Regionalplanung im Bundesstaat.

Regionalplanung im Bundesstaat.

Einband:
Kartonierter Einband
EAN:
9783428147038
Untertitel:
Die Rechtsstellung der Träger der Regionalplanung seit der Föderalismusreform I und dem Raumordnungsgesetz 2009 unter besonderer Berücksichtigung Baden-Württembergs.
Genre:
Öffentliches Recht
Autor:
Matthias Hangst
Herausgeber:
Duncker & Humblot GmbH
Auflage:
1. Auflage
Anzahl Seiten:
558
Erscheinungsdatum:
31.10.2015
ISBN:
978-3-428-14703-8

Die Raumordnung steht seit der Föderalismusreform I und dem ROG 2009 im Fokus verfassungsrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Diskussion. Die Arbeit wählt die Perspektive der Regionalplanung mit ihrer außergewöhnlichen Organisationsvielfalt: Insgesamt gibt es Regionalplanung in 12 Bundesländern mit 107 Planungsregionen und 20 mehr oder weniger unterschiedlichen Organisationsformen. In einem aufwendigen Bundesländervergleich wird die Stellung der Rechtsträger der Regionalplanung im Verfassungs- und Verwaltungsrecht entfaltet.

Die Raumordnung steht seit der Föderalismusreform I im Fokus verfassungsrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Diskussion. Spätestens seit der Bund mit dem ROG 2009 das erste Bundesgesetz mit Abweichungsmöglichkeit der Länder erließ, ist die Raumordnung zu einem Referenzgebiet im neuen bundesstaatlichen Kompetenzgefüge geworden. Zugleich spielt sie eine wichtige Rolle bei der rechtlichen Durchsetzung aktueller Politiken (z.B. Energiewende, Einzelhandelssteuerung). Die Arbeit wählt die Perspektive der Regionalplanung, d.h. der raumordnungsrechtlichen Planungsebene, bei der die staatlichen und kommunalen Planungsvorstellungen zusammentreffen. Dort ist die Organisationsvielfalt außergewöhnlich: Insgesamt gibt es Regionalplanung in 12 Bundesländern mit 107 Planungsregionen und 20 mehr oder weniger unterschiedlichen Organisationsformen. In einem aufwendigen Bundesländervergleich wird die Stellung der Rechtsträger der Regionalplanung im Verfassungs- und Verwaltungsrecht entfaltet. Für die besonders variantenreiche Regionalplanung in Baden-Württemberg weist die Untersuchung ausführlich nach, dass den Trägern der Regionalplanung eine eigene regionalplanerische Planungshoheit zustehen kann.

Autorentext
Matthias Hangst studierte von 2004 bis 2009 Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz mit dem Schwerpunkt Umwelt-, Planungs- und öffentliches Wirtschaftsrecht. Am Lehrstuhl für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht an der Universität Konstanz (Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Ibler) war er wissenschaftliche Hilfskraft und von 2009 bis 2013 wissenschaftlicher Mitarbeiter. Sein Referendariat absolvierte er von 2013 bis 2015 im Landgerichtsbezirk Konstanz und in Stuttgart. Im Jahr 2015 wurde er vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Konstanz promoviert und legte in Stuttgart das zweite juristische Staatsexamen ab. Seither ist er in Stuttgart als Rechtsanwalt im öffentlichen Recht tätig.

Klappentext
Die Raumordnung steht seit der Föderalismusreform I im Fokus verfassungsrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Diskussion. Spätestens seit der Bund mit dem ROG 2009 das erste Bundesgesetz mit Abweichungsmöglichkeit der Länder erließ, ist die Raumordnung zu einem Referenzgebiet im neuen bundesstaatlichen Kompetenzgefüge geworden. Zugleich spielt sie eine wichtige Rolle bei der rechtlichen Durchsetzung aktueller Politiken (z.B. Energiewende, Einzelhandelssteuerung). Die Arbeit wählt die Perspektive der Regionalplanung, d.h. der raumordnungsrechtlichen Planungsebene, bei der die staatlichen und kommunalen Planungsvorstellungen zusammentreffen. Dort ist die Organisationsvielfalt außergewöhnlich: Insgesamt gibt es Regionalplanung in 12 Bundesländern mit 107 Planungsregionen und 20 mehr oder weniger unterschiedlichen Organisationsformen. In einem aufwendigen Bundesländervergleich wird die Stellung der Rechtsträger der Regionalplanung im Verfassungs- und Verwaltungsrecht entfaltet. Für die besonders variantenreiche Regionalplanung in Baden-Württemberg weist die Untersuchung ausführlich nach, dass den Trägern der Regionalplanung eine eigene regionalplanerische Planungshoheit zustehen kann.

Zusammenfassung
»Insgesamt gelingt es Matthias Hangst, die Regionalplanungsträgerschaft im föderativen Staatswesen der Bundesrepublik Deutschland in ihrer außergewöhnlichen organisatorischen Vielfalt nicht nur systematisch geordnet und präzise darzustellen, sondern sie zudem - soweit dies möglich ist - an allgemeine verwaltungsorganisationsrechtliche Kategorien rückzubinden. Damit leistet der Verf. einen wertvollen Beitrag zur rechtswissenschaftlichen Analyse des geltenden Raumordnungsrechts [...]« PD Dr. Mathias Schubert, in: Deutsches Verwaltungsblatt, Heft 7/2017

»Das Werk liefert eine für Wissenschaft und Praxis gleichermaßen wertvolle Analyse der vollkommen unterschiedlichen Regionalplanungssysteme und -ansätze im Bundesgebiet und kann hier durchaus langfristig als umfassendes Nachschlagewerk dienen.« Dr. Susan Grotefels, in: Raumforschung und Raumordnung, online 26.09.2016

Inhalt
1. Einleitung 2. Regionalplanung im Raumplanungsrecht Überblick über das Planungssystem Regionalplanung 3. Rechtsgrundlagen der Regionalplanung Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes bis 2006 Veränderungen durch die Föderalismusreform I 4. Träger der Regionalplanung Träger der Regionalplanung im bundesweiten Überblick Träger der Regionalplanung in Baden-Württemberg 5. Zusammenfassung in Thesen Literatur- und Sachverzeichnis


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