Einband:
Kartonierter Einband
Untertitel:
Kategorisches Prinzip oder regulative Idee?
Herausgeber:
VS Verlag für Sozialwissenschaften
Erscheinungsdatum:
11.06.2010
Das Postulat der Reinheit des Rechts folgte der neuzeitlichen Entstehung des positiven Rechts: Recht soll Recht bleiben. Es muss gegen die Zumutungen der Wirklichkeit in seiner normativen Reinheit bewahrt und gegen religiöse, politische oder finanzielle Versuchungen geschützt werden. Doch Recht, das Wirklichkeit ordnen will, muss sich auf die Wirklichkeit einschließlich ihrer Widersprüchlichkeit und Unreinheit einlassen. Das gute Recht bedarf der Idee der Reinheit als regulatives, nicht als kategorisches Prinzip. So vermag der Reinheitsgedanke Orientierung zu vermitteln und als normatives Korrektiv zu wirken. Als End- und Selbstzweck wirkt er sozial lebensfeindlich, politisch gefährlich und rechtlich steril. Die Reinheit des Rechts kann daher nur ein wohltemperiertes Postulat sein.
Vorwort
Kategorisches Prinzip oder regulative Idee?
Autorentext
Prof. Dr. Otto Depenheuer ist Inhaber des Lehrstuhls für Allgemeine Staatslehre, Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität zu Köln.
Inhalt
Reinheit und Recht. Einführung.- Uns bleibt ein Erdenrest/zu tragen peinlich? Normativität in der Reinen Rechtslehre.- Das Recht der Wirklichkeit.- Die sogenannte Begriffsjurisprudenz im 19. Jahrhundert reines Recht?.- Der Schein der reinen Auslegung Topoi verdeckter Rechtsfortbildungen im Zivilrecht.- Von unreiner Gesetzgebung und guten Gesetzen Impressionen aus der parlamentarischen Wurstküche.- Reinheit als Ideal.
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