Gewalt ohne Ausweg?

Gewalt ohne Ausweg?

Einband:
Paperback
EAN:
9783593397702
Genre:
Geschichts-Lexika
Herausgeber:
Campus Verlag GmbH
Erscheinungsdatum:
31.10.2012

Terrorismus, so die Grundthese dieses Bandes, ist ein kommunikativer Akt. Die Gewalt ist kein Selbstzweck, sondern soll Botschaften transportieren und maximale Aufmerksamkeit erzielen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die kommunikative Verflechtung terroristischer Gewalt mit staatlichem Handeln und der Mediengesellschaft. Analysiert werden Attentate im Russland und Frankreich des 19. ebenso wie der irische und baskische Terrorismus des frühen 20. Jahrhunderts oder die Roten Brigaden und die RAF. Dabei wird deutlich, dass gerade die Kommunikation zwischen Terroristen, Staat und Öffentlichkeit auch Chancen zur Deeskalation bietet.

Autorentext
Klaus Weinhauer, Dr. phil., ist außerplanmäßiger Prof. und Jörg Requate, Dr. phil., ist Privatdozent an der Fakultät für Geschichtswissenschaft der Universität Bielefeld

Leseprobe
3. Konstellationen der Befriedung terroristischer Gewalt seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts: Forschungsperspektiven Am Ende dieser Einleitung sollen auf der Basis des hier verfolgten Ansatzes einige Forschungsperspektiven aufgezeigt werden. Ausgehend von den präsentierten historischen Formen des Terrorismus können verschiedene Konstellationen umrissen werden, unter denen es möglich war, terroristische Gewalt zu befrieden, ohne jedoch Patentrezepte für eine solche Befriedung zu liefern. Insgesamt aber steht die Forschung zur Deeskalation und zur Befriedung terroristischer Gewalt noch am Anfang. Seit den späten 1980er Jahren hat das Ende der Ost-West-Blockkonfrontation durch den Zerfall der sozialistischen Staaten auch für terroristische Gewalt sowie für den staatlich-gesellschaftlichen Umgang damit neue Rahmenbedingungen geschaffen. Zum einen wirkte dieses Deeskalationspotenzial jedoch nicht von sich aus, sondern musste in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden. Zum anderen dürfen diese politischen Veränderungen nicht den Blick auf drei miteinander verbundene tiefer liegende und früher einsetzende Wandlungsprozesse verstellen: auf den Wandel von Staatlichkeit und deren Wahrnehmung (1), auf den Aufstieg der Mediengesellschaft und auf die damit verbundenen, höchst ambivalenten Auswirkungen auf die gesellschaftliche Kommunikation (2) sowie auf die gestiegene Bedeutung von Opfern in der medial vermittelten Kommunikation über politische Gewalt (3). Zumindest in den ersten vier der hier untersuchten Phasen terroristischer Anschläge bildeten die Nationalstaaten - trotz internationaler Vernetzungen - die ersten "Ansprechpartner" der medial kommunizierten terroristischen Anschläge. Es stellt sich die Frage, ob staatlichen Akteuren und Medien nicht auch eine besondere Verantwortung bei der Befriedung terroristischer Gewalt zukam. Anders ausgedrückt: Waren deeskalative Maßnahmen von staatlicher Seite zwingend notwendig, um terroristische Gewalt zu befrieden? Denn in keinem der hier untersuchten Fälle gelang diese Pazifizierung vorrangig durch staatliche Repression. Wie zudem der Vergleich der französischen Gauche prolétarienne sowie der Action directe, aber auch das Beispiel der Roten Brigaden nahelegen, ist es - quasi als Vorstufe einer Befriedung terroristischer Gewalt - unabdingbar, dass die Medien sich bemühen, die Kommunikation zwischen staatlich-gesellschaftlichen und den militanten Akteuren aufrechtzuerhalten, auch deshalb, um so dem noch stärkeren Rückzug in hermetische und hochkohesive Kleingruppen entgegenzuwirken. Allerdings muss diese Kommunikationsbereitschaft auf allen Seiten - auch bei den Terroristen - vorhanden sein. Ist dies, wie bei der RAF, der AD sowie den späten Roten Brigaden, nicht (mehr) gegeben, kann ein Befriedungsprozess kaum in Gang kommen. In all diesen Fällen ist es wichtig (siehe Irland), geeignete Vermittler zu haben, um die Konfliktparteien ohne Gesichtsverlust zusammenbringen zu können. Zudem wäre es lohnenswert, einer weiteren Erkenntnis genauer nachzugehen, die hier nur angerissen