Einband:
Kartonierter Einband
Untertitel:
Vorlegungsklage im römischen Recht.
Herausgeber:
Duncker & Humblot GmbH
Erscheinungsdatum:
30.11.2019
Der heutige Jurist kennt den Vorlegungsanspruch (§ 809 BGB), weiß aber kaum etwas damit anzufangen. Ganz anders in Rom, wo sein Vorläufer, die actio ad exhibendum, die Juristen in vielfältiger Weise beschäftigte. In den Quellen erscheint sie einerseits als vorbereitendes Verfahren für einen dinglichen Rechtsstreit, andererseits als Mittel, um die Auseinandersetzung der Parteien endgültig zu beenden. Schlüssel zur Erklärung dieses disparaten Befundes ist die Wirkungsweise der Klage: Sie erspart dem Kläger den Nachweis des behaupteten Rechts und unterwirft den Beklagten so einer besonderen Form von Verwirkung.
»Actio ad exhibendum« Contemporary lawyers are acquainted with the claim to presentation, but hardly know what to do with it. This was quite different in ancient Rome, where his predecessor, the actio ad exhibendum, kept lawyers occupied in many ways. In the sources it appears on the one hand as a preparatory procedure for a litigation on real rights, and on the other hand as a means of finally settling the dispute between the parties. The key to explaining this disparate finding is the functioning of the claim: It spares the plaintiff the proof of his asserted right and thus subjects the defendant to a special form of forfeiture.
Autorentext
Nach Studium und Referendariat 1998 in Freiburg promoviert und habilitierte sich Jan Dirk Harke nach zweijähriger Anwaltstätigkeit und Rückkehr in die Wissenschaft 2003 in Passau. Von 2003 bis 2016 hatte er den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Historische Rechtsvergleichung an der Universität Würzburg inne. 2016 folgte er einem Ruf auf den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Von 2009 bis 2016 war Harke Richter am Oberlandesgericht Nürnberg; seit seinem Wechsel nach Jena ist er Richter am Thüringer Oberlandesgericht.
Inhalt
Einleitung §1 Anwendungsbereich Behauptung eines dinglichen Rechts Obligatorische Ansprüche? Sonderfälle Fazit §2 Verhältnis zum Hauptverfahren Eigenständige oder vorbereitende Klage? Der Quellenbefund Folgerungen und Erklärungen Fazit §3 Sinn und Struktur Wirkungsweise Der Vorsatz des Beklagten als Grundlage seiner Verurteilung Verwirkung durch Vereitelung Fazit Literaturverzeichnis Quellenverzeichnis
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