Die subjektiven Grenzen der Rechtshängigkeitssperre im deutschen und europäischen Zivilprozessrecht.

Die subjektiven Grenzen der Rechtshängigkeitssperre im deutschen und europäischen Zivilprozessrecht.

Einband:
Kartonierter Einband
EAN:
9783428123889
Untertitel:
Schriften zum Prozessrecht 205
Genre:
Zivilprozessrecht
Autor:
Sebastian Otto
Herausgeber:
Duncker & Humblot GmbH
Auflage:
1., Aufl
Anzahl Seiten:
333
Erscheinungsdatum:
31.07.2007
ISBN:
978-3-428-12388-9

Zu den objektiven Grenzen des Streitgegenstands, wie sie für Rechtshängigkeit und Rechtskraft maßgebend sind, gibt es eine breite wissenschaftliche Diskussion. Dies gilt auch für das europäische Zivilprozessrecht; hier hat zuletzt der EuGH mit seiner "Kernpunkttheorie" die Diskussion belebt. Die subjektiven Grenzen der Rechtshängigkeitssperre sind dagegen bisher weniger gründlich erörtert, obwohl auch sie genügend Streitstoff präsentieren. Hier will Sebastian Otto Abhilfe schaffen. Ausgehend von einer Darstellung und Analyse des bisherigen Meinungsstands zum Streitgegenstand und zur Erstreckung der materiellen Rechtskraftwirkung auf Dritte untersucht der Autor zunächst das deutsche Recht, unterteilt nach typischen Konstellationen des materiellen Rechts mit Drittbeteiligung wie etwa Rechtsnachfolge, Gesamtschuld, akzessorische Haftung und Mitberechtigung, auf die Möglichkeit der Erstreckung der Rechtshängigkeit auf nicht formell beteiligte Dritte hin. Er kommt zum Ergebnis, dass die Rechtshängigkeitssperre als Maßnahme der Verfahrenskonzentration aus Erwägungen der Prozesswirtschaftlichkeit in einigen Fallgruppen über die Grenzen der Rechtskraft hinaus eingreifen sollte. Anschließend wird das europäische Recht in entsprechender Weise untersucht. Im Zentrum steht dabei die bisher einzige Äußerung des EuGH zum Problem in der Entscheidung Drouot/CMI aus dem Jahr 1998. Eingeflochten ist eine kurze exemplarische Untersuchung zur Rechtskraft und Rechtskrafterstreckung auf Dritte im englischen und französischen Recht. Sebastian Otto schlägt vor, auch hier die Grenzen der Rechtskraft nicht als maßgebend anzusehen, sondern den vom EuGH in die Diskussion eingebrachten Begriff der "identischen und voneinander untrennbaren Interessen" für den wichtigen Anwendungsfall der Leistungsklagen in materiell-rechtlichem Sinn zu interpretieren und danach zu fragen, ob es in beiden Prozessen um die Befriedigung desselben Interesses geht.

Klappentext
Zu den objektiven Grenzen des Streitgegenstands, wie sie für Rechtshängigkeit und Rechtskraft maßgebend sind, gibt es eine breite wissenschaftliche Diskussion. Dies gilt auch für das europäische Zivilprozessrecht; hier hat zuletzt der EuGH mit seiner "Kernpunkttheorie" die Diskussion belebt. Die subjektiven Grenzen der Rechtshängigkeitssperre sind dagegen bisher weniger gründlich erörtert, obwohl auch sie genügend Streitstoff präsentieren. Hier will Sebastian Otto Abhilfe schaffen. Ausgehend von einer Darstellung und Analyse des bisherigen Meinungsstands zum Streitgegenstand und zur Erstreckung der materiellen Rechtskraftwirkung auf Dritte untersucht der Autor zunächst das deutsche Recht, unterteilt nach typischen Konstellationen des materiellen Rechts mit Drittbeteiligung wie etwa Rechtsnachfolge, Gesamtschuld, akzessorische Haftung und Mitberechtigung, auf die Möglichkeit der Erstreckung der Rechtshängigkeit auf nicht formell beteiligte Dritte hin. Er kommt zum Ergebnis, dass die Rechtshängigkeitssperre als Maßnahme der Verfahrenskonzentration aus Erwägungen der Prozesswirtschaftlichkeit in einigen Fallgruppen über die Grenzen der Rechtskraft hinaus eingreifen sollte. Anschließend wird das europäische Recht in entsprechender Weise untersucht. Im Zentrum steht dabei die bisher einzige Äußerung des EuGH zum Problem in der Entscheidung Drouot/CMI aus dem Jahr 1998. Eingeflochten ist eine kurze exemplarische Untersuchung zur Rechtskraft und Rechtskrafterstreckung auf Dritte im englischen und französischen Recht. Sebastian Otto schlägt vor, auch hier die Grenzen der Rechtskraft nicht als maßgebend anzusehen, sondern den vom EuGH in die Diskussion eingebrachten Begriff der "identischen und voneinander untrennbaren Interessen" für den wichtigen Anwendungsfall der Leistungsklagen in materiell-rechtlichem Sinn zu interpretieren und danach zu fragen, ob es in beiden Prozessen um die Befriedigung desselben Interesses geht.

Inhalt
Inhaltsübersicht: A. Einführung: Der Begriff der Rechtshängigkeit - Die Rechtshängigkeitssperre - Das Verhältnis zweier Verfahren zueinander - Berührte Verfahrensgrundrechte und Prozessmaximen - Rechtshängigkeit bei grenzüberschreitenden Prozessen - B. Die Rechtshängigkeitssperre der deutschen ZPO: Die relevanten Vorschriften - Die objektive Grenze der Rechtshängigkeit: Der Streitgegenstand - Die subjektive Grenze der Rechtshängigkeit: Identität der Parteien - Ergebnis - C. Die Rechtshängigkeitssperre in der EuGVO: Die relevanten Vorschriften - Die objektive Grenze der Rechtshängigkeit: Klagen "wegen desselben Anspruchs" - Die subjektive Grenze der Rechtshängigkeit: Klagen "zwischen denselben Parteien" - Ergebnis - D. Zusammenfassung der Ergebnisse und Ausblick - Literatur- und Sachverzeichnis


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