Einband:
Kartonierter Einband
Untertitel:
Eine Nachweisung derjenigen deutschen Erziehungs-, Heil- und Pflegeanstalten, die sich in der Aufnahme von Pfleglingen nicht auf einen engeren örtlichen Bezirk beschränken. Bearb. von Hedwig Kieschke - Dorothea Hirschfeld.
Genre:
Sozialwissenschaften allgemein
Herausgeber:
Duncker & Humblot
Erscheinungsdatum:
07.08.2013
Im Rahmen des Projekts »Duncker & Humblot reprints« heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
Autorentext
»Jurist, Sozialpolitiker, * 13.7.1855 Danzig, 25./26.1.1911 Berlin. (israelitisch, dann evangelisch) M. studierte seit 1874 in Zürich, Leipzig und Göttingen Rechts- und Staatswissenschaften, promovierte 1877 zum Dr. iur. und schlug die Justizlaufbahn ein. Nach dem Assessorexamen (1882) und einem längeren Italienaufenthalt war er seit 1883 zunächst in Danzig, dann als Magistrats-Assessor in Berlin tätig, wo er auch volkswirtschaftliche und kameralistische Vorlesungen und Übungen, u.a. bei G. Schmoller, besuchte. 1887 89 war er Amtsrichter in Menden (Westfalen), wo er auch als Vertrauensmann der nationalliberalen Partei wirkte. 1889 92 war er Bürgermeister in Iserlohn, 1892 95 Berater für die Durchführung einer Reform des Armenpflegewesens in Hamburg; dabei setzte er sich erfolgreich für eine erhebliche Vermehrung der Zahl der Armenpfleger und ihre fachliche Schulung, vor allem aber für eine radikale Reform des Grundstücks- und Wohnungswesens ein. M. hatte sich bereits während seiner Assessorenzeit mit dem Armenwesen beschäftigt, für die Durchführung der Reichsarmenstatistik von 1885 war er zum Berliner Magistrat abgeordnet. Aus weiteren Studien ging 1887 seine Monographie Die deutsche Armengesetzgebung und das Material zu ihrer Reform hervor, in der erstmals die geschichtlichen, begrifflichen und tatsächlichen Grundlagen des Armenwesens seiner Zeit systematisch dargelegt wurden. Im 1880 gegründeten Deutschen Verein für Armenpflege und Wohltätigkeit wurde M. bald der organisatorisch und wissenschaftlich führende Kopf, 1892 wurde er dessen Geschäftsführer, 1911 auch Vorsitzender. Als die Verlängerung seiner Beratertätigkeit in Hamburg am Widerstand der Hamburger Grundbesitzerfraktion scheiterte, ging der vermögende M. 1896 wieder nach Berlin, zunächst als Privatgelehrter. 1898 wurde er unbesoldeter Stadtrat für Armenwesen, 1901 besoldeter Dezernent und Vorsitzender der Armendirektion. In dieser Funktion reorganisierte er das Armenwesen grundlegend durch die von ihm verfaßte Anweisung, betreffend die Verwaltung der offenen Armenpflege (1902). Damit begann auch in der Reichshauptstadt die Abkehr von der ehrenamtlichen, nichtfachlichen Armenpflege zugunsten einer modernen, methodisch vorgehenden beruflichen Armenpflege, die bis dahin nur in Straßburg und Frankfurt/Main verwirklicht worden war. M. war nicht nur der bedeutendste Theoretiker des Armenwesens im Deutschen Kaiserreich, sondern versuchte auch, dessen Praxis unter Einbeziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse und internationaler Erfahrungen zu reformieren. Hierbei war ihm allerdings mehr allgemeine Anerkennung als unmittelbarer Erfolg beschieden.« Tennstedt, Florian, in: Neue Deutsche Biographie 18 (1997), S. 541
Klappentext
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