Die Umsetzung von Tarifverträgen auf Betriebsebene.

Die Umsetzung von Tarifverträgen auf Betriebsebene.

Einband:
Kartonierter Einband
EAN:
9783428111053
Untertitel:
Das Verhältnis betrieblicher und tariflicher Rechtsetzung auf der Grundlage rechtstatsächlicher Erkenntnisse.
Genre:
Arbeits- & Sozialrecht
Autor:
Holger Brecht
Herausgeber:
Duncker & Humblot GmbH
Auflage:
1. Auflage
Anzahl Seiten:
358
Erscheinungsdatum:
31.08.2003
ISBN:
978-3-428-11105-3

Holger Brecht analysiert das Spannungsverhältnis tariflicher und betrieblicher Rechtsetzung. Zunächst stellt er die Ergebnisse einer qualitativempirischen Untersuchung dar, welche auf Experteninterviews in Betrieben der Metall- und Elektroindustrie sowie der Chemieindustrie beruhen. Der Autor zeigt, wie abweichende betriebliche Regelungen eine präjudizierende Wirkung auf den Tarifvertrag ausüben. Ein solcher Angleichungsdruck kann sich auch aufgrund von Betriebsvereinbarungen ergeben, die den Arbeitnehmer begünstigen. Für die Bindungswirkung betrieblicher Regelungen ist es faktisch unerheblich, ob sie von den Betriebsparteien als Betriebsvereinbarung oder als Regelungsabrede abgeschlossen werden. Zu beachten ist das zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber bestehende Risiko einer gestörten Vertragsparität. Ferner werden die Effektivität von Einigungsstelle und tariflicher Schlichtungsstelle sowie von Klagemöglichkeit gegen tarifwidrige betriebliche Regelungen dargestellt. Auf diese empirischen Erkenntnisse wird im Rahmen der rechtswissenschaftlichen Untersuchung Bezug genommen. Zum einen bestimmt Brecht die rechtlichen Grenzen betrieblicher Rechtsetzung, insbesondere hinsichtlich der Geltung von Tarifvorbehalt und Tarifvorrang (§ 77 Abs. 3 und § 87 Abs. 1 BetrVG) sowie der Anwendbarkeit des Günstigkeitsprinzips. Betriebsvereinbarungen unterliegen einer gerichtlichen Rechts- und Billigkeitskontrolle. Zum anderen findet eine Konkretisierung statt, welche Grenzen Tarifvertragsparteien bei einer Öffnung zugunsten der betrieblichen Ebene zu beachten haben. Schließlich thematisiert der Autor, unter welchen Voraussetzungen Gewerkschaften gegen ein tarifwidriges Verhalten eines Arbeitgebers mittels einer Unterlassungsklage vorgehen können. In tarifpolischer Hinsicht wird abschließend erörtert, welche Formen der Öffnung den Tarifvertragsparteien zur Verfügung stehen. Eine derartige Regelung sollte möglichst die Gefahr minimieren, dass der Tarifvertrag seine Ordnungswirkung verliert.

Klappentext
Holger Brecht analysiert das Spannungsverhältnis tariflicher und betrieblicher Rechtsetzung. Zunächst stellt er die Ergebnisse einer qualitativempirischen Untersuchung dar, welche auf Experteninterviews in Betrieben der Metall- und Elektroindustrie sowie der Chemieindustrie beruhen. Der Autor zeigt, wie abweichende betriebliche Regelungen eine präjudizierende Wirkung auf den Tarifvertrag ausüben. Ein solcher Angleichungsdruck kann sich auch aufgrund von Betriebsvereinbarungen ergeben, die den Arbeitnehmer begünstigen. Für die Bindungswirkung betrieblicher Regelungen ist es faktisch unerheblich, ob sie von den Betriebsparteien als Betriebsvereinbarung oder als Regelungsabrede abgeschlossen werden. Zu beachten ist das zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber bestehende Risiko einer gestörten Vertragsparität. Ferner werden die Effektivität von Einigungsstelle und tariflicher Schlichtungsstelle sowie von Klagemöglichkeit gegen tarifwidrige betriebliche Regelungen dargestellt. Auf diese empirischen Erkenntnisse wird im Rahmen der rechtswissenschaftlichen Untersuchung Bezug genommen. Zum einen bestimmt Brecht die rechtlichen Grenzen betrieblicher Rechtsetzung, insbesondere hinsichtlich der Geltung von Tarifvorbehalt und Tarifvorrang (§ 77 Abs. 3 und § 87 Abs. 1 BetrVG) sowie der Anwendbarkeit des Günstigkeitsprinzips. Betriebsvereinbarungen unterliegen einer gerichtlichen Rechts- und Billigkeitskontrolle. Zum anderen findet eine Konkretisierung statt, welche Grenzen Tarifvertragsparteien bei einer Öffnung zugunsten der betrieblichen Ebene zu beachten haben. Schließlich thematisiert der Autor, unter welchen Voraussetzungen Gewerkschaften gegen ein tarifwidriges Verhalten eines Arbeitgebers mittels einer Unterlassungsklage vorgehen können. In tarifpolischer Hinsicht wird abschließend erörtert, welche Formen der Öffnung den Tarifvertragsparteien zur Verfügung stehen. Eine derartige Regelung sollte möglichst die Gefahr minimieren, dass der Tarifvertrag seine Ordnungswirkung verliert.

Inhalt
Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Teil: Empirische Untersuchung: Forschungsziele und Methodik - Präjudizwirkung betrieblicher Regelungen auf tarifliche Normen - Anwendung des Günstigkeitsprinzips - Bedeutung von Regelungsabreden in der betrieblichen Praxis - Risiko gestörter Vertragsparität zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat - Effektivität betrieblicher Konfliktlösungsmechanismen - Effektivität von Klagemöglichkeiten - 2. Teil: Rechtswissenschaftliche Untersuchung: Verhältnis von § 77 Abs. 3 BetrVG zu § 87 Abs. 1 BetrVG - Geltung des Günstigkeitsprinzips zwischen Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag - Gerichtliche Kontrolle von Betriebsvereinbarungen - Grenzen einer Öffnung des Tarifvertrages für die Betriebsebene - Gerichtliche Durchsetzbarkeit durch die Tarifvertragsparteien - 3. Teil: Tarifpolitische Konsequenzen: Probleme bei Öffnung des Flächentarifvertrages - Lösungen - Ergebnis - Zusammenfassung der Ergebnisse - Literatur- und Sachverzeichnis


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