Einband:
Kartonierter Einband
Untertitel:
Beiträge zum Wirtschaftsstrafrecht 10
Genre:
Arbeits- & Sozialrecht
Herausgeber:
Duncker & Humblot GmbH
Auflage:
24001 Auflage 1. Auflage
Erscheinungsdatum:
13.08.2024
Zum Schutz vor Fehlanreizen ist es Versicherungsunternehmen und -vermittlern nach dem Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot im Grundsatz untersagt, Versicherungsnehmern nicht geringwertige Zuwendungen neben der im Versicherungsvertrag vereinbarten Leistung zu gewähren oder zu versprechen. Die vorliegende Arbeit untersucht das in der GewO und im VAG geregelte Verbot in Ausgestaltung als Blankettbußgeldtatbestand.
»The Ban on Special Remuneration and Commission Payments in Insurance Sales«: To protect against false incentives, under the ban on special remuneration and commission payments, insurance companies and intermediaries are generally prohibited from granting or promising policyholders anything of little value in addition to the service agreed in the insurance contract. This work examines the ban regulated in the GewO and the VAG in the form of a blanket fine.
Autorentext
Der Autor schloss 2010 das Studium der Rechtswissenschaften sowie den Begleitstudiengang Europarecht an der JMU Würzburg ab. Nach dem Referendariat am LG Aschaffenburg arbeitete er zunächst als Rechtsanwalt für eine mittelständische Wirtschaftskanzlei und als Syndikusrechtsanwalt für ein international tätiges Dienstleistungsunternehmen. Seit 2015 ist er als Syndikusrechtsanwalt für verschiedene Versicherungsgesellschaften im Bereich Versicherungsvertriebsrecht tätig. Seit 2016 ist er Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. 2016 absolvierte der Autor zudem den LL.M.-Studiengang 'Business Law' an der HS Mainz. Seine Promotion schloss der Autor in 2023 an der JMU Würzburg ab.
Inhalt
1. Grundlagen Das Provisionsabgabe- und das Begünstigungsverbot Das Sondervergütungsverbot 2. Objektiver Blankettbußgeldtatbestand Vereinbarkeit mit dem Bestimmtheitsgebot Täterkreis Kreis der Zuwendungsempfänger Tathandlung Der Begriff »Sondervergütung« 3. Gesetzliche Ausnahmeregelungen Eigene Versicherungsverträge eines Versicherungsvermittlers, § 48b Abs. 3 VAG Dauerhafte Leistungserhöhung oder Prämienreduzierung, § 48b Abs. 4 S. 1 VAG 4. Sonstige Voraussetzungen der Ahndbarkeit Begehungsformen Sonstige subjektive Merkmale Versuch Rechtswidrigkeit, Verantwortlichkeit und Schuld 5. Zusammenfassung Anlage 1: Auszug VAG Anlage 2: Auszug GewO
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