Individualrechtsschutz gegen Normen im Gemeinschaftsrecht.

Individualrechtsschutz gegen Normen im Gemeinschaftsrecht.

Einband:
Kartonierter Einband
EAN:
9783428117154
Untertitel:
Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an
Genre:
Internationales Recht
Autor:
Ellen Schulte
Herausgeber:
Duncker & Humblot GmbH
Auflage:
1. A
Anzahl Seiten:
240
Erscheinungsdatum:
31.05.2005
ISBN:
978-3-428-11715-4

Mit der Individualnichtigkeitsklage gemäß Art. 230 Abs. 4 EG steht im Gemeinschaftsrecht für natürliche und juristische Personen eine direkte Klagemöglichkeit gegen Sekundärrechtsakte zur Verfügung. Obwohl der Wortlaut der Norm seit Gründung der Europäischen (Wirtschafts-)Gemeinschaft nie geändert wurde, bestehen über die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Nichtigkeitsklage bis heute Unsicherheiten. Dies gilt im Besonderen für die Frage nach der Anfechtbarkeit normativer Rechtsakte, da in Art. 230 Abs. 4 EG nur Entscheidungen als anfechtbare Rechtsakte genannt sind. Ellen Schulte untersucht die Entwicklung der Rechtsprechung von EuGH und EuG zur Anfechtbarkeit von Verordnungen und Richtlinien einschließlich der Zulässigkeitsvoraussetzungen des individuellen und unmittelbaren Betroffenseins mit dem Ergebnis, dass die Rechtsprechung inzwischen Normen generell als taugliche Klagegegenstände ansieht, ohne aber eine dogmatisch überzeugende Begründung hierfür zu geben. Nachdem lange Zeit das Urteil in der Rechtssache Codorniu als wichtigste Entscheidung in diesem Bereich galt, stehen nunmehr die Urteile in den Rechtssachen Jégo-Quéré und UPA im Zentrum der aktuellen Diskussion, die ausführlich dargestellt und kritisch gewürdigt werden. Betrachtet werden Auswirkungen auf das nationale Recht und mögliche Änderungen des Rechtsschutzsystems gegen Normen im Hinblick auf die Nichtigkeitsklage sowie Forderungen nach einer Grundrechtsbeschwerde. Ausgezeichnet mit dem Förderpreis der Doctores Iuris Kiel für herausragende Dissertationen 2005.

Klappentext
Mit der Individualnichtigkeitsklage gemäß Art. 230 Abs. 4 EG steht im Gemeinschaftsrecht für natürliche und juristische Personen eine direkte Klagemöglichkeit gegen Sekundärrechtsakte zur Verfügung. Obwohl der Wortlaut der Norm seit Gründung der Europäischen (Wirtschafts-)Gemeinschaft nie geändert wurde, bestehen über die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Nichtigkeitsklage bis heute Unsicherheiten. Dies gilt im Besonderen für die Frage nach der Anfechtbarkeit normativer Rechtsakte, da in Art. 230 Abs. 4 EG nur Entscheidungen als anfechtbare Rechtsakte genannt sind. Ellen Schulte untersucht die Entwicklung der Rechtsprechung von EuGH und EuG zur Anfechtbarkeit von Verordnungen und Richtlinien einschließlich der Zulässigkeitsvoraussetzungen des individuellen und unmittelbaren Betroffenseins mit dem Ergebnis, dass die Rechtsprechung inzwischen Normen generell als taugliche Klagegegenstände ansieht, ohne aber eine dogmatisch überzeugende Begründung hierfür zu geben. Nachdem lange Zeit das Urteil in der Rechtssache Codorniu als wichtigste Entscheidung in diesem Bereich galt, stehen nunmehr die Urteile in den Rechtssachen Jégo-Quéré und UPA im Zentrum der aktuellen Diskussion, die ausführlich dargestellt und kritisch gewürdigt werden. Betrachtet werden Auswirkungen auf das nationale Recht und mögliche Änderungen des Rechtsschutzsystems gegen Normen im Hinblick auf die Nichtigkeitsklage sowie Forderungen nach einer Grundrechtsbeschwerde. Ausgezeichnet mit dem Förderpreis der Doctores Iuris Kiel für herausragende Dissertationen 2005.

Zusammenfassung
»Schulte's study provides many interesting proposals and insights into an ongoing debate. It is worth reading.«
Bernhard W. Wegener, in: Common Market Law Review, 6/2006

Inhalt
Inhaltsübersicht: A. Einleitung - B. Normenkontrolle und Individualrechtsschutz in der Europäischen Gemeinschaft: Bedeutung der Normenkontrolle unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten - Restriktive Grundhaltung zur Normenkontrolle durch Private - Konzeption normativer Rechtsakte im EG-Vertrag - Primärrechtlich vorgesehenes Rechtsschutzsystem gegen Normativakte und inhärente Schwächen - C. Entwicklung und Bewertung der Rechtsprechung von EuGH und EuG zum Individualrechtsschutz gegenüber normativen Rechtsakten: Anfechtbarkeit von Richtlinien durch natürliche und juristische Personen im Wege der Nichtigkeitsklage gemäß Art. 230 Abs. 4 EG - Anfechtbarkeit von Verordnungen durch natürliche und juristische Personen im Wege der Nichtigkeitsklage gemäß Art. 230 Abs. 4 EG - Das individuelle Betroffensein - D. Problematische Fälle im gemeinschaftsrechtlichen Rechtsschutzsystem: Rechtsschutz gegen Sekundärrechtsakte ohne Durchführungsmaßnahmen - Effektiver Rechtsschutz als rechtzeitiger Rechtsschutz - Sonderfall: Rechtsschutz für "staatliche Stellen" gegen unmittelbar anwendbare Richtlinien - E. Jüngste Entwicklungen zum Individualrechtsschutz gegen normative Rechtsakte zwischen zentraler und dezentraler Rechtswegeröffnung: Neue Diskussion der Gemeinschaftsgerichte zur Reform des Rechtsschutzes - Würdigung - Konsequenzen der Dezentralisierung des Rechtsschutzes gegen Normativakte - Verbleibende Rechtsschutzlücken? - F. Ausblick: Möglichkeiten der Gestaltung des Rechtsschutzes gegenüber normativen Rechtsakten de lege ferenda: Forderungen nach einer Grundrechtsbeschwerde - Änderung und Erweiterung des Individualrechtsschutzes gegen Normativakte im Rahmen der Nichtigkeitsklage gemäß Art. 230 Abs. 4 EG - G. Schlussbetrachtung - Literaturverzeichnis, Sachwortregister


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