Einband:
Kartonierter Einband
Untertitel:
Die Vereinbarung - eine Grundform des Öffentlichen Rechts.
Genre:
Öffentliches Recht
Herausgeber:
Duncker & Humblot GmbH
Erscheinungsdatum:
31.08.2009
Der Vertrag ist eine eigenständige Legitimationsform rechtlicher Bindungen, auch und gerade im Öffentlichen Recht. Hier sollte daher Vertraglichkeit entscheidend aufgewertet, ihren Gestaltungen mehr Raum gewährt werden. Dies lässt sich aus der ideengeschichtlichen Entwicklung, aus Völker- und Gemeinschaftsrecht begründen. Verfassungsrecht kann in vielem vertraglich gedeutet werden. Im Verwaltungsrecht ist Vertragsgestaltung in raschem Vordringen, sie bietet hier wesentliche Vorteile gegenüber hoheitlicher Anordnung. Vertraglichkeit entspricht der demokratischen Staatsform, die weniger auf Befehl setzt als auf die Akzeptanz von Vereinbarungen. Vertragsfreiheit ist daher zentrale Grundlage der Verfassungsordnung, sie darf nicht durch einfache Gesetzgebung ausgehöhlt werden. Wirtschaftskrisen verlangen vor allem flexible Instrumentarien, daher den vertraglichen Konsens der Beteiligten.
Zusammenfassung
"Zu konstatieren ist eine gedankentiefe und erfahrungsreiche Schrift, die sich neuen Gefährdungen verfassungsrechtsgeschützter Vertragsstaatlichkeit stellt. Stil und Sprache sind fesselnd. Sie nehmen den Leser mit. Der Verfasser formuliert Schlagworte von didaktischer Prägnanz (Kontakt - Dialog - Kontrakt). Ihm gelingen glanzvolle Bilder." Herbert Bethge, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 6/2011
Inhalt
Inhaltsübersicht: A. Der Untersuchungsgegenstand: Problemfelder / Fragen / Grundthesen: Die vertragliche Grundlage des Rechts - Öffentliches Recht: im Wesentlichen Vertragsrecht - Verfassungskonforme Grundstrukturen der Vertraglichkeit - Vertragsfreiheit: Ein zentrales Grundrecht - Der Vertrag im Mittelpunkt künftiger Verfassungsentwicklungen - B. Der demokratische Staat: aus Vertraglichkeit entfaltet: Der Sozial-Vertrag: Mythisch-religiöse Grundlage aller staatlichen Ordnung - Vom Sozialvertrag zum Herrschaftsvertrag - Allgemeine Dogmatik der Demokratie: aus Vertragsdenken - C. Der Vertrag - im Öffentlichen Recht eine typische Ordnungsform: Das Öffentliche Recht als einseitiges Hoheitsrecht: Normativer Absolutismus - Völkerrecht als Vertragsrecht - Europäisches Gemeinschaftsrecht: Wesentlich Vertragsrecht - Verfassungsrecht als Vertragsrecht - Formen vordringender Vertraglichkeit im Öffentlichen Recht - Fazit: Das Öffentliche Recht als Vertragsrecht - zu verstehen und fortzuentwickeln - D. Qualitätsvorteile vertraglicher Gestaltung: Vertrag: Wesentlich Gestaltung von Freiheit - Vertraglichkeit: Wesentlich Ungleichheit aus Gleichheit - Allgemeine Vorteile vertraglicher Gestaltung: nach Verfassungsvorgaben - Rechtstechnische Vorteile vertraglicher Gestaltung - Fazit: Vorteile und daher Vorrang der Vertragsgestaltung - E. Vertragsfreiheit: Notwendigkeit - Fehlentwicklungen - Korrekturen: Vertragsfreiheit: Ein herkömmlich vernachlässigtes Grundrecht - Die grundrechtliche, sozialpolitische Problematik der Vertragsfreiheit - Entwicklungen zu einem vertieften Verständnis verfassungsrechtlich fundierter Vertragsfreiheit - F. In Wirtschaftskrisen: Nicht mehr Hoheitsgewalt - mehr Vertrag - G. Wieviel (noch) Hoheitsstaat? - H. Ausblick auf eine Zukunft des Öffentlichen Rechts in "Mehr Vertraglichkeit" - Sachwortverzeichnis
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