Genre:
Zeitgeschichte (1946 bis 1989)
Herausgeber:
Campus Verlag GmbH
Erscheinungsdatum:
30.09.2015
Die Selbstaufklärung der bundesrepublikanischen Gesellschaft über die Geschichte der NS-Medizin stieß auf enorme Widerstände und Aporien. Dieses Buch zeigt auf, wie neben kritischen Ärzten und Medizinhistorikern auch zahlreiche Schriftsteller versuchten, die deutsche Öffentlichkeit über dieses dunkle Kapitel aufzuklären. Die Beiträge zeichnen die Jahrzehnte währenden Konflikte in Fachgesellschaften und Universitäten nach und illustrieren, wie seit den 1960er Jahren Autoren wie Rolf Hochhuth, Peter Weiss, Marcel Beyer und Hans-Ulrich Treichel NS-Medizinverbrechen und ihre Täter literarisch an den Pranger stellten.
»Ein anregendes Buch, das zum Weiterlesen animiert.«, Dr. med. Mabuse, 30.06.2016 »Die Stärke des Bandes liegt in den Perspektivwechseln, die es wiederholt erlauben, Motive, die im Rahmen der historischen Analyse markiert wurden, in der ein oder anderen literarischen Fiktion wieder aufzunehmen.« Christoph Schneider, Einsicht 15 - Bulletin des Fritz Bauer Instituts, 25.04.2016
Autorentext
Stephan Braese ist Professor für Europäischjüdische Literatur- und Kulturgeschichte an der RWTH Aachen. Dominik Groß ist dort Professor für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin.
Leseprobe
Einleitung
Stephan Braese und Dominik Groß
Am 23. Mai 2012 verabschiedeten die Delegierten des Nürnberger Ärzte-tages eine Erklärung, in der die deutsche Ärzteschaft erstmals die Opfer und ihre Nachkommen um Verzeihung für die Taten bittet, die deutsche Mediziner im Nationalsozialismus verübten. Die Erklärung war abgefasst am Ort des Ärzteprozesses von 1946/47, einem der Folgeverfahren im Rahmen der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse. Sie widerspricht aus-drücklich zwei Annahmen, die jahrzehntelang die Verteidigungsstrategien nicht nur direkt Beschuldigter, sondern auch der deutschen organisierten Ärzteschaft schon unmittelbar seit der militärischen Niederschlagung des NS-Regimes bestimmten: der Thesen, dass die Verbrechen vor allem poli-tischem Druck geschuldet und dass sie Taten nur einzelner Ärzte gewesen seien. Demgegenüber wird jetzt einbekannt, dass "die Initiative gerade für diese gravierendsten Menschenrechtsverletzungen nicht von den politischen Instanzen, sondern von den Ärzten selbst" ausgegangen und dass die Verbrechen unter Mitwirkung führender Repräsentanten der Ärzteschaft und medizinischer Fachgesellschaften, darunter herausragende Vertreter der universitären Medizin und renommierte Forschungseinrichtungen, verübt worden sind.
Die klaffende Verspätung dieses Schuldanerkenntnisses - rund 65 Jahre nach der juristischen Offenlegung der Taten - hat mehrere Ursachen. Sie wurzeln in einer systematischen jahrzehntelangen Tabuisierung des Verhältnisses zwischen Medizin und Nationalsozialismus, die erst seit den 1980er Jahren aufzubrechen begonnen wurde. Eine enorme Rolle in diesem generationenübergreifenden Schweigebündnis - das auch viele andere Bereiche der bundesrepublikanischen Gesellschaft prägte - spielten die in der akademischen Sphäre besonders virulenten Lehrer-Schüler-Ver-hältnisse, Freundschaftsbeziehungen und Verwandtschaftsverhältnisse, die gerade in der akademischen Medizin mit einem hohen Grad intergene-rationeller Berufsvererbung von erheblicher Bedeutung waren. Doch diese Tabuisierung zielte nicht nur darauf, persönliche - justitiable und moralische - Schuld von Medizinern zu verschleiern. Sie blockierte zugleich Fragen nach dem Verhältnis zwischen dem Nationalsozialismus und den Wissenschaften generell.
