Assistierte Freiheit

Assistierte Freiheit

Einband:
Paperback
EAN:
9783593393964
Genre:
Politische Soziologie
Autor:
Sigrid Graumann
Herausgeber:
Campus Verlag GmbH
Erscheinungsdatum:
31.03.2011

Die neue UN-Behindertenrechtskonvention will allen behinderten Menschen ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben ermöglichen.
Sie verbindet die freiheitliche Orientierung der Menschenrechte mit umfassenden sozialen Leistungsrechten und dem konsequenten Verbot paternalistischer Bevormundung. Damit fordert sie die Behinderten- und Sozialpolitik ebenso heraus wie die Philosophie der Menschenrechte: Wie lässt sich ein wirklich inklusiver Menschenrechtsschutz begründen? Wie lassen sich universelle soziale Rechte philosophisch fassen, wie Ansprüche auf Respekt und Sorge verbinden? Sigrid Graumann diskutiert diese Fragen und zeigt, dass sich die Behindertenrechte mit einem sozialethisch erweiterten kantischen Konzept "assistierter Freiheit" überzeugend verteidigen lassen.

Autorentext
Sigrid Graumann, Dr. rer. nat., Dr. phil., promovierte in Biologie und in Philosophie. Sie ist Akademische Rätin an der Universität Oldenburg, wo sie in der Arbeitsgruppe »Soziologische Theorie« tätig ist.

