Einband:
Kartonierter Einband
Untertitel:
Völker- und europarechtliche Rahmenbedingungen.
Genre:
Internationales Recht
Herausgeber:
Duncker & Humblot GmbH
Erscheinungsdatum:
31.08.2011
Die diplomatischen Fähigkeiten der Europäischen Union treten mit dem Aufbau des Europäischen Auswärtigen Dienstes in eine neue Phase ein. Die Europäische Union agiert zunehmend als eigenständiger diplomatischer Akteur. Ob und in welchem Umfang die Europäische Union die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, die eine derartige Tätigkeit erfordert, blieb auch nach dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon unklar. Die Arbeit widmet sich der Analyse und Beseitigung der Rechtsunsicherheiten, die die fortschreitende Europäisierung der Diplomatie erzeugt.
Europa befindet sich angesichts des fortschreitenden Aufbaus des Europäischen Auswärtigen Dienstes in gespannter Erwartung. Der Ausbau der diplomatischen Fähigkeiten der Europäischen Union ist bereits heute spürbar. Mit einem starken Europäischen Auswärtigen Dienst wird die Union zunehmend als eigenständiger diplomatischer Akteur in Erscheinung treten. Ob die Europäische Union die hierfür notwendigen völker- und primärrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, blieb dagegen bislang unbeachtet. Lars Ole Petersen geht dieser Frage nach. Die Ergebnisse seiner Untersuchung zeigen, dass die Europäische Union bereits heute die völker- und europarechtlichen Voraussetzungen erfüllt, die ihr eine diplomatische Betätigung auf Augenhöhe mit den Staaten ermöglichen. Sie kann über das Völkergewohnheitsrecht eine nahezu objektive Völkerrechtssubjektivität für sich beanspruchen. Darüber hinaus genießen ihre Diplomaten über das Völkergewohnheitsrecht den vollwertigen Schutz der Wiener Diplomatenrechtskonvention. Die primärrechtlichen Rahmenbedingungen der Verträge legen zudem ein starkes Fundament für den weiteren Ausbau der diplomatischen Kapazitäten der Europäischen Union. Aufgrund dieser Dynamik müssen die zeitgleichen, verstärkten Integrationsbemühungen zwischen den nationalen diplomatischen Diensten der Mitgliedstaaten kritisch betrachtet werden. Sie stoßen bereits zum heutigen Zeitpunkt an die Grenze der primärrechtlichen Zulässigkeit.
Autorentext
Dr. Lars Ole Petersen studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School und der University of Virginia. Nach der Promotion, die von Prof. Dr. Andreas Zimmermann, LL.M. (Harvard) betreut wurde, führte ihn sein Referendariat zur Delegation der Europäischen Union bei den Vereinten Nationen in New York und in die Europa-Abteilung des Auswärtigen Amtes. Er ist Alumnus der Studienstiftung des deutschen Volkes und der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit.
Klappentext
Europa befindet sich angesichts des fortschreitenden Aufbaus des Europäischen Auswärtigen Dienstes in gespannter Erwartung. Der Ausbau der diplomatischen Fähigkeiten der Europäischen Union ist bereits heute spürbar. Mit einem starken Europäischen Auswärtigen Dienst wird die Union zunehmend als eigenständiger diplomatischer Akteur in Erscheinung treten. Ob die Europäische Union die hierfür notwendigen völker- und primärrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, blieb dagegen bislang unbeachtet. Lars Ole Petersen geht dieser Frage nach. Die Ergebnisse seiner Untersuchung zeigen, dass die Europäische Union bereits heute die völker- und europarechtlichen Voraussetzungen erfüllt, die ihr eine diplomatische Betätigung auf Augenhöhe mit den Staaten ermöglichen. Sie kann über das Völkergewohnheitsrecht eine nahezu objektive Völkerrechtssubjektivität für sich beanspruchen. Darüber hinaus genießen ihre Diplomaten über das Völkergewohnheitsrecht den vollwertigen Schutz der Wiener Diplomatenrechtskonvention. Die primärrechtlichen Rahmenbedingungen der Verträge legen zudem ein starkes Fundament für den weiteren Ausbau der diplomatischen Kapazitäten der Europäischen Union. Aufgrund dieser Dynamik müssen die zeitgleichen, verstärkten Integrationsbemühungen zwischen den nationalen diplomatischen Diensten der Mitgliedstaaten kritisch betrachtet werden. Sie stoßen bereits zum heutigen Zeitpunkt an die Grenze der primärrechtlichen Zulässigkeit.
Inhalt
Inhaltsübersicht: Einleitung: Europäisierung der Diplomatie - Rechtsquellen - Gang der Untersuchung - 1. Teil: Vertikale Europäisierung: § 1 Voraussetzungen der diplomatischen Betätigung: Völkerrechtssubjektivität - Gesandtschaftsrecht - Völkerrechtliche Vertragsschlusskompetenz - Ergebnisse - § 2 Vorrechte und Immunitäten: Einordnung der Europäischen Union - Vorrechte und Immunitäten der Staaten und ihrer Bediensteten - Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Union und ihrer Bediensteten - Ergebnisse - § 3 Primärrechtliche Rahmenbedingungen: Vorfrage: Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik - Zentralisiertes Institutionengefüge - Dezentralisiertes Institutionengefüge - Die institutionelle Positionierung des Europäischen Auswärtigen Dienstes - Ergebnisse - 2. Teil: Horizontale Europäisierung - Verstärkte Zusammenarbeit: Möglichkeiten der Verstärkten Zusammenarbeit - Die Integration der diplomatischen Dienste - Ergebnisse - Abschließende Ergebnisse - Literaturverzeichnis - Sachverzeichnis
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