werden konnte. Denn wie es scheint, war eine Pazifizierung terroristischer Gewalt nur möglich, wenn staatliche, medial-gesellschaftliche und terroristische Akteure (einschließlich der mit ihnen verbundenen Milieus, Gemeinschaften und Gruppen) zusammenarbeiteten. Initiativen einzelner Akteure waren zwar hilfreich, konnten aber für sich genommen keinen dauerhaften Frieden schaffen. Somit sollten auch die Milieus, aus denen die Terroristen hervorgegangen sind oder auf die sie sich mit ihren Taten bezogen, in die Kommunikationsprozesse einbezogen werden. Dabei geht es weniger um Eingriffe von oben als um die Mobilisierung zivilgesellschaftlicher Ressourcen und deren kommunikative Einbindung in die Befriedungsinitiativen. Strafprozesse, in denen sich staatliche Akteure und die angeklagten Terroristen unzweideutig und uneingeschränkt auf demokratische Straf- und Verfahrensrechte als Kommunikationsgrundlage beziehen, bildeten wichtige Rahmenbedingungen für die Befriedung terroristischer Gewalt. Seit etwa den 1980er Jahren erlebte der europäische Terrorismus seinen Niedergang. Dieser war - wie eingangs erwähnt - nicht nur ausgelöst vom Ende der Ost-West-Gegensatzes und des Kalten Krieges. Vielmehr wandelten sich die Praxis und Wahrnehmung staatlicher Macht. Zum einen hat das Ende der Blockkonfrontation staatliche Schutzfunktionen sowohl gegenüber dem Terrorismus als auch gegenüber äußeren und inneren Bedrohungen aus dem jeweils anderen System obsolet werden lassen. Zum anderen, und dies ist bislang zu wenig beachtet worden, hatte der Staat bereits zuvor begonnen, seine Herrschaftspraxis auszudifferenzieren. Er verlor dadurch viel von seinem Feindbildcharakter und wurde zugleich als weniger allmächtig oder gar dämonisch wahrgenommen. Auch dieses Zusammenwirken bliebe noch genauer zu untersuchen. Die gewachsene Bedeutung gesellschaftlicher Opferdiskurse bildet einen eminent wichtigen Indikator für diesen Erosionsprozess staatlicher Macht, der hier ebenfalls nur angerissen werden konnte. Im profanen Sinne gelten als Opfer diejenigen, die zufällig von Unglücksfällen betroffen werden. Im religiös-mythologischen Sinn werden Tote dann zu Opfern gemacht, wenn diese Menschen für etwas gestorben, also nicht einfach passiv aus dem Leben geschieden sind. Der Tod wird so von einem zufälligen Ereignis, das passiv erlitten wurde, in einen intentionalen Akt (das Aufopfern) verwandelt. Durch diese Sinn stiftende Funktion des Todes kann ein Ereignis, das eine imaginierte Gemeinschaft schwächen sollte, so umdefiniert werden, dass es dieses Kollektiv stärkt. In Deutschland wurden die von Terroristen Getöteten quasi sofort zu Opfern im religiösen Sinn; getötete Politiker, Wirtschaftsführer und Polizisten hatten ihr Leben für etwas gegeben (für den Staat, für die Ordnung usw.). Dies wurde in Trauerfeiern öffentlich dokumentiert. Seit den 1990er Jahren reklamierten jedoch auch gesellschaftliche Akteure (Angehörige, Witwen, erinnerungspolitisch ausgerichtete Gruppierungen) für ihre Toten im Kampf zwischen Terrorismus und Staat das sinnstiftende Recht auf den Opferstatus. Wie einige Beiträge des Bandes zeigen, wurde dieses gewachsene Selbstbewusstsein zunächst auf kommunaler Ebene artikuliert. Während in Nordirland vor allem den Opfern staatlicher Gewalt Anerkennung und ihren Angehörigen stärker Gehör verschafft werden sollte, wurden im Baskenland speziell die Angehörigen und Hinterbliebenen der durch die ETA Ermordeten aktiv. In beiden Fällen wurde der staatlichen Seite das alleinige Recht abgesprochen, Opfer definieren zu können. Zudem unterstreicht diese neue Intensität der Opferdebatten aber auch, dass der jeweilige bewaffnete Konflikt über die engen Grenzen eines lokalen Settings hinaus kommuniziert werden sollte; er wurde auch dadurch zu einem Problem der gesamten Gesellschaft. Auch in der Bundesrepublik wurden besonders in den 1990er Jahren intensive medial kommunizierte Debatten geführt, in denen der Blick auf die Konfrontation zwischen Staat und Terrorismus um private Opferperspektiven erweitert wurde. Die Pu…


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