Einband:
Kartonierter Einband
Untertitel:
Staatskirchenrechtliche Abhandlungen 48
Genre:
Öffentliches Recht
Herausgeber:
Duncker & Humblot GmbH
Erscheinungsdatum:
31.07.2009
Der Abschluß von Staatskirchenverträgen ist ein traditionelles Mittel zur Ordnung der Beziehungen von Staat und Kirche. Dennoch stellt sich bis heute oft die Frage, wie weit die Parteien durch die Verträge gebunden werden, und ob sie frei sind, sie zu kündigen oder auch einseitig abzubedingen. Zur Klärung dieser Frage zeichnet Katia Schier zunächst die historische Entwicklung des Staatskirchenvertragsrechts nach. Anschließend behandelt sie die Frage nach der Rechtsnatur der Verträge. Bei den Konkordaten handelt es sich um völkerrechtliche Verträge. Die evangelischen Kirchenverträge hingegen bilden eine Vertragsart sui generis im innerstaatlichen Recht. Dies hat auch Auswirkungen auf die Bestandskraft der Verträge. Eine ordentliche Kündigung der Staatskirchenverträge ist mangels Vereinbarung nicht möglich. Anders verhält es sich bei wesentlicher Änderung der Umstände - hier greifen die Grundsätze der clausula rebus sic stantibus. Die Bestandskraft hinsichtlich entgegenstehender Gesetzgebung ist differenziert zu betrachten: Da es sich bei den Konkordaten um völkerrechtliche Verträge handelt, ist eine Aufhebung des Vertrages selbst durch Gesetz nicht möglich, wohl aber eine Aufhebung des Zustimmungsgesetzes. Bei den evangelischen Kirchenverträgen scheidet eine Aufhebung des Vertrages durch Gesetz ebenfalls aus. Die Aufhebung des Zustimmungsgesetzes wiederum müßte aufgrund der innerstaatlichen Rechtsnatur des Vertrages zu einem Widerspruch in der Rechtsordnung führen und wird daher durch das Rechtsstaatsprinzip ausgeschlossen. Die Untersuchung endet mit einem Vergleich mit der Rechtslage in Spanien.
Klappentext
Der Abschluß von Staatskirchenverträgen ist ein traditionelles Mittel zur Ordnung der Beziehungen von Staat und Kirche. Dennoch stellt sich bis heute oft die Frage, wie weit die Parteien durch die Verträge gebunden werden, und ob sie frei sind, sie zu kündigen oder auch einseitig abzubedingen. Zur Klärung dieser Frage zeichnet Katia Schier zunächst die historische Entwicklung des Staatskirchenvertragsrechts nach. Anschließend behandelt sie die Frage nach der Rechtsnatur der Verträge. Bei den Konkordaten handelt es sich um völkerrechtliche Verträge. Die evangelischen Kirchenverträge hingegen bilden eine Vertragsart sui generis im innerstaatlichen Recht. Dies hat auch Auswirkungen auf die Bestandskraft der Verträge. Eine ordentliche Kündigung der Staatskirchenverträge ist mangels Vereinbarung nicht möglich. Anders verhält es sich bei wesentlicher Änderung der Umstände - hier greifen die Grundsätze der clausula rebus sic stantibus. Die Bestandskraft hinsichtlich entgegenstehender Gesetzgebung ist differenziert zu betrachten: Da es sich bei den Konkordaten um völkerrechtliche Verträge handelt, ist eine Aufhebung des Vertrages selbst durch Gesetz nicht möglich, wohl aber eine Aufhebung des Zustimmungsgesetzes. Bei den evangelischen Kirchenverträgen scheidet eine Aufhebung des Vertrages durch Gesetz ebenfalls aus. Die Aufhebung des Zustimmungsgesetzes wiederum müßte aufgrund der innerstaatlichen Rechtsnatur des Vertrages zu einem Widerspruch in der Rechtsordnung führen und wird daher durch das Rechtsstaatsprinzip ausgeschlossen. Die Untersuchung endet mit einem Vergleich mit der Rechtslage in Spanien.
Zusammenfassung
"Schiers durchweg gut lesbare Arbeit stellt eine kundige Untersuchung dar, welche die Frage der Bindung der Staatskirchenverträge gleichermaßen umfassend wie plausibel beantwortet und dabei auf unnützes Beiwerk konsequent verzichtet. Überzeugend werden die konfessionellen Unterschiede herausgearbeitet." Norbert Janz, in: Archiv des öffentlichen Rechts, Bd. 135, 3/2010
Inhalt
Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Teil: Die historische Entwicklung des Staatskirchenvertragsrechts: Die frühen Staatskirchenverträge - Staatskirchenverträge in der Weimarer Republik und die Zeit des Nationalsozialismus - Die Staatskirchenverträge nach dem Zweiten Weltkrieg - 2. Teil: Die Rechtsnatur der Staatskirchenverträge: Die Konkordate - Die evangelischen Kirchenverträge - Zusammenfassung - 3. Teil: Die (Selbst-)Bindung des Staates durch Staatskirchenverträge: Gilt der Grundsatz pacta sunt servanda?: Die Konkordate - Die Verbindlichkeit der dem innerstaatlichen Recht unterliegenden Staatskirchenverträge - Fazit - 4. Teil: Exkurs: Das Recht der Staatskirchenverträge in Spanien: Entwicklung des Staatskirchenvertragsrechts in Spanien - Voraussetzungen für den Abschluß von Staatskirchenverträgen - Die Rechtsnatur der spanischen Staatskirchenverträge - Vergleichsansätze zwischen der spanischen und der deutschen Rechtslage in der spanischen Literatur - Fazit - Zusammenfassung - Die derzeit geltenden Staatskirchenverträge in Deutschland (Auswahl) - Literatur- und Sachwortverzeichnis
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