Einband:
Kartonierter Einband
Untertitel:
Die Bestandskraft des Verwaltungsakts und ihre Durchbrechung auf Antrag des Betroffenen.
Herausgeber:
Duncker & Humblot GmbH
Erscheinungsdatum:
24.11.2021
Mit Ablauf der Rechtsbehelfsfristen erwächst ein Verwaltungskat in Bestandskraft. Dies hat insbesondere zur Folge, dass er nur unter besonderen Voraussetzungen aufgehoben oder geändert werden kann. Eine Möglichkeit, zu einer neuen abweichenden Entscheidung zu gelangen, stellt § 51 VwVfG dar, dessen Analyse den Gegenstand der Arbeit bildet. Besonderes Augenmerk liegt auf der Darstellung der unübersichtlichen Entstehungsgeschichte der Norm und der Betrachtung ihrer historischen Vorbilder. Eingehend untersucht werden ferner die Einbettung des § 51 VwVfG in das verwaltungsprozessuale Rechtsschutzsystem und den verwaltungsverfahrensrechtlichen Korrekturmechanismus.
Mit Ablauf der Rechtsbehelfsfristen erwächst ein Verwaltungsakt in Bestandskraft. Dies hat insbesondere zur Folge, dass er nur unter besonderen Voraussetzungen aufgehoben oder geändert werden kann. Eine Möglichkeit, zu einer neuen abweichenden Entscheidung zu gelangen, stellt § 51 VwVfG dar, dessen Analyse den Gegenstand der Arbeit bildet. Besonderes Augenmerk liegt auf der Darstellung der unübersichtlichen Entstehungsgeschichte der Norm und der Betrachtung ihrer historischen Vorbilder. Eingehend untersucht werden ferner die Einbettung des § 51 VwVfG in das verwaltungsprozessuale Rechtsschutzsystem und den verwaltungsverfahrensrechtlichen Korrekturmechanismus. Schwerpunkte bilden dabei eine Analyse des Verhältnisses von § 51 VwVfG zu den §§ 48-49 VwVfG, welche Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten erlauben, und die Betrachtung problematischer Mehrpersonenkonstellationen.
Autorentext
Ulrich Gatzka studierte Rechtswissenschaft in Passau. Nach dem Studium arbeitete er mehrere Jahre als Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Akademischer Rat a. Z. an der Universität Passau am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, insb. Finanz- und Steuerrecht (Prof. Dr. Rainer Wernsmann). Seit 2017 ist er in der hessischen Justiz tätig.
Inhalt
1. Einleitung: Einführung in das Thema Gang der Untersuchung 2. Wiederaufgreifen im System des Verwaltungsrechts: Begriffsbestimmung Wiederaufgreifen als Voraussetzung jeder Neuentscheidung Besonderheit des Wiederaufgreifens Bindungswirkungen des Verwaltungsakts 3. Historische Entwicklung des Wiederaufgreifens: Frühe Verwaltungsrechtswissenschaft Frühe Kodifikationen des Verwaltungsrechts 4. Verhältnis von §§ 48, 49 zu § 51 VwVfG: Wortlaut Gesetzessystematik Behandlung von Dreipersonenkonstellationen Entstehungsgeschichte Ergebnis 5. Wiederaufgreifensgründe des § 51 VwVfG: Nachträgliche Änderung der Sach- oder Rechtslage Neue Beweismittel Restitutionsgründe 6. Verfahren des Wiederaufgreifens nach § 51 VwVfG: Anwendungsbereich Ablauf des Verfahrens 7. Wiederaufgreifen im weiteren Sinne: Historische Entwicklung Bedeutung des Rechtsinstituts Vergleich mit der Struktur des Wiederaufgreifens im engeren Sinne Restriktive Handhabung Ausgestaltung des Verfahrens 8. Fälle mit Beteiligung Dritter: Fallkonstellationen Berücksichtigung des Rechtsverlusts 9. Rechtsschutzmöglichkeiten: Wiederaufgreifen im engeren Sinne Wiederaufgreifen im weiteren Sinne 10. Unionsrechtliche Einflüsse: Rechtsquellen des Europarechts Verwaltungsvollzug 11. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse Literatur- und Sachwortverzeichnis
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