Einband:
Kartonierter Einband
Untertitel:
Schriften zum Wirtschaftsrecht 278
Genre:
Handels- & Wirtschaftsrecht
Herausgeber:
Duncker & Humblot GmbH
Erscheinungsdatum:
31.12.2015
Die Vorstandsinnenhaftung bewegt sich in einem Spannungsfeld: Sie muss einerseits scharf genug sein, um disziplinierend auf den Vorstand einzuwirken. Sie darf andererseits jedoch nicht zu scharf sein, um keine übersteigerte Risikoaversion des Vorstands zu provozieren. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Arbeit mit verschiedenen Ansätzen zur Haftungsbeschränkung auseinander und entwickelt aus der gesellschaftsrechtlichen Fürsorgepflicht ein an der beschränkten Arbeitnehmerhaftung angelehntes Haftungsmodell.
»The Limitation of the Internal Liability of Board Members« The liability of board members is caught between two stools: A strict liability has a disciplinary effect on the board members. However, if the liability is too strict, it causes an excessive risk aversion of the board members. In this context, the thesis examines different approaches that aim at limiting the board members' liability and develops a liability model based on specific principles of the liability of employees.
Autorentext
Andreas Brommer studierte an der Universität Konstanz, der Università di Bologna (Italien) und an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Am Landgericht Konstanz absolvierte er das Referendariat und arbeitete anschließend an der Universität Konstanz als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Professor Dr. Jens Koch. Seit 2014 ist Andreas Brommer als Rechtsanwalt in Stuttgart tätig. Anfang 2015 wurde er durch die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Bonn promoviert.
Inhalt
A. Einführung Erhebliches Haftungsrisiko Gang der Untersuchung B. Regressauslösendes Vorstandshandeln Verantwortlichkeit des Vorstands für Ordnungswidrigkeiten Nichtbußgeldbedingte Schäden C. Meinungsstand Geldbußen als Gegenstand des Innenregresses Tendenz zu einer Verallgemeinerung D. Kein vollständiger Regressausschluss bei bußgeldbedingten Schäden Keine Einschränkung des Schutzbereichs des § 93 Abs. 2 AktG Präventive Wirkung des Regresses Systemkonformität des Rückgriffs Unerlässliche Ergänzung der Legalitätspflicht Regress als mildernder Umstand: Lehren aus dem Fall Siemens Fazit E. Notwendigkeit einer Regressbeschränkung Gesellschaftswohl als ökonomisch-teleologische Handlungsmaxime Beeinflussung der Bußgeldhöhe Steigende Vorstandsvergütung bei zunehmender Risikoaversion Gefährdete Rekrutierung geeigneten Personals Einfluss auf Vergleichsverträge Angemessene Risikoverteilung Regress in der Insolvenz Unzureichender Versicherungsschutz Fazit F. Vereinbarkeit mit § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG Grundlagen Keine unzulässige Ausnahme G. Alternativmodelle zur Regressbeschränkung Ermessensentscheidung des Aufsichtsrats Vertragliche oder statutarische Vereinbarungen Tatbestandliche Korrektur des § 93 Abs. 2 AktG Schadensrechtliche Billigkeitsklausel Fazit H. Dogmatische Herleitung einer Regressbeschränkung Haftungsbeschränkung nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen Methodische Zulässigkeit eines Wertungstransfers Ausreichende Möglichkeiten de lege lata Fazit I. Kriterien und Fallgruppen einer Regressbeschränkung Keine blinde Übernahme der arbeitsrechtlichen Haftung »Angemessener« Regress statt fester Grenzen Auswirkungen einer D&O-Versicherung Verschulden Nachtatverhalten Schaden der Gesellschaft Vergütungsstruktur Finanzielle Leistungsfähigkeit Ungeeignete Kriterien Fazit J. Prozessuales Vorgehen Situation des Aufsichtsrats Schadensschätzung nach § 287 ZPO K. Untersuchungsergebnisse Literaturverzeichnis Stichwortverzeichnis
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