Einband:
Kartonierter Einband
Untertitel:
(Abt. A: Abhandlungen zum Römischen Recht und zur Antiken Rechtsgeschichte).
Herausgeber:
Duncker & Humblot GmbH
Erscheinungsdatum:
30.11.2013
Was hat der Alt- und Rechtshistoriker Theodor Mommsen dem Römischen Recht zu verdanken? Was haben die Altertumswissenschaften, was hat die Rechtswissenschaft ihm zu verdanken? Der Band versucht diese Fragen aus der interdisziplinären Perspektive der heutigen Forschung zu beantworten und versammelt die Beiträge international renommierter Altertums- und Rechtswissenschaftler, die auf einer Tagung an der Universität Bern im Mai 2012 gehalten wurden.
Der Band widmet sich aus interdisziplinärer Perspektive dem altertums- und rechtswissenschaftlichen Vermächtnis von Theodor Mommsen. Im Zentrum des Interesses stehen die vielfältigen inhaltlichen und methodischen Anregungen, die Mommsens uvre sowohl auf die Altertums- wie auf die Rechtswissenschaft ausgeübt hat. Besonderes Augenmerk findet seine romanistische Antrittsvorlesung über »Die Bedeutung des römischen Rechts«, die der 34-jährige Gelehrte am 8. Mai 1852 an der Universität Zürich gehalten hat. Der vorliegende Band enthält die Beiträge einer internationalen Tagung, die am 11. und 12. Mai 2012 an der Universität Bern durchgeführt wurde.
Autorentext
Iole Fargnoli ist seit 2011 ordentliche Professorin für Römisches Recht und seit 2007 Direktorin des Romanistischen Instituts an der Universität Bern. Seit 2005 ist sie »Professore associato« für Römisches Recht an der »Università degli Studi di Milano«. Sie ist Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der italienischen Zeitschriften »Studia et Documenta historiae iuris«, und »Roma e America Latina«, wie Mitglied des »consejo de valutatores externos« der spanischen Zeitschrift »IUSTEL - Revista General de Derecho Romano«. Ihre Forschungsschwerpunkte sind das Römische Obligationenrecht, insbesondere das Kondiktionsrecht, die Rechtsgeschichte in der Spätantike und das römische Recht als Grundlage der europäischen Rechtskultur. Stefan Rebenich ist seit 2005 ordentlicher Professor für Alte Geschichte und Rezeptionsgeschichte der Antike an der Universität Bern. 2007/2008 war er Visiting Fellow des Corpus Christi College und der Faculty of Classics der Universität Oxford, 2013/14 ist er Fellow am Historischen Kolleg in München. Er ist Ordentliches Mitglied des Deutschen Archäologischen Instituts und Mitherausgeber verschiedener Zeitschriften und Reihen, wie des »Museum Helveticum« und der »Historischen Studien«. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen die Geschichte der griechisch-römischen Antike, insbesondere die Geschichte Spartas, das Christentum im Römischen Reich, die Spätantike sowie die Rezeptionsgeschichte der Antike und die Wissenschaftsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts.
Klappentext
Der Band widmet sich aus interdisziplinärer Perspektive dem altertums- und rechtswissenschaftlichen Vermächtnis von Theodor Mommsen. Im Zentrum des Interesses stehen die vielfältigen inhaltlichen und methodischen Anregungen, die Mommsens Oeuvre sowohl auf die Altertums- wie auf die Rechtswissenschaft ausgeübt hat. Besonderes Augenmerk findet seine romanistische Antrittsvorlesung über »Die Bedeutung des römischen Rechts«, die der 34jährige Gelehrte am 8. Mai 1852 an der Universität Zürich gehalten hat. Der vorliegende Band enthält die Beiträge einer internationalen Tagung, die am 11. und 12. Mai 2012 an der Universität Bern durchgeführt wurde.
Zusammenfassung
»Mommsen hat die einzelnen Disziplinen der Altertumsforschung in seiner Person zu einer Einheit zusammengeführt. Heute, in einer Zeit, in der diese Einheit schon lange nicht mehr besteht, dienen gerade interdisziplinäre Tagungen wie diejenigen in Bern dazu, die enormen Leistungen Mommsens zu erfassen und ihre Bedeutung für die gegenwärtigen Forschungen in den Einzeldisziplinen zu würdigen. Dazu hat das Symposium in Bern nützliche und weiterführende Beiträge geleistet. Sie werden die künftigen Diskussionen bereichern und Anstöße für die Veranstaltungen zum 200.Geburtstag geben« Prof. Dr. Rudolf Meyer-Pritzl, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Romanistische Abteilung, Band 133/2016
»[...] die Aufsätze [sind] von ausnahmslos hoher QUalität und sorgfältiger Recherche. Das Buch darf sich berechtigter Weise einen guten Platz in der bisherigen Mommsen-Forschung und in der Untersuchung der Rechtshistorie der Antike aussuchen; es hat es sich verdient.[...]« Andreas Raffeiner, in: Journal on European History of Law, 2/2015
»[...] eine wertvolle Ergänzung der Mommsen-Forschung und ein beachtenswerter Beitrag zur römischen Rechtsgeschichte.«
Raphael Brendel, in: H-Soz-u-Kult, 10.03.2014
Inhalt
Iole Fargnoli und Stefan Rebenich Einleitung Wolfgang Ernst non quia ius, sed quia Romanum Mommsen und die Rechtswissenschaft seiner Zeit Joseph Georg Wolf Aus der Überlieferungsgeschichte der Digesten Justinians: Kantorowicz' Kritik an der Edition Mommsens Werner Eck Mommsens epigraphische Arbeit und sein Staatsrecht Karl-Joachim Hölkeskamp Ein Programm als Problem. Die »Verschmelzung von Geschichte und Jurisprudenz« in Theodor Mommsens Staatsrecht Rückblicke, Seitenblicke und Ausblicke Carla Masi Doria Il gigante e i pigmei: Mommsen e il diritto penale romano. Appunti per una rilettura del »Römisches Strafrecht« Boudewijn Sirks Theodor Mommsen und der Theodosianus Philippe Blaudeau Faire de l'histoire romaine avec l'édition mommsénienne du Code Théodosien: entre modèle de compréhension du maître et inflexions de la recherche récente Gisela Hillner Theodor Mommsen. Inauguraldissertation (1843). Übersetzt und mit einem Nachwort versehen Theodor Mommsen Inauguraldissertation
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