Einband:
Kartonierter Einband
Untertitel:
Richterliche Rechtsfortbildung als Gebot des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG)
Genre:
Öffentliches Recht
Herausgeber:
Duncker & Humblot GmbH
Auflage:
24001 Auflage 1. Auflage
Erscheinungsdatum:
31.10.2024
Die Weiterentwicklung des Rechts im Wege der Rechtsfortbildung wird seit jeher als Aufgabe der Rechtsprechung begriffen. Unklar ist, ob sich diese Rolle mit der grundgesetzlichen Vorgabe strenger Gesetzesbindung vereinbaren lässt. Dabei liefert die Bindung an den allgemeinen Gleichheitssatz eine bisher wenig beachtete Grundlage. Die Arbeit legt ein Rechtsfortbildungskonzept vor, das weniger auf Traditionsargumenten und mehr auf den komplexen verfassungsrechtlichen Bindungen der Gerichte fußt.
»Judicial Law Development under the Principle of Equal Treatment«: The further development of the law through judicial law-making has long been understood as a responsibility of the judiciary. However, it remains uncertain whether this role can be reconciled with the rule of law. The general principle of equality, to which the courts are bound under constitutional law, provides a legal foundation for judicial modifications that has thus far received little attention. This work presents a concept of judicial law development that relies less on traditional arguments and more on the complex constitutional obligations binding the courts.
Autorentext
Felix Thrun studierte Rechtswissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Von März 2018 bis September 2020 war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Staatsrecht an der Universität zu Köln (Institutsleitung: Prof. Dr. Wolfram Höfling, M. A.) und danach am Seminar für Staatsphilosophie und Rechtspolitik (Institutsleitung: Prof. Dr. Christoph Schönberger) beschäftigt. Im November 2021 nahm er das Rechtsreferendariat am LG Köln mit Stationen in Berlin und Tel Aviv auf. Seine Promotion am Institut für Staatsrecht schloss er im Januar 2023 ab.
Inhalt
A. Einleitung B. Begriff und verfassungsrechtlicher Problemaufriss I. Begriffsprobleme und Annäherung Mehr als Auslegung Weniger als Rechtssetzung Gebundenheit des fortbildenden Rechtsanwenders Vorläufige Definition für die nachfolgende Untersuchung II. Verfassungsrechtliche Problemlagen Richterliche Gesetzesbindung Rechtsstaatliches Rückwirkungsverbot und Vorhersehbarkeit Demokratische Legitimität und politische Verantwortung (Verfassungs-)gerichtliche Kontrolle C. Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung I. Bisherige Legitimierungs- und Begrenzungsansätze Verfassungsrechtliche Legitimität Verfassungsrechtliche Begrenzung Beispiel: Willenserklärungen von beschränkt Geschäftsfähigen und Geschäftsunfähigen Zwischenergebnis: Schwächen der bisherigen Ansätze II. Rechtsfortbildung als Gleichheitsgebot Gleichheit als verfassungsrechtlich legitimer Zweck der Rechtsfortbildung Rechtsfortbildungskompetenz durch den Gleichheitssatz Fachgerichtliche Rechtsfortbildung und Art. 100 GG Differenzierende Rechtsfortbildung III. Grenzen vergleichender Rechtsfortbildung Primat gesetzgeberischer Entscheidung Begrenzung auf die Wirksamkeit im Einzelfall Begrenzung auf den Vergleich Keine Rechtsfortbildungsgleichheit im Unrecht Bindung an höherrangiges Recht D. Zusammenfassung in Thesen
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