Einband:
Kartonierter Einband
Untertitel:
Schriften zum Bürgerlichen Recht/BR 374, Schriften zum Bürgerlichen Recht 374
Herausgeber:
Duncker & Humblot GmbH
Erscheinungsdatum:
31.08.2008
Vor mehr als 100 Jahren hat die Entwicklung des akzessorischen Rechnungslegungsanspruchs im Recht des geistigen Eigentums ihren Anfang genommen. Seitdem haben sich Rechtsprechung und Literatur um seine Ausgestaltung bemüht, ohne allerdings bis heute zu einem durchweg stimmigen und vor allem erfolgversprechenden Gesamtkonzept zu gelangen. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die Änderungen, die das zur Umsetzung der Durchsetzungs-Richtlinie ergangene Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Bereich der Informationsansprüche mit sich gebracht hat, galt es den akzessorischen Rechnungslegungsanspruch näher zu untersuchen. Annette Repar stellt fest, dass der Grund für bestimmte Ungereimtheiten nicht nur in der fallgebundenen und -bezogenen Rechtsprechung, sondern auch in der allgemeinen Wahrnehmung des akzessorischen Rechnungslegungsanspruchs zu suchen ist. Schließlich wird der Rechnungslegungsanspruch gemeinhin "lediglich" als eine Form des Auskunftsanspruchs begriffen und daher zumeist nur im Zusammenhang mit dem akzessorischen Auskunftsanspruch gesehen und behandelt. Angesichts des Umstands, dass das Institut der Rechnungslegung in § 259 BGB eine eigene dogmatische Ausgestaltung erfahren hat, erscheint dies nicht durchweg als unproblematisch. Insoweit ist der akzessorische Rechnungslegungsanspruch daher in seiner Eigenheit zu begreifen.
Inhalt
Inhaltsübersicht: 1. Teil: Einleitung - 2. Teil: Der akzessorische Rechnungslegungsanspruch im Recht des geistigen Eigentums: Dogmatische Einordnung - Zweck - Voraussetzungen - Inhalt - Umfang - Grenzen - Zusammenfassung, Bewertung - 3. Teil: Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Rechnungslegung - Materiellrechtliche Möglichkeiten: Anspruch auf Rechnungslegung - Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung aus § 259 Abs. 2 BGB - Belegvorlagepflicht aus § 259 Abs. 1 BGB a.E. - Urkundenvorlageansprüche im Recht des geistigen Eigentums - Besichtigungs- und Vorlageansprüche nach den §§ 809, 810 BGB - Beweislastumkehr nach den §§ 687 Abs. 2 S. 2, 684 BGB - Analogie zum lizenzvertraglichen Bucheinsichtsrecht - Konkurrenzen - Zivilprozessuale Möglichkeiten: Urkundenvorlegungsanordnung nach § 142 ZPO - Selbständiges Beweisverfahren nach den §§ 485 ff. ZPO - Ersatzvornahme nach § 887 ZPO - Strafprozessuale Möglichkeiten: Akteneinsichtsrecht aus § 406 e StPO - 4. Teil: Zusammenfassung, Ergebnis und Ausblick - Literatur- und Sachwortverzeichnis
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