgsrisiko auf den Täter übergeht, zerfällt bei näherem Hinsehen in drei Fragenkreise: Die Regeln der Erfolgszurechnung, die Rücktrittslehre und die Regeln des Versuchsbeginns. In der Diskussion um den "misslungenen Rücktritt" werden diese Ebenen bislang zu sehr vermengt (indem z. B. aus § 24 oder aus § 22 Gefahrtragungsregeln für die Erfolgszurechnung abgeleitet werden); außerdem misst die herrschende Lehre beim aktiven Begehungsdelikt und beim unechten Unterlassungsdelikt mit zweierlei Maß. Matthias Schliebitz will die Kategorien Versuch, Rücktritt und Erfolgszurechnung wieder auf ihren eigentlichen Anwendungsbereich zurückführen und aufzeigen, dass die Erfolgszurechnung weder durch § 24 noch durch § 22 beeinflusst wird (dabei zeigt sich u. a., dass ein vollendetes Delikt - entgegen der allgemeinen Ansicht - keineswegs zuvor das Stadium des § 22 durchlaufen muss). Ein weiteres Anliegen der Arbeit ist es, eine für das aktive Begehungsdelikt und das unechte Unterlassungsdelikt gleichermaßen konsistente Lösung des "misslungenen Rücktritts" zu entwickeln.
Inhalt
Inhaltsübersicht: Einleitung - Erster Teil: Die Rechtslage beim Begehungsdelikt: Kapitel 1: Das Erfolgsrisiko vor Versuchsbeendigung: Das Problem - Der Meinungsstand - Der Aussagegehalt des § 24 zum Vollendungsrisiko - Die Regelung des Vollendungsrisikos im Tatbestand - Der Aussagegehalt des § 22 zum Vollendungsrisiko - Das Erfolgsrisiko auf der Rücktrittsebene - Zur Frage der §§ 222, 227 - Kapitel 2: Das Erfolgsrisiko nach Versuchsbeendigung: Das Problem - Der Meinungsstand - Der Aussagegehalt des § 24 zum Vollendungsrisiko - Die Regelung des Vollendungsrisikos im Tatbestand - Grenzen des Vollendungsrisikos auf Rechtswidrigkeitsebene - Der Aussagegehalt des § 22 zum Vollendungsrisiko - Das Erfolgsrisiko auf der Rücktrittsebene - Zweiter Teil: Die Rechtslage beim unechten Unterlassungsdelikt: Das Problem - Der Meinungsstand - Der Aussagegehalt des § 24 zum Vollendungsrisiko - Die Regelung des Vollendungsrisikos im Tatbestand - Der Aussagegehalt des § 22 zum Vollendungsrisiko - Das Erfolgsrisiko auf der Rücktrittsebene - Zusammenfassung - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis
Leider konnten wir für diesen Artikel keine Preise ermitteln ...
billigbuch.ch sucht jetzt für Sie die besten Angebote ...
Die aktuellen Verkaufspreise von
6 Onlineshops werden
in Realtime abgefragt.
Sie können das gewünschte Produkt anschliessend direkt beim Anbieter Ihrer Wahl bestellen.
# |
Onlineshop |
Preis CHF |
Versand CHF |
Total CHF |
|
|
1 |
Seller |
0.00 |
0.00
|
0.00 |
|
|
Onlineshops ohne Resultate: