Drittgläubigerschutz bei Gesellschaftsfinanzierung mittels hybrider Finanzierungsinstrumente.

Drittgläubigerschutz bei Gesellschaftsfinanzierung mittels hybrider Finanzierungsinstrumente.

Einband:
Kartonierter Einband
EAN:
9783428185276
Untertitel:
Zur gewillkürten und gesetzlichen Haftqualität von Dritten überlassenen Mezzanine-Kapitals.
Genre:
Arbeits- & Sozialrecht
Autor:
Max Reinhardt
Herausgeber:
Duncker & Humblot GmbH
Auflage:
22001 Auflage 1. Auflage
Anzahl Seiten:
234
Erscheinungsdatum:
06.07.2022
ISBN:
978-3-428-18527-6

Die Arbeit behandelt Fragen des Schutzes der Drittgläubiger einer Gesellschaft, die sich durch Mezzanine-Kapital finanziert. Dabei wird beleuchtet, inwieweit Mezzanine-Kapitalgeber denjenigen Vorschriften unterliegen, welche klassische Eigenkapitalgeber im Interesse der Gesellschaftsgläubiger disziplinieren. Darüber hinaus wird die Relevanz derjenigen Vereinbarungen untersucht, mit denen dem Mezzanine-Kapital privatautonom eine gläubigerschützende Haftungsfunktion zugewiesen wird.

»Protection of Third-party Creditors in the Context of Corporate Financing Through Hybrid Financing Instruments. On the Voluntary and Statutory Creditor-protecting Function of Mezzanine Capital Provided by Third Parties«: Corporate financing by mezzanine capital gives rise to various questions in connection with the protection of the company's third-party creditors. The study examines to what extent providers of mezzanine capital are subject to those statutory provisions that impose restrictions on conventional equity investors in the interest of the company's creditors. Furthermore, it examines the relevance of such clauses by which the parties explicitly assign a creditor-protecting function to mezzanine capital.

Autorentext
Max Reinhardt studierte Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Nach dem ersten Staatsexamen im Jahr 2014 absolvierte er zwischen 2015 und 2017 sein Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz mit Stationen in Mainz, Frankfurt am Main und Singapur. Das Zweite Staatsexamen schloss Max Reinhardt im Mai 2017 ab und wurde im November 2017 als Rechtsanwalt zugelassen. Im September 2021 wurde er an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz promoviert. Seit 2018 ist Max Reinhardt in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main als Rechtsanwalt beschäftigt.

Inhalt
A. Einleitung Problemstellung und Untersuchungsgegenstand Themenabgrenzung Gang der Untersuchung Begriff des Haftkapitals B. Grundlegungen Begriffsbestimmung »Mezzanine-Kapital« Zweck der Verwendung mezzaniner Finanzierungsinstrumente Bestandsaufnahme der in Betracht kommenden Instrumente Für den Drittgläubigerschutz bedeutsame Abgrenzungsfragen C. Mezzanine-Kapital als gewillkürtes Haftkapital Schuldrechtliche Bindung durch Rangrücktrittsvereinbarung Rechtsfolgen einer Zahlung entgegen der Rangrücktrittsvereinbarung Korporative Bindung nach den Grundsätzen des Finanzplankredits Ergebnis zur gewillkürten Haftqualität D. Mezzanine-Kapital als gesetzliches Haftkapital Haftqualität in der Insolvenz durch gesetzlich angeordneten Nachrang Vorinsolvenzlicher Gläubigerschutz durch gesetzliche Zahlungssperren Gläubigerschutz durch gesellschaftsrechtliche Insolvenzanfechtungstatbestände Gläubigerschutz durch gesellschaftsrechtliche Haftungstatbestände Konzernrechtlicher Gläubigerschutz und Mezzanine-Kapital E. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in Thesen Literatur- und Stichwortverzeichnis


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