Einband:
Kartonierter Einband
Untertitel:
Schriften zum Strafrecht 225
Herausgeber:
Duncker & Humblot GmbH
Erscheinungsdatum:
30.09.2011
§ 46b StGB ermöglicht in einem bisher unbekannten Umfang, die Kooperation von Straftätern in Bezug auf die Aufklärung und Verhinderung von Straftaten Dritter im Rahmen des Strafverfahrens zu honorieren. Nicolas Kneba stellt die mit der Norm verbundenen problematischen Aspekte heraus und untersucht insbesondere, ob § 46b StGB mit den tragenden Prinzipien des Strafrechts und der Verfassung im Einklang steht. Im Rahmen dieser Prüfung arbeitet Kneba präzise Kriterien für die einzelnen Tatbestandsmerkmale der Norm sowie Maßgaben für die Ermessensausübung heraus. Zudem wird § 46b StGB im bestehenden System der Strafzumessung betrachtet und untersucht, inwieweit die mit den Instrumenten des § 46b StGB honorierte Kooperation des Straftäters mit weiteren Strafmilderungsgründen zusammen fallen kann.
§ 46b StGB ermöglicht es in einem bisher unbekannten Umfang, die Kooperation von Straftätern in Bezug auf die Aufklärung und Verhinderung von Straftaten Dritter im Rahmen des Strafverfahrens zu honorieren. Nicolas Kneba stellt die mit der Norm verbundenen problematischen Aspekte heraus und untersucht insbesondere, ob § 46b StGB mit den tragenden Prinzipien des Strafrechts und der Verfassung im Einklang steht. Im Ergebnis wird eine Verletzung der maßgeblichen Prinzipien, etwa des Rechtsstaats- und Schuldprinzips, verneint. In Einzelfällen schlägt Nicolas Kneba jedoch eine Korrektur im Wege einer verfassungskonformen Auslegung vor. Im Rahmen dieser Prüfung arbeitet Kneba präzise Kriterien für die einzelnen Tatbestandsmerkmale der Norm sowie Maßgaben für die Ermessensausübung heraus. Anschaulich werden hierfür zahlreiche Beispielsfälle angeführt, die zum Teil der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu früheren kleinen Kronzeugenregelungen entnommen sind. Zudem wird § 46b StGB im bestehenden System der Strafzumessung betrachtet und untersucht, inwieweit die mit den Instrumenten des § 46b StGB honorierte Kooperation des Straftäters mit weiteren Strafmilderungsgründen zusammen fallen kann. Hierbei stellt Nicolas Kneba fest, dass auch das Nebeneinander von großer Kronzeugenregelung und bereits bestehenden Strafmilderungsgründen vor den Prinzipien des Strafrechts und der Verfassung Bestand hat.
Autorentext
Nicolas Kneba legte 2004 sein Abitur in Göttingen ab. Von 2005 bis 2009 studierte er Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität in Tübingen. 2007 wurde er studentische Hilfskraft am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Kristian Kühl. Ab 2009 war er als Akademischer Mitarbeiter an diesem Lehrstuhl tätig. Seit 2011 absolviert er den Juristischen Vorbereitungsdienst am Oberlandesgericht Braunschweig.
