Fluch der Weltmeere

Fluch der Weltmeere

Einband:
Paperback
EAN:
9783593392912
Genre:
Neuzeit bis 1918
Autor:
Michael Kempe
Herausgeber:
Campus Verlag GmbH
Erscheinungsdatum:
30.09.2010

In der frühen Neuzeit galt der Pirat als "Feind der Menschheit". Internationale rechtliche Regelungen mussten getroffen werden, um dem nahezu globalen Phänomen zu begegnen. Michael Kempe schildert, wie die Weltmeere als internationaler Rechtsraum geschaffen wurden und wie die europäischen Mächte die Seeräuber bekämpften. Er blickt dabei hinter die Kulissen offizieller Politik, auf geheime diplomatische Beziehungen und illegale wirtschaftliche Vernetzungen und lässt auch Piratenjagden und Seeräuberprozesse nicht außer Acht. Deutlich wird, dass das moderne Völkerrecht nicht nur am Verhandlungstisch geschaffen wurde. Auch am Horn von Afrika und im Arabischen Meer wurde um internationale rechtliche Standards gerungen, die bis heute immer wieder neu definiert werden müssen - so aktuell in der Auseinandersetzung mit den modernen Piraten vor Somalia.

In der frühen Neuzeit galt der Pirat als "Feind der Menschheit". Internationale rechtliche Regelungen mussten getroffen werden, um dem nahezu globalen Phänomen zu begegnen. Michael Kempe schildert, wie die Weltmeere als internationaler Rechtsraum geschaffen wurden und wie die europäischen Mächte die Seeräuber bekämpften. Er blickt dabei hinter die Kulissen offizieller Politik, auf geheime diplomatische Beziehungen und illegale wirtschaftliche Vernetzungen und lässt auch Piratenjagden und Seeräuberprozesse nicht außer Acht. Deutlich wird, dass das moderne Völkerrecht nicht nur am Verhandlungstisch geschaffen wurde. Auch am Horn von Afrika und im Arabischen Meer wurde um internationale rechtliche Standards gerungen, die bis heute immer wieder neu definiert werden müssen - so aktuell in der Auseinandersetzung mit den modernen Piraten vor Somalia.

Autorentext
Michael Kempe, Historiker, Dr. phil., ist Privatdozent an der Universität Konstanz und Mitarbeiter im Exzellenzcluster "Kulturelle Grundlagen von Integration".