Dieser Zusammenhang wird in der Doppelbedeutung aufgerufen, die die Benennung, gar die Anrede "Doktor" in der umgangssprachlichen Verwendung noch heute trägt: zum einen die Bezeichnung des Arztes, des Heilkundigen, zum andern die des akademisch Graduierten, des Angehörigen der Gemeinschaft der Wissenschaftler, deren Suche nach Wissen den in Jahrhunderten ausgebildeten und kanonisierten Regeln ebenso alter Institutionen folgt. Vielleicht weil der Mediziner jener Akademiker war, mit dem der akademisch nicht Gebildete am ehesten persönlich in Berührung kam, ist der graduierte Arzt zu nichts Geringerem als dem paradigmatischen Wissenschaftler in der kollektiven Imagination geworden. In der Debatte um NS-Medizin und -Mediziner war und ist daher das Verhältnis nicht nur seiner Disziplin, sondern das der wissenschaftlichen Fächer, ihrer Berufe und derer, die sie in den Universitäten, in den Forschungsstätten und anderen gesellschaftlichen Orten ausüben, potenziell stets mit verhandelt. Zugleich ist es gerade der Arztberuf, der den Missbrauch wissenschaftlichen Wissens zum Schaden des Menschen besonders unmittelbar, sinnlich vorstellbar, aufzurufen vermag. Der weiß bekittelte Mediziner, der sich etwa im Krankenblock eines Vernichtungslagers an der körperlichen Unversehrtheit ihm Ausgelieferter zu medizinischen Forschungszwecken vergeht, hat wohl immer mehr Abscheu hervorgerufen als der Wirtschaftswissenschaftler oder der Germanist, die im Hörsaal den neuen Wirtschaftsraum Ost entwarfen oder über die Unterschiede zwischen völkischer und entarteter Literatur dozierten. Zwar leisteten auch Geistes- und Gesellschaftswissenschaften einen entscheidenden Beitrag zu jener intellektuellen und moralischen Zurichtung der Deutschen, die die Durchführung von Angriffskrieg und Vernichtungsverbrechen ermög-lichte. Doch es ist die besondere, im hippokratischen Eid besiegelte Ver-pflichtung des Arztes auf das Wohl des ihm anvertrauten Menschen, das heißt dessen genuine Rolle als "Heiler", die ihn zu jener Figur gemacht hat, die wie keine andere die Frage nach der Ethik von Forschung und Wissenschaft aufgeworfen hat und fortwährend aufwirft.
Die juristische, geschweige denn die gesellschaftliche Aufarbeitung der NS-Medizin, gerade mit Blick auf ihre weitergehenden Implikationen hin-sichtlich des Verhältnisses zwischen Wissenschaft und Ethik, beschränkte sich nie auf die Fachöffentlichkeit von Ärztekammern und medizinischen Fakultäten. Die konstitutive Rolle gesellschaftlicher Öffentlichkeit bei der Bestimmung von Schuld und der Selbstverständigung über verbindliche Werte und Normen ist in der europäisch-angelsächsischen Tradition der Rechtsprechung im Gebot des öffentlichen Verfahrens - so auch bei den Nürnberger Prozessen - anerkannt. Doch das Publikum eines Gerichtsverfahrens war - und ist - nur der Repräsentant einer gesellschaftlichen Öffentlichkeit, die in einer Vielzahl eigener Institutionen und Medien jene Fragen verhandelt, die das Leben der Bürger bestimmen. Gerade auch die Literatur wirkt sowohl auf die kollektiven Vorstellungen über historische Sachverhalte als auch auf das öffentliche Diskursverhalten ein. Beispiele hierfür sind Rolf Hochhuths Stellvertreter und Peter Weiss' Die Ermittlung. In beiden Dramen, die als Hauptwerke literarischer Aufarbeitung der NS-Vergangenheit gelten, nehmen NS-Medizin und -Mediziner zentrale Rollen ein. Sie haben erst mit einer gewissen Verspätung, die einer psychologischen Latenzfrist ähnelt, Eingang in die Literatur gefunden.
In dem Maße, in dem die spektakulären Inszenierungen dieser Dra-men, aber auch Texte von so unterschiedlichen Autoren wie Alexander Kluge und Martin Walser, Hans-Ulrich Treichel und Marcel Beyer Einfluss auf das kollektive Gedächtnis ihrer Leserschaft hinsichtlich der NS-Ära und ihrer Verbrechen genommen haben und immer noch nehmen, tragen auch die NS-Mediziner-Figuren dieser Texte mit bei zum historischen Bild des NS-Arztes in der gesellschaftlichen Öffentlichkeit der Bundesrepublik Deutschland. Es ist aber gerade auch diese Vorstellung, die den historischen Fond auch aktueller Diskussionen über das Verhältnis zwischen Wissenschaft und Ethik bildet.
Der vorliegende Band schreitet erstmals das gesamte Panorama der gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit den NS-Verbrechen in der Ge-schichte der Bundesrepublik Deutschland ab. Es ist zum einen bestimmt durch das unmittelbare Echo auf die juristische Urteil…
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