Die Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende.

Die Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende.

Einband:
Kartonierter Einband
EAN:
9783428181872
Untertitel:
Eine rechtsdogmatische Untersuchung der Voraussetzungen des § 105 Abs. 1 JGG und zugleich ein Beitrag zur rechtspolitischen Diskussion um die strafrechtliche Behandlung Heranwachsender "de lege ferenda".
Genre:
Strafrecht
Autor:
Erik Weiss
Herausgeber:
Duncker & Humblot GmbH
Auflage:
1. Auflage
Anzahl Seiten:
121
Erscheinungsdatum:
28.02.2021
ISBN:
978-3-428-18187-2

Taten Heranwachsender können sowohl nach Jugend- als auch nach allgemeinem Strafrecht abgeurteilt werden. Erik Weiss entwickelt eine methodisch stringente Auslegung der Anwendungsvoraussetzungen des § 105 Abs. 1 JGG. Ferner zeichnet er die rechtspolitische Debatte um den adäquaten strafrechtlichen Umgang mit Heranwachsenden nach. Er zeigt auf, dass allein die vollständige Einbeziehung in das Jugendstrafrecht überzeugt, und unterbreitet einen Änderungsvorschlag hinsichtlich der §§ 105 ff. JGG.

»Applicability of Juvenile Criminal Law to Adolescents« As adolescents, 18- to 20-year-olds are treated exceptionally in German criminal law, as they can be sentenced under both juvenile and general criminal law. Yet, the adequate regime for treating adolescent criminal acts has been a long-standing subject of scholarly and legal policy debates alike. Erik Weiss takes a look at the conditions for the application of § 105 (1) JGG, offering a methodologically sound interpretation. He shows that from both dogmatic as well as factual viewpoints, full integration into juvenile criminal law is solely convincing, a goal to be achieved by reform of the third part of the JGG.

Autorentext
Erik Weiss ist Postdoc und Habilitand am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung von Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski an der Universität zu Köln. Von 2010 bis 2015 studierte er Rechtswissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Dort war er von 2015 bis 2019 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht von Prof. Dr. Horst Schlehofer. Sein Referendariat absolvierte er von 2019 bis 2021 am Kammergericht Berlin. Parallel hierzu war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an dem Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Europäisches Strafrecht und Neuere Rechtsgeschichte von Prof. Dr. Martin Heger an der Humboldt-Universität zu Berlin beschäftigt.

Zusammenfassung
»Die hier besprochene Studie bereichert die Diskussion um eine Gesetzesreform zur Heranwachsendenfrage. Im Unterschied zu vielen anderen einschlägigen Stellungnahmen werden gerade die juristischen Dimensionen des geltenden Rechts und einer aus Sicht des Verfassers empfehlenswerten Reform präzise angesprochen, ohne dass dabei die jugendkriminologischen und die straftheoretischen Fragen hintangestellt würden. Sein Plädoyer für die uneingeschränkte Einbeziehung der Heranwachsenden in das Jugendstrafrecht kann man uneingeschränkt unterstützen. Über das vorgeschlagene Jungtäterrecht im Rahmen des JGG sollte man freilich noch genauer nachdenken.« Prof. Dr. Franz Streng, in: Goltdammer´s Archiv für Strafrecht, 4/2022

»Nach einer fast 100-jährigen Diskussion stellt sich die Frage, ob das Thema der strafrechtlichen Behandlung Heranwachsender für eine erfolgreiche Promotion 2020 überhaupt noch geeignet ist. Die 2021 veröffentlichte Düsseldorfer Dissertationsschrift von Erik Weiss ist ein eindrucksvoll gelungener Beweis dafür; jedenfalls, wenn man - wie der Autor - die Zielsetzung präzise herausarbeitet, seine Ausführungen exakt daran orientiert und die im Untertitel hervorgehobenen beiden rechtsdogmatischen und rechtspolitischen Bereiche nicht verlässt. [...] Ein argumentativ so überzeugend herausgearbeitetes Ergebnis, dass der Gesetzgeber es vielleicht als Geburtstagsgeschenk 2023 zum dann 100-jährigen Jugendgerichtsgesetz umsetzen sollte.« Prof. em. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen, in: Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe, 4/2021

»Beim ersten Zugriff auf die vom Kollegen Prof. Horst Schlehofer, Universität Düsseldorf, betreute Arbeit fällt die bündige Kürze der Doktorarbeit auf; sie beschränkt sich auf 100 Textseiten. Das ist ungewöhnlich, muss aber kein Nachteil sein. So besticht die Arbeit durch eine klare Gedankenführung und ist ergebnisorientiert. [...] Tendenziell ist die vorgeschlagene Gesetzesnovellierung zu begrüßen, auch wenn zurzeit eine Realisierung unwahrscheinlich erscheint. Wissenschaftliche, evidenzbasierte Kriminalpolitik muss sich aber von Zeitgeistströmungen freimachen.« Prof. Dr. Heribert Ostendorf, in: Richter ohne Robe, Heft 3/2021

Inhalt
Einleitung Themeneingrenzung Gang der Untersuchung 1. Historie: Entwicklung hin zu § 105 JGG und die sie begleitende Diskussion Das Jugendgerichtsgesetz von 1923 Das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943 Das Jugendgerichtsgesetz von 1953 Diskussion um die strafrechtliche Sonderbehandlung Heranwachsender ab 1953 Zusammenfassung der Ergebnisse der historischen Untersuchung 2. Die Voraussetzungen des § 105 Abs. 1 JGG Gemeinsame Voraussetzungen der Nr. 1 und Nr. 2 Spezielle Voraussetzungen des § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG: Das Einem-Jugendlichen-Gleichstehen in der sittlich-geistigen Entwicklung Spezielle Voraussetzungen des § 105 Abs. 1 Nr. 2 JGG: Die Jugendverfehlung Das Verhältnis zwischen § 105 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 JGG 3. Die strafrechtliche Behandlung Heranwachsender de lege ferenda Vollständige Einbeziehung in das allgemeine Strafrecht Regel-Ausnahmeverhältnis zugunsten des allgemeinen Strafrechts Beibehaltung des § 105 Abs. 1 JGG Vollständige Einbeziehung in das Jugendstrafrecht Einbeziehung der 21- bis 24-Jährigen in das Jugendstrafrecht / Einführung eines gesonderten Jungtäterrechts Ergebnis der Untersuchung Konkreter Änderungsvorschlag de lege ferenda Literatur- und Stichwortverzeichnis


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