Leseprobe
Als Christoph Columbus 1498 von seiner dritten Reise in den Westatlantik nach Europa zurückkehrte, fürchtete er den Angriff französischer Seeräuber und traf in der Nähe der Insel Madeira Vorkehrungen, um etwaige Überfälle von Piraten zu vermeiden. Mit den Eroberungen der Spanier in Amerika und den Ausdehnungen ihrer Machtsphäre dehnte sich auch der Radius seeräuberischer Aktivitäten im Atlantik aus. Am 21. April 1513 verfügte die kastilische Regierung zum ersten Mal über eine "Real cédula" zur Sicherung der Indienschifffahrt gegenüber "corsarios franceses". Nachdem Jean Fleury 1523 im Seegebiet zwischen Madeira und Portugal zwei spanische Karavellen aufgebracht hatte und ihm auf diese Weise große Teile des Goldschatzes des Aztekenkönigs Montezuma in die Hände gefallen waren, wagten sich Seebeutefahrer immer weiter bis nach Westindien vor. Vor allem aus Frankreich, das sich seit 1521 im Kriegszustand mit Spanien befand, brachen fortan immer häufiger Beuteschiffe auf, um in regelrechten Rauboffensiven tief in den karibischen Raum vorzudringen. Als in Europa die ersten Nachrichten aus der Neuen Welt eintrafen, erfuhren die Europäer nicht nur von unbekannten Ländern und Völkern, sondern auch von den heftigen Kämpfen zwischen Spaniern und Franzosen im Westatlantik. So berichtete etwa Girolamo Benzoni 1565 in der "Historia del mondo nuovo" ausführlich über die Aktivitäten der "Corsari Francesi" in Übersee sowie über die spanischen Verteidigungsmaßnahmen der Gold- und Silbertransporte durch Begleitschiffe und Konvoifahrten. Im Laufe des 16. Jahrhunderts folgten den Franzosen englische und niederländische Beutefahrer. Piraten und Freibeuter schienen die neu erschlossenen Weltmeere in einen Raum der Rechtlosigkeit zu verwandeln. "Das Meer ist das große Freigebiet im Sinn der Willkür; Raum der Gesetzlosigkeit", urteilte 1930 der Überseehistoriker Gustav Adolf Rein über die Wahrnehmung der Ozeane, als europäische Seefahrer begannen, eine unbekannte Welt zu erobern. Solche Annahmen entsprechen einer im akademischen wie im populären Denken bis heute tief verankerten Vorstellung. Folgt man etwa den Ausführungen Hans Blumenbergs, dann lässt sich die bedeutungsschwere Metaphorik von Seefahrt und Schiffbruch vor allem auf eine "Dämonisierung" des Meeres als "Sphäre der Unberechenbarkeit, Gesetzlosigkeit, Orientierungswidrigkeit" zurückführen. Mitunter hat man der Rechtlosigkeit selbst einen "maritimen Charakter" unterstellt und sie als ureigenste Raumeigenschaft des Meeres beschrieben. So beispielsweise bei Carl Schmitt, der im "Nomos der Erde" (1950) aus einer dualen Raumordnung von territorialer Rechtsetzung und rechtsfreiem Meer das moderne Völkerrecht hervorgehen ließ. Als Beleg dafür, dass im 16. und 17. Jahrhundert die offene See als Raum ohne Recht wahrgenommen wurde, galt Schmitt die Omnipräsenz von Piraten und Kaperfahrern in dieser Zeit. Sie wurden damit zum Symbol einer internationalen Ordnung erhoben, der zufolge auf dem Meer allein das Recht der Stärkeren gegolten habe. Inzwischen ist dieses Bild einer differenzierteren Sichtweise gewichen. Historiker wie Geographen betrachten das Meer heutzutage eher als einen Raum, in dem zu verschiedenen Zeiten unterschiedliche Rechtsvorstellungen und politische Interessen aufeinander trafen und ineinander flossen. Ebenso wird Piraterie nicht mehr als Phänomen maritimer Rechtlosigkeit angesehen. Insofern motivieren die jüngeren Diskussionen über die Beziehung zwischen Geschichte und Raum dazu, die Frage nach dem Verhältnis von Meeresraum und Recht historisch noch einmal neu zu stellen. Wenn dies im folgenden Kapitel hinsichtlich der Seeraubproblematik im 16. und frühen 17. Jahrhundert geschehen soll, dann wird Raum hier nicht wie in der - letztlich mythisch-metaphysisch fundierten - Geojurisprudenz von Carl Schmitt als bloßer Behälter von Recht verstanden, sondern als etwas, das durch Recht erst eigentlich konstituiert wird. Diese Konstituierung erfolgte vor allem in der Anwendung des Rechtsinstituts der Marke und Repressalie sowie in der internationalen Vertragspraxis und den diplomatischen Beziehungen der Europäer, in deren Mittelpunkt die Frage nach Piraterie und Pirateriebekämpfung rückte. Indem man zwischen legalen und illegalen Formen der Gewaltanwendung und Beutenahme auf hoher See unterschied - so die These -, wurde auch das Meer als Teil eines universalen Rechtsraumes beschrieben. Der Pirat verübe ein geringeres Verbrechen, weil er es auf dem Meer begehe, das keinem Gesetz unterliege: "pirata minus delinquit, quia in mari delinquit, quod nulli subjicitur legi." Die inzwischen berühmten Worte hat kürzlich erst wieder der italienische Politologe Eugenio Di Rienzo rezitiert. Seit seiner Vermittlung durch Carl Schmitt gilt dieses Zitat als entscheidender Hinweis auf die zu Beginn der Moderne unter Juristen angeblich vorherrschende Ansicht vom Meer als rechtsfreiem Raum. Schaut man sich die Zitatstelle jedoch im Original an, macht man eine erstaunliche Entdeckung. Die seit Schmitt übliche Verwendung entpuppt sich nämlich als eine Verkürzung des Originalzitates, das Schmitt nach der Fassung von Alberico Gentili aus dessen "Hispanicae advocationis libri dvo" (1613) wiedergibt. Eine Verkürzung, die den intendierten Sinn entscheidend veränderte. So heißt es ursprünglich in den "Responsa" (1558) des italienischen Humanisten Andrea Alciato bezüglich des Piraten: "[] munus delinquit, qui in mari delinquit in quo iure gentium vtitur, & nulli legi subiicitur." Mit dem Zusatz "in quo iure gentium vtitur" erhält das Zitat nun einen anderen Sinn: Piraterie sei ein geringeres Vergehen, weil es auf dem Meer verübt werde, wo das Völkerrecht in Gebrauch sei und das keinem Gesetz unterworfen sei. Die rechtliche Differenz zwischen Land und Meer sieht Alciato darin, dass letzteres keinem territorialen Gesetz unterstellt sei. Daraus folgt für ihn jedoch nicht, dass dort gar kein Recht herrsche. Im Gegenteil: der humanistische Rechtsgelehrte schließt sich der römischrechtlichen Tradition an, wonach das Meer wie fl…


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