Einband:
Kartonierter Einband
Untertitel:
§ 15 SGB VI auf dem Prüfstand des (EU-)Wettbewerbs- und Verfassungsrechts.
Genre:
Öffentliches Recht
Autor:
Frauke Brosius-Gersdorf, Hubertus Gersdorf
Herausgeber:
Duncker & Humblot GmbH
Auflage:
24000 Auflage 1. Auflage
Erscheinungsdatum:
08.12.2023
Die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wurde durch den neuen § 15 SGB VI zum 1. Juli 2023 grundlegend reformiert. Seither gilt ein mehrstufiges System aus Zulassung der Rehabilitationskliniken, Belegungsvertrag, Belegungsentscheidung und Vergütung. Sämtliche Beschaffungsstufen werden von der DRV Bund durch verbindliche Entscheidungen gesteuert. Dieses neue Beschaffungssystem verstößt gegen das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union und ist deshalb unwirksam.
Inhalt
A. Neuregelung des Systems der Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die Rentenversicherungsträger zum 1. Juli 2023 (§ 15 SGB VI) Zulassung (§ 15 Abs. 2 bis 5 SGB VI) Belegungsvertrag (§ 15 Abs. 6 SGB VI) Belegungsentscheidung (§ 15 Abs. 6a SGB VI) Vergütung (§ 15 Abs. 8 SGB VI) Verbindliche Entscheidungen der DRV Bund (§ 15 Abs. 9 SGB VI) B. Gang der Untersuchung C. Rechtliche Vorgaben für die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Kartellvergaberecht Allgemeines EU-Wettbewerbsrecht (Art. 106 Abs. 1 AEUV) Nationales Wettbewerbsrecht (GWB) Verfassungsrecht D. Unionsrechts- und Verfassungswidrigkeit des § 15 SGB VI § 15 SGB VI verstößt gegen Art. 106 Abs. 1 AEUV § 15 SGB VI verstößt gegen Art. 83 f. GG E. Unionsrechts- und Verfassungswidrigkeit der auf der Grundlage von § 15 SGB VI getroffenen hoheitlichen Entscheidungen der Rentenversicherungsträger Unwirksamkeit der verbindlichen Entscheidungen der DRV Bund wegen fehlender gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage Unwirksamkeit der verbindlichen Entscheidungen der DRV Bund wegen ihres Inhalts Unwirksamkeit des Belegungsvertrags F. Reformvorschläge Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben i.S.d. § 15 SGB VI durch eine unabhängige Regulierungsbehörde außerhalb der Rentenversicherung? Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben i.S.d. § 15 SGB VI durch eine unabhängige Stelle innerhalb der Rentenversicherung? Wahrnehmung der hoheitlichen Funktionen i.S.d. § 15 SGB VI durch ein gemeinsames Entscheidungsgremium aus Rentenversicherungsträgern und Vertragseinrichtungen G. Ergebnisse Literaturverzeichnis Sachverzeichnis
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