Einband:
Kartonierter Einband
Untertitel:
Implementation kinderschützender Normen im Codex Iuris Canonici anlässlich der Apostolischen Konstitution Pascite Gregem Dei und des Motu Proprio Vos estis lux mundi auf der Basis des Wiener Übereinkommens über völkerrechtliche Verträge
Genre:
Öffentliches Recht
Herausgeber:
Duncker & Humblot GmbH
Auflage:
24001 Auflage 1. Auflage
Erscheinungsdatum:
31.10.2024
Die Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention durch den Heiligen Stuhl und deren völkerrechtlich-kirchenrechtlichen Implikationen stehen im Fokus des Werkes. Die Wiener Vertragsrechts-Konvention und die Optimierung des Kinderschutzes durch die Apostolische Konstitution PASCITE GREGEM DEI werden auch in Bezug auf die Missbrauchs-Thematik analysiert. Dieses Werk ist Teil II eines Forschungsprojekts in Rom zur kanonischen Rezeption des Kinderschutzes (Görres-Gesellschaft, Campo Santo Teutonico).
»The Vatican as signatory to the UN Convention on the Rights of the Child?«: The signing of the UN Convention on the Rights of the Child by the Holy See and its implications under international law and church law are the focus of this work. The Vienna Convention on the Law of Treaties and the optimization of child protection through the Apostolic Constitution PASCITE GREGEM DEI are also analyzed in relation to the issue of abuse. This work is part II of a research project in Rome on the canonical reception of child reception of child protection (Görres Society, Campo Santo Teutonico).
Autorentext
Frank Czerner hat an der Ruhr-Universität Bochum und an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen Rechtswissenschaft studiert und wurde an der Juristischen Fakultät zu Tübingen promoviert. Seit 2014 Inhaber der Professur für Recht in der Sozialen Arbeit und für Recht in der Digitalen Forensik an der mittelsächsischen Hochschule Mittweida; seitdem auch Mitglied im Anstaltsbeirat der Justizvollzugsanstalt Waldheim. Schwerpunkte in Forschung und Lehre: Sanktionenrecht, Strafvollzug, Opferschutz, Medizinrecht, Rechtsvergleichung im staatlichen und im kanonischen Recht; Kinderrechte (UN-Kinderrechtskonvention) und deren 'Abbildung' im bundesdeutschen Recht und im römisch-katholischen Kirchenrecht.
Inhalt
I. Römisch-katholisches Kirchenrecht und weltumfassende Kinderrechte II. Annahme und Vorbehalte gegenüber der UN-KRK durch den Heiligen Stuhl auch vor dem Hintergrund von Art. 51 II UN-KRK i. V. m. Artt. 2 I lit. d, 19 lit. c, 26, 27, 31 I und des dritten Präambelabsatzes der Wiener Vertragsrechtskonvention (WVK) III. Inhalt und Reichweite der Anerkennung der UN-KRK durch den Heiligen Stuhl, auch im Lichte von Art. 3 UN-KRK, Artt. 26, 27, 31 I i. V. m. dem dritten Präambelabsatz der WVK, als völkerrechtliche Basis für die Etablierung existentieller Kinderrechte auf der Ebene des kanonischen Rechts IV. Analyse kirchenrechtlicher Korrespondenznormen zur UN-Kinderrechtskonvention im Codex Iuris Canonici V. Die UN-KRK als self executing- oder non-self-executing-Konvention vs. päpstliche Normeninterpretation nach Can. 16 CIC VI. »Specifica Romana«: Can. 1399 CIC als (positivrechtliche) Transformationsnorm in überpositives (Natur-)Recht zur UN-Kinderrechts-konformen CIC-Ausgestaltung VII. Conclusio: Der Heilige Stuhl als Doppel-Signatar der UN-Kinderrechtskonvention und der Wiener Vertragsrechtskonvention: Folgerungen für die Allianz von UN-Kinderrechtskonvention und Codex Iuris Canonici
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