Einband:
Kartonierter Einband
Untertitel:
Schriften zum Öffentlichen Recht 1481
Herausgeber:
Duncker & Humblot GmbH
Auflage:
22001 Auflage 1. Auflage
Erscheinungsdatum:
16.08.2022
Der Vertreter des öffentlichen Interesses kann als besonderer Prozessbeteiligter an bestimmten verwaltungsgerichtlichen Verfahren auftreten. Die Arbeit beschäftigt sich zunächst mit seiner gesetzlichen Ausgestaltung, insbesondere mit seinen Aufgaben und prozessualen Befugnissen. Außerdem untersucht sie seine Organisation und Arbeitsweise in der Praxis. Abschließend diskutiert sie, ob er tatsächlich seinen durch das Gesetz zugedachten Aufgaben gerecht wird und ob seine Existenz auch heute noch gerechtfertigt ist.
»The Representative of Public Interest in German Administrative Jurisdiction«: The Representative of Public Interest is an institution which can be part of specific proceedings in administrative jurisdiction in Germany. First of all, the thesis treats the tasks and procedural rights of this institution. Furthermore, it illuminates the meaning of the term »public interest« as well as the Representative's organisation and work in practice. As a conclusion, it discusses the question, if the existence of the Representative of Public Interest is obsolete, reasonable or even necessary.
Autorentext
Oliver Wolters studierte von 2011 bis 2016 Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster mit dem Schwerpunkt »Internationales Recht, Europäisches Recht, IPR«. Nach bestandenem 1. Staatsexamen absolvierte er von 2016 bis 2018 den juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Münster, den er mit einer erfolgreichen Ablegung des 2. Staatsexamens abschloss. Anschließend promovierte er bei Herrn Prof. Dr. Fabian Wittreck und wurde dabei durch ein Promotionsstipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung gefördert. Nach zwischenzeitlicher Tätigkeit als Rechtsanwalt arbeitet er seit 2021 als Richter.
Zusammenfassung
»Zusammenfassend ist damit festzustellen, dass dem Autor ein sehr lesenswerter Beitrag zur Vertretung des öffentlichen Interesses als verwaltungsprozessualer Besonderheit gelungen ist, der die dazu vorhandenen Institutionen insbesondere auf Bundes- und vereinzelt auch noch auf Landesebene vertieft in den Blick nimmt und dabei zudem ihre rechtspraktische Bedeutung herausarbeitet, auch und gerade weil VBI und VöI dogmatisch eher wenig ausgeleuchtete Rechtsfiguren der VwGO darstellen.« Anton Meyer, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 10/2023
Inhalt
A. Einleitung B. Aufgaben des Vertreters des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht Unterstützung des Gerichts bei der Rechtsfindung Vertretung übergeordneter Interessen des Gemeinwohls im Verfahren Entlastung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren Vermittlung von Informationen und Beratung C. Der Begriff des öffentlichen Interesses Die subjektive Komponente des öffentlichen Interesses Die objektive Komponente des öffentlichen Interesses Schlussfolgerungen für die Aufgabe des VBI Bezug von Rechtsprechung und Verwaltung zum öffentlichen Interesse »Öffentliches Interesse« als Rechtsbegriff D. Prozessuale Stellung des VBI Das Erfordernis einer Beteiligungserklärung Rechte des VöI im Gerichtsverfahren E. Der VöI als Besonderheit des Verwaltungsprozesses Vergleich zu Rechtsfiguren in anderen Verfahrensarten Einordnung des VöI im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vor dem Hintergrund der Regelungen in den anderen Verfahrensarten Vergleich der Funktion des VöI, Hintergrundinformationen zu vermitteln, zu verwandten Rechtsfiguren F. Die praktische Arbeit des VBI Organisation der Einrichtung des VBI Aufbau der Arbeitsgruppe VBI als zentrale Organisationseinheit der Bundesregierung Die praktische Arbeitsweise des VBI Ausgewählte Verfahren, an denen sich der VBI beteiligt hat Quantitativer Umfang der Tätigkeit des VBI G. Diskussion um die Beibehaltung oder Abschaffung des VBI Argumente gegen eine Beibehaltung des VBI Argumente für eine Beibehaltung des VBI H. Eigene Stellungnahme zur Diskussion um eine Beibehaltung oder Abschaffung des VBI Vertretung des öffentlichen Interesses im Verfahren durch die Hauptbeteiligten Vertretung des öffentlichen Interesses durch das Gericht Vereinbarkeit des VBI mit den verwaltungsprozessrechtlichen Grundsätzen Verfahrenspraxis des VBI Vergleich zu anderen Verfahrensarten Ergebnis Literatur- und Sachwortverzeichnis
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