Vom Reden und Schweigen des Anstaltsarztes.

Vom Reden und Schweigen des Anstaltsarztes.

Einband:
Kartonierter Einband
EAN:
9783428189908
Untertitel:
Eine strafrechtliche und strafprozessuale Betrachtung.
Genre:
Steuerrecht
Autor:
Hannah Birte Ofterdinger
Herausgeber:
Duncker & Humblot GmbH
Auflage:
23000 Auflage 1. Auflage
Anzahl Seiten:
425
Erscheinungsdatum:
14.11.2023
ISBN:
978-3-428-18990-8

Die Arbeit untersucht die Frage, ob Anstaltsärzte den Strafverfolgungsbehörden Tatsachen, welche sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erfahren haben, mitteilen müssen. Dabei werden zunächst die landesgesetzlichen Bestimmungen betrachtet. Darüber hinaus wird § 114e StPO begutachtet und durch eine Normauslegung dessen Regelungsadressat ermittelt. Im Ergebnis sind Anstaltsärzte nach § 114e StPO weder verpflichtet noch befugt Erkenntnisse an die Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln.

»On Speaking and Silence of Prison Doctors. A Criminal Law and Criminal Procedure Consideration«: This thesis examines the question of whether prison doctors are obliged or authorised to inform law enforcement authorities of facts they have learned during the course of their work. The main focus is put on Section 114e of the Code of Criminal Procedure (StPO) and its regulatory addressee is determined by interpreting the norm. In conclusion, prison physicians are neither obligated nor authorized to provide information to law enforcement authorities.

Autorentext
Hannah Birte Ofterdinger studierte Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin. Seit Abschluss des Referendariats im Jahr 2018 ist sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli an der Universität Hamburg, ab Juli 2023 ist sie ebendort Habilitandin. Von Februar 2022 bis Juni 2023 war sie zudem wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Kai Cornelius. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Strafrecht, Strafprozessrecht sowie im Recht der Digitalisierung und der Strafrechtsgeschichte.

Zusammenfassung
»Das hier vorgestellte Buch ist nicht nur für Anstaltsärzte und die Leiter von Justizvollzugsanstalten - auf diese Leserschaft ist es in erster Linie zugeschnitten -, sondern auch für diejenigen von Nutzen, die sich allgemein für die ärztliche Schweige- bzw. Offenbarungspflicht auch im Beamtenbereich interessieren.« Dr. Maximilian Baßlsperger, in: Zeitschrift für Beamtenrecht, 9/2024

Inhalt
1. Rechtliche Grundlagen des ärztlichen Schweigens und Redens Schweigepflicht und Schweigerecht Offenbarungspflichten Offenbarungsbefugnisse Praktische Umsetzung in Ausbildung und Beruf 2. Umfang der ärztlichen Schweigepflicht Das Verhältnis von Berufsrecht und Strafrecht Der berufsrechtliche Umfang: § 9 MBO-Ä Der strafrechtliche Umfang: § 203 Abs. 1 Nr. 1 Var.1 StGB 3. Offenbarungspflichten des Anstaltsarztes § 138 i. V. m. § 139 Abs. 3 StGB Strafvollzugsgesetze und Untersuchungshaftvollzugsgesetze § 114e stopp Systematischer Vergleich der normierten Offenbarungspflichten 4. § 114e StPO als Rechtfertigungsgrund Fallgestaltungen anstaltsärztlicher Offenbarung Grundsätzliche Prinzipien und Anforderungen Rechtfertigung des Bruchs der Schweigepflicht nach § 114e S. 1 StPO 5. Die Verwertung unbefugt offenbarter Tatsachen Vorbemerkungen zu Beweisverwertungsverboten Verwertung ärztlicher Aussagen und Mitteilungen im Strafprozess Zusammenfassende Betrachtung 6. Zusammenfassung der wichtigsten Thesen Anhang: Tabelle der Strafvollzugsgesetze, Untersuchungshaftvollzugsgesetze und Justizdatenschutzvollzugsgesetze der Bundesländer Literatur- und Stichwortverzeichnis


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