Herausgeber:
Campus Verlag GmbH
Erscheinungsdatum:
31.05.2003
Der Haushalt gilt als Bereich des privaten Konsums, Hausarbeit immer noch als ökonomisch wenig relevant. In der Frühen Neuzeit freilich kam dem Hausrat und der Hausarbeit von Ehefrauen entscheidende Bedeutung zu. In Sachsen definierte das Rechtsinstitut der Gerade den Hausrat als Eigentum der Frau, das über die weibliche Linie vererbt wurde. Erst die Entstehung des "Steuerstaats" und des allgemeinen Privatrechts, so zeigt die Autorin, führte zur geringeren Bewertung von Haushalt und Frauenvermögen.
Autorentext
Karin Gottschalk ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Historischen Seminar der Universität Frankfurt a.M.
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