Einband:
Kartonierter Einband
Herausgeber:
Schmidt, Erich Verlag
Erscheinungsdatum:
31.03.2015
Die Befangenheitsablehnung in Gerichtsprozessen stellt sich als Verfahrensgrundrecht der Beteiligten dar, das ihren Anspruch auf einen neutralen Richter und andere mit Entscheidungsbefugnissen ausgestattete Gerichtspersonen, aber auch auf unparteiische Sachverständige gewährleisten soll. Das "Ob" und "Wie" dieses durch die jeweiligen Verfahrensordnungen geregelten Anspruchs wird in diesem Werk konzentriert und übersichtlich dargestellt. Dabei erhalten nicht nur juristische Praktiker wertvolle Tipps und Hilfestellungen, um Fehler zu vermeiden. Auch allen weiteren Beteiligten, die gar keine oder kaum juristische Vorkenntnisse besitzen, vermittelt es für "ihr" Verfahren die nötigen Kenntnisse in diesem wichtigen Bereich.
Dieses Werk stellt das Recht der Befangenheitsablehnung dar, das den Anspruch der Prozessbeteiligten insbesondere auf einen neutralen Richter gewährleisten soll. Alle wesentlichen Probleme und verfahrensrechtlichen Besonderheiten in einem Zivilprozess werden verständlich und übersichtlich erläutert. Zusätzlich werden im Anhang die maßgeblichen Gesetzestexte sowie in großem Umfang Entscheidungsbeispiele angeführt. Das Buch beschränkt sich aber nicht nur auf den Zivilprozess und sonstige Verfahren vor dem Zivilgericht, sondern umfasst auch das Verfahren vor dem Arbeitsgericht, Finanzgericht, Sozialgericht und Verwaltungsgericht. Das Anliegen des Autors ist es, Praktikern im Justizalltag als zuverlässiger Ratgeber zur Seite zu stehen, aber ebenso auch allen sonstigen Verfahrensbeteiligten, juristisch vorgebildet oder nicht. Das Werk - befasst sich praxisbezogen mit den wesentlichen Fragen der Befangenheitsablehnung in gerichtlichen Verfahren aller Fachgerichtsbarkeiten mit Ausnahme des Strafprozesses, - gibt eine Übersicht über verfahrensrechtliche Fragen des Ablehnungsrechts einschließlich der möglichen Rechtsmittel, - stellt alle wesentlichen Ablehnungsgründe (Fallgruppen) dar, - erörtert die Fragen rechtsmissbräuchlicher Ablehnung in den Instanzen, - bezieht nicht nur die Befangenheitsablehnung von Gerichtspersonen (Richter, Rechtspfleger, Urkundsbeamte), sondern insbesondere auch die von Sachverständigen ein, - erstreckt sich auch auf das schiedsrichterliche Verfahren.
Autorentext
Von Volker Meinert, Vorsitzender Richter am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht
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