Klappentext
§ 46b StGB ermöglicht es in einem bisher unbekannten Umfang, die Kooperation von Straftätern in Bezug auf die Aufklärung und Verhinderung von Straftaten Dritter im Rahmen des Strafverfahrens zu honorieren. Nicolas Kneba stellt die mit der Norm verbundenen problematischen Aspekte heraus und untersucht insbesondere, ob § 46b StGB mit den tragenden Prinzipien des Strafrechts und der Verfassung im Einklang steht. Im Ergebnis wird eine Verletzung der maßgeblichen Prinzipien, etwa des Rechtsstaats- und Schuldprinzips, verneint. In Einzelfällen schlägt Nicolas Kneba jedoch eine Korrektur im Wege einer verfassungskonformen Auslegung vor. Im Rahmen dieser Prüfung arbeitet Kneba präzise Kriterien für die einzelnen Tatbestandsmerkmale der Norm sowie Maßgaben für die Ermessensausübung heraus. Anschaulich werden hierfür zahlreiche Beispielsfälle angeführt, die zum Teil der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu früheren kleinen Kronzeugenregelungen entnommen sind. Zudem wird § 46b StGB im bestehenden System der Strafzumessung betrachtet und untersucht, inwieweit die mit den Instrumenten des § 46b StGB honorierte Kooperation des Straftäters mit weiteren Strafmilderungsgründen zusammen fallen kann. Hierbei stellt Nicolas Kneba fest, dass auch das Nebeneinander von großer Kronzeugenregelung und bereits bestehenden Strafmilderungsgründen vor den Prinzipien des Strafrechts und der Verfassung Bestand hat.
Zusammenfassung
»Der Autor hat damit innerhalb vergleichsweise kurzer Zeit eine Arbeit vorgelegt, in der die wichtigsten Probleme der Norm aufgegriffen und diskutiert werden. Unabhängig von inhaltlichen Aspekten, die im Folgenden noch exemplarisch erörtert werden, gebührt Kneba damit das Verdienst, zu einem frühen Zeitpunkt einen wichtigen Beitrag zur andauernden Diskussion um die Kronzeugenregelung in 46b StGB geleistet zu haben.« Prof. Dr. Johannes Kaspar, in: Goltdammer's Archiv für Strafrecht, 10/2013
»Besonders positiv fällt auf, dass der Autor in diesem Zusammenhang Kriterien für Tatbestand und Ermessen entwickelt, deren Umsetzung den Einklang der Regelung mit den besagten tragenden Prinzipien sowie der Verfassung sicherstellen soll. [...] Dieses Beispiel verdeutlicht, wie es Kneba gelingt, wissenschaftlich fundiert zu arbeiten, ohne dabei die Aufmerksamkeit des Praktikers zu verlieren, der naturgemäß kein minder großes Interesse an Gedanken zur Auslegungsmöglichkeit der Tatbestandsmerkmale hat. [...] Sofern die von Kneba vorgeschlagenen Auslegungsmöglichkeiten Beachtung finden, ist den Behörden mit 46b StPO ein wirksames Instrument zur Aufklärung und Verhinderung von Straftaten an die Hand gegeben.« Maximilian Heim, in: Strafverteidiger-Forum, 2/2012
Inhalt
Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Allgemeines zur neuen Kronzeugenregelung des § 46b StGB: Inhalt und Systematik des § 46b StGB - Entstehungsgeschichte des § 46b StGB - Die Figur des Kronzeugen im Ausland - 2. § 46b StGB und tragende Prinzipien des Strafrechts und der Verfassung: § 46b StGB und das Legalitätsprinzip - § 46b und das Schuldprinzip - § 46b StGB und der nemo-tenetur-Grundsatz - Zusammenfassung: § 46b StGB und die Prinzipien des Strafrechts und der Verfassung - 3. § 46b StGB im System der Strafzumessung: Das Verhältnis von § 46b StGB zu den bestehenden kleinen Kronzeugenregelungen - Die Regelung des § 46b I 2 StGB - Das Zusammentreffen von § 46b StGB mit weiteren vertypten Milderungsgründen - Das Zusammentreffen von § 46b StGB mit einem minder schweren Fall - Das Zusammentreffen von § 46b StGB und einem Geständnis - § 46b I 4 StGB und weitere Milderungsgründe - Die Rolle des § 46b StGB bei der Strafzumessung im engeren Sinne - Kronzeugenregelung und Verständigung nach § 257c StPO - 4. Resümee: § 46b StGB und tragende Prinzipien des Strafrechts und der Verfassung - § 46b StGB im System der Strafzumessung - Ausblick - Anhang I-III - Literaturverzeichnis - Sachwortregister
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