Einband:
Kartonierter Einband
Untertitel:
Erfüllung staatlicher Schutzpflichten unter besonderer Berücksichtigung der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2019.
Genre:
Arbeits- & Sozialrecht
Herausgeber:
Duncker & Humblot GmbH
Auflage:
23000 Auflage 1. Auflage
Erscheinungsdatum:
24.11.2023
Bei Arbeit auf Abruf i.S.d. § 12 TzBfG handelt es sich um eine überwiegend im Arbeitgeberinteresse liegende Arbeitsform, bei der die Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen ist. Es wird untersucht, inwiefern der Gesetzgeber durch die zum 1. Januar 2019 in Kraft getretene Gesetzesreform seiner staatlichen Schutzpflicht nachgekommen ist, die strukturelle Unterlegenheit des Abrufarbeitnehmers durch kompensatorische Regelungen auszugleichen und den Arbeitnehmerschutz zu stärken.
»Work on call pursuant to Sec. 12 of the German Part-Time and Fixed-Term Employment Act (TzBfG). Fulfilment of the government's protective duties with particular consideration to the legislative amendment that came into force on January 1, 2019«: Work on call pursuant to Sec. 12 TzBfG is a form of work in the predominantly interest of the employer in which the work is to be performed according to the workload. It is examined to what extent the legislator has fulfilled its governmant's protective duty regarding the development of compensatorty regulations in favour of the on-call workers and the strengthening the protection of workers through the legislative reform that came into force on January 1, 2019.
Autorentext
Anna Heinemann studierte von 2007 bis 2012 Rechtswissenschaften mit einem Schwerpunkt im Arbeits- und Versicherungsrecht an der Freien Universität Berlin. Im Anschluss absolvierte sie von 2013 bis 2015 ihr Rechtsreferendariat in Berlin. Nach einer Tätigkeit als Anwältin in verschiedenen Kanzleien arbeitet sie seit Mai 2020 als Referentin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin.
Inhalt
1. Einleitung 2. Grundlagen und Grundannahmen Bedürfnis eines Arbeitnehmerschutzes Staatliche Schutzpflichten im Arbeitsrecht 3. Arbeit auf Abruf Besonderheiten der Arbeit auf Abruf Schutzbedürfnis des Abrufarbeitnehmers Entstehungsgeschichte des heutigen § 12 TzBfG 4. Gesetzesänderung zum 1. Januar 2019 Vorüberlegungen Fiktive Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit, § 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG Arbeitszeitrahmen, § 12 Abs. 2 TzBfG Berechnungsgrundlage für Entgelt(fort)zahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen, § 12 Abs. 4 und 5 TzBfG Bewertung der Ergebnisse im Hinblick auf gesetzgeberische Schutzpflichten 5. Zusammenfassung und Ausblick Zusammenfassung der Ergebnisse Ausblick Literatur- und Stichwortverzeichnis
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