Leseprobe
Einleitung: Respekt oder Sorge für behinderte Menschen? In den vergangenen Jahren hat die gesellschaftliche Stellung von behinderten Menschen weltweit zunehmend öffentliche und politische Aufmerksamkeit gewonnen. Das ist nicht zuletzt auf das Engagement der Behindertenbewegung zurückzuführen. Die Behindertenbewegung konstituierte sich seit den siebziger Jahren ausgehend von den USA und Großbritannien als neue soziale Bewegung (Oliver 1990: 95-131) und trat seit den neunziger Jahren auch in Deutschland verstärkt in Erscheinung (Rohrmann 2006: 175-179). Trotz vieler nationaler Unterschiede lassen sich doch einige Gemeinsamkeiten der Behindertenbewegungen verschiedener Länder feststellen. Als soziale Bewegung zeichnete sich die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung (in englischsprachigen Ländern: Independent-Living-Movement) zunächst durch eine radikale Gesellschaftskritik aus. Diese richtete sich gegen die staatliche Behindertenpolitik sowie gegen das Selbstverständnis der Wohlfahrts- und Behindertenorganisationen, der institutionalisierten Behindertenhilfe und der medizinischen und pädagogischen Disziplinen. Inhaltlich setzten sich die Behindertenaktivistinnen und -aktivisten gegen "entmündigende, aussondernde und oftmals diskriminierende Fürsorge für Behinderte" zur Wehr und forderten ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben (Miles-Paul 2006: 32) - zunächst vor allem mit dem Mittel provokativer öffentlicher Protestaktionen. Diese waren insofern ausgesprochen erfolgreich, als sie einerseits zu einer breiten öffentlichen Debatte über die Rechte behinderter Menschen führten und andererseits dazu, dass ehemalige Aktivistinnen und Aktivisten zunehmend als offizielle Experten in eigener Sache an die behindertenpolitischen Verhandlungstische geladen wurden (Oliver 1990: 128; Rohrmann 2006: 181). Auf diese Weise hat die Behindertenbewegung relativ schnell und effektiv Einfluss auf den offiziellen behindertenpolitischen Diskurs gewonnen. So konnte sich immer mehr die Sichtweise durchsetzen, dass Sonderorte für das Leben, Lernen und Arbeiten vielen behinderten Menschen zwar Schutz bieten können, gleichzeitig aber ihre gesellschaftliche Unsichtbarkeit, Machtlosigkeit, Ausgrenzung und Marginalisierung verstärken. Behinderten Menschen wird heute zunehmend ein Anspruch auf ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben, auf eine volle und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe und auf solidarische Hilfe, Unterstützung und Sorge zuerkannt. Die Forderung nach einem behindertenfreundlichen, barrierefreien Umfeld wird als legitim angesehen. Das gilt, auch wenn die Umsetzung dieser Ansprüche in Konkurrenz mit anderen Interessen vielfach eher schleppend geschieht. Wenn man vor allem die offiziell kommunizierten politischen Grundsätze betrachtet, kann ein Paradigmenwechsel von einer Behindertenpolitik der Wohltätigkeit und Fürsorge zu einer Rechte-basierten Behindertenpolitik beobachtet werden. Damit ist Folgendes gemeint: Ein Wohltätigkeits- und Fürsorgeansatz der Behindertenpolitik ist dadurch gekennzeichnet, dass behinderte Menschen als Objekte karitativer Hilfe, Unterstützung und Sorge angesehen und behandelt werden. Der Begriff der Wohltätigkeit ist mit der Vorstellung altruistischen Handelns und freiwilliger Solidarität verbunden, worauf die Adressaten der Wohltätigkeit kein Anrecht haben und wofür von ihnen Dankbarkeit erwartet werden kann (vgl. Schnabl 2005: 23ff.). Der Begriff der Fürsorge impliziert zudem eine paternalistische Haltung gegenüber denjenigen, für die gesorgt wird. Damit verbunden ist die Vorstellung, dass pädagogische und medizinische Experten zum Wohl behinderter Menschen Entscheidungen treffen, denen sich diese unterzuordnen haben. In einem Menschenrechtsansatz dagegen werden solche Formen der Fremdbestimmung und Bevormundung als Menschenrechtsverletzungen bewertet. Behinderte Menschen werden hier als Subjekte mit gleichen Rechten und Pflichten angesehen, denen die Kontrolle über ihr eigenes Leben zurückgegeben werden muss (OHCHR/United Nations 2002: 9). Die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung von 2006 ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg der allgemeinen Durchsetzung einer Rechte-basierten Behindertenpolitik. Die meisten Aktivistinnen und Aktivisten der Behindertenbewegung sehen die Konvention deshalb als entscheidenden Durchbruch für die Gleichberechtigung und Gleichstellung behinderter Menschen an. Auch individuell erwarten viele behinderte Menschen zukünftig eine erhebliche Verbesserung ihrer Situation. Angesichts der politischen Herausforderungen, die die Konvention mit sich bringt, ist es aber nicht verwunderlich, dass auch Zweifel und Befürchtungen hinsichtlich ihrer Umsetzung formuliert werden. So wird in behindertenpolitischen Kreisen durchaus kontrovers diskutiert, ob die konsequente Umsetzung der Konvention realistischerweise erwartet werden kann. In den Verbänden der Behindertenhilfe wurde ein Rechte-basierter Ansatz der Behindertenpolitik zunächst keineswegs von allen begrüßt. Insbesondere von Angehörigen, Verbandsvertreterinnen und -vertretern sowie Mitgliedern helfender Berufe, die besonders das Wohlergehen von behinderten Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf im Blick haben, wird teilweise befürchtet, dass Menschen mit sogenannten geistigen, schweren und mehrfachen Behinderungen Nachteile haben werden. Dabei wird oft argumentiert, dass formale Garantien gleicher Rechte vor allem für diejenigen wertvoll seien, die ihre Rechte selbst einfordern, vertreten und verteidigen können, weniger aber für diejenigen, die auf ein hohes Maß an Hilfe, Unterstützung und Sorge angewiesen sind. Eine behindertenpolitische Orientierung an den Rechten behinderter Menschen setze Selbstbestimmung und Unabhängigkeit als Fähigkeiten voraus und berge damit die Gefahr, die Bedürfnisse und Lebenssituationen derjenigen aus dem Blick zu verlieren, für die Selbstbestimmung und Unabhängigkeit unerreichbare Ideale seien. Für sie sei eine Behindertenpolitik der Fürsorge und Wohltätigkeit, die ihr Wohlergehen in den Mittelpunkt stellt, der bessere Weg (vgl. Eurich 2008: 150-161; Reinders 2008: 19-21). Allerdings war auch die Beziehung von Aktivistinnen und Aktivisten der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung zum Menschenrechtsdenken nicht immer so ungetrübt, wie das heute erscheint. Das betrifft zumindest die deutsche Situation. Das Europäische Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin von 1996 (Bioethik-Konvention) wurde als Angriff auf die Würde und die Rechte behinderter Menschen vehement kritisiert. Anlass der Kritik war, dass dieser europäische Menschenrechtsvertrag rein fremdnützige Forschung mit nichteinwilligungsfähigen Menschen unter bestimmten Bedingungen nicht verbietet. Deshalb wurde der Bioethik-Konvention unterstellt, das Ziel dieser Regelung sei nicht etwa die Rechte nichteinwilligungsfähiger Menschen zu schützen, sondern im Gegenteil ihre Rechte für Forschungsinteressen zu opfern. …


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