Die Verantwortlichkeit der Mitarbeiter privater Militär- und Sicherheitsunternehmen nach Art. 8 ICC-Statut.

Die Verantwortlichkeit der Mitarbeiter privater Militär- und Sicherheitsunternehmen nach Art. 8 ICC-Statut.

Einband:
Kartonierter Einband
EAN:
9783428135172
Untertitel:
Zugleich ein Beitrag zum Sonderdeliktscharakter von Kriegsverbrechen.
Genre:
Internationales Recht
Autor:
Simon Menz
Herausgeber:
Duncker & Humblot GmbH
Auflage:
1. Auflage
Anzahl Seiten:
257
Erscheinungsdatum:
31.05.2011
ISBN:
978-3-428-13517-2

Die Arbeit beschäftigt sich mit den Auswirkungen der zunehmenden Privatisierung von bewaffneten Konflikten und der damit einhergehenden Gefahr von Menschenrechtsverletzungen im Hinblick auf die völkerstrafrechtliche Ebene. Sie gibt eine Antwort darauf, ob und unter welchen Voraussetzungen die Mitarbeiter von privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen für begangene Kriegsverbrechen nach Art. 8 ICC-Statut zur Verantwortung gezogen werden können. Im Rahmen dieser aktuellen und praxisrelevanten Fragestellung wird auch ein dogmatischer Beitrag zur Aufarbeitung der Struktur sowie Natur von Kriegsverbrechen geleistet. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf ihren potentiellen Täterkreis.

Seit dem Ende des Kalten Krieges hat mit der Privatisierung von bewaffneten Konflikten in Form des outsourcing militärischer und sicherheitsbezogener Tätigkeiten eine neue Ära begonnen. Diese Entwicklung stellt zwar zunehmend das staatliche Gewaltmonopol in Frage, sie ist aber nicht mehr aufzuhalten, da sich dieser riesige Markt für private Militärdienstleistungen schon längst fest etabliert hat. Die Mitarbeiter privater Militär- und Sicherheitsunternehmen (PMCs/PSCs) umgibt hierbei ein gewisses Mysterium, das maßgeblich durch die vielen Gerüchte um ihre Straflosigkeit und die angebliche "Grauzone", in der sie sich bewegen sollen, genährt wird. Die Untersuchung konnte allerdings aufzeigen, dass grundsätzlich zumindest das existierende völkerstrafrechtliche Regelungsregime ausreichend ist, um Kriegsverbrechen durch PMC/PSC-Angehörige angemessen zu sanktionieren. Obwohl sie überwiegend den Status einer Zivilperson im humanitären Völkerrecht einnehmen, sind sie dennoch an die in Art. 8 Abs. 2 ICC-Statut aufgeführten Kriegsverbrechenstatbestände gebunden. Zudem bietet Art. 28 ICC-Statut grundsätzlich die Möglichkeit auch die Geschäftsführung der Unternehmen für Kriegsverbrechen ihrer Mitarbeiter zur Verantwortung zu ziehen. Die Jurisdiktionsgewalt des ICC ist allerdings, insbesondere durch das Komplementaritätsprinzip, empfindlich eingeschränkt.

Autorentext
Geboren 1982 in Wiesbaden (Deutschland); Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim und der Philipps-Universität Marburg (Jan. 2008: Erstes Juristisches Staatsexamen). Im Anschluss wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht der Philipps-Universität Marburg bei Prof. Dr. Safferling sowie Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiter im Fachbereichsrat der Juristischen Fakultät. Zurzeit befindet er sich im Rechtsreferendariat.

Inhalt
Inhaltsübersicht: Einleitung: Problemstellung - Gang der Untersuchung - 1. Kapitel: Begriffsbestimmung: Sicherheitsunternehmen - Militärunternehmen - 2. Kapitel: Der völkerrechtliche Status der Mitarbeiter: Der internationale bewaffnete Konflikt (Kombattanten; Zivilisten; Söldner; Illegitime oder Quasi-Kombattanten; Zwischenergebnis) - Der nicht-internationale bewaffnete Konflikt (Innere Unruhen und Spannungen; Gemeinsamer Art. 3 GA; Art. 1 ZP II; Art. 8 Abs. 2 lit. f.) S. 2 ICC-Statut; Kombattantenstatus; Der Status von privaten Mitarbeitern) - Gemischte Konflikte - Ergebnis und Konsequenzen - 3. Kapitel: Die völkerstrafrechtliche Verantwortlichkeit: Die individuelle Verantwortlichkeit für Kriegsverbrechen (Begriffsbestimmung; Sonderdeliktscharakter; Art. 8 ICC-Statut; Ergebnis)- Die Verantwortlichkeit der Unternehmen als juristische Person - Die Verantwortlichkeit der Geschäftsführung (Vorgesetztenstellung; Pflichtwidriges Unterlassen; Kausalzusammenhang; Subjektive Tatseite; Ergebnis) - 4. Kapitel: Abschlussbewertung: Zusammenfassung der Ergebnisse (Der völkerrechtliche Status; Der "Sonderdeliktscharakter" von Kriegsverbrechen; Verantwortlichkeit nach Art. 8 ICC-Statut; Haftung der Geschäftsführung nach Art. 28 ICC-Statut) - Bewertung - Literaturverzeichnis - Personen- und Sachwortverzeichnis


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