Korrektive Gerechtigkeit

Korrektive Gerechtigkeit

Einband:
Paperback
EAN:
9783593504988
Genre:
20. & 21. Jahrhundert
Autor:
Nikolai Blaumer
Herausgeber:
Campus Verlag GmbH
Erscheinungsdatum:
31.10.2015

Im Übergang zwischen politischen Systemen stellt sich die Frage nach dem Umgang mit zurückliegendem Unrecht. Im Hintergrund stehen philosophische Fragen: Wann kann eine Person oder ein Kollektiv moralisch geltend machen, einen Schaden oder ein Unrecht erlitten zu haben? Unter welchen ethischen Voraussetzungen bleiben Entschädigungsansprüche bestehen? Lässt sich Verantwortung für Entschädigung auch generationenübergreifend zuschreiben? Nikolai Blaumer zeichnet ein klares Bild der moralischen Gründe, die bei der Auseinandersetzung um gerechte Entschädigung von Bedeutung sind.

Autorentext
Dr. Nikolai Blaumer ist Philosoph und Kulturmanager. Er arbeitet seit über zehn Jahren für das Goethe-Institut. Von Februar 2018 bis Mai 2022 hat er als Programmdirektor das Thomas Mann House in Los Angeles mit aufgebaut. Jüngst erschien von ihm und Benno Herz als Herausgeber: Thomas Mann's Los Angeles: Stories from Exile 19401952 (Angel City Press).

Leseprobe
Einleitung

Die vergangenen Jahre waren eine Zeit politischer Umbrüche. Plätze mit Namen wie Maidan, Tahrir oder Taksim wurden zum Sinnbild des Wider-stands. In Demonstrationen brachten Zehntausende ihren Willen nach politischer Veränderung zum Ausdruck. Aller Emphase und Ausdauer des Widerstands zum Trotz, scheinen die durch die Proteste angestoßenen politischen Entwicklungen vielerorts in Grabenkämpfen zu münden, wie sie schon am Anfang der Demonstrationen standen. So schrieb der ägyptische Politikexperte Hafez Ghanem im August 2013, drei Jahre nach Beginn der Proteste in Kairo:

"Calls for revenge can be heard all over Egypt. []. The minimum level of con-sensus that is needed to put in place new democratic institutions would be hard to achieve under current circumstances. []. The real question is whether Egyption society wants national reconciliation."

Entwicklungen wie in Ägypten machen deutlich: Solange das öffentliche Klima vergiftet ist, alte Rechnungen offen bleiben und sich die Spirale von Gewalt und Gegengewalt weiterdreht, bleibt der Weg einer gemeinsamen Zukunft verstellt. Verfahrene politische Situationen dieser Art werfen die Frage auf: Wie ist es unter den Bedingungen zurückliegenden Unrechts möglich, sich auf einen einvernehmlichen Umgang mit der Vergangenheit zu verständigen, langwährende Konflikte beizulegen und Gerechtigkeit wiederherzustellen?
In der wissenschaftlichen Diskussion um den politischen Umgang mit zurückliegendem Unrecht spielen die beiden Begriffe Transitional Justice und Intergenerationelle Gerechtigkeit eine zentrale Rolle. Wurde der Begriff Transitional Justice zunächst vor allem in der angelsächsischen rechts-wissenschaftlichen Literatur verwendet, so avancierte er in den vergangenen Jahren auch in der Philosophie und den Sozialwissenschaften zum Leitbegriff für Gerechtigkeitskonzeptionen, die sich mit normativen Antworten auf das Unrecht gescheiterter, repressiver Regime beschäftigen. Transitional Justice steht heute für all jene Ansätze, die sich mit Verständigung und Anerkennung historischen Unrechts, der Geltung von Rechtsnormen im Übergang zwischen Systemen, der Frage rückwirkender Rechtssprechung, der Autorität ungerechten Rechts oder der Rechtfertigung von Entschädigungsansprüchen und Wiedergutmachungspflichten beschäftigen.
Im Rahmen der vorliegenden Arbeit werde ich mir lediglich einen Teilbereich transitionaler Gerechtigkeit vornehmen. Aristoteles hat ihn in der Nikomachischen Ethik als den Bereich der korrektiven Gerechtigkeit bezeichnet. Zu ihm gehört die Frage, welche ethischen Anforderungen sich an Entschädigung als Ausgleich zurückliegender Schäden stellen: Unter welchen Bedingungen kann eine Person oder ein Kollektiv in moralischer Hinsicht geltend machen, einen Schaden oder ein Unrecht erlitten zu haben? Wie lange und unter welchen ethischen Voraussetzungen bleiben Entschädigungsansprüche bestehen? Wem kann Verantwortung für Entschädigung zugeschrieben werden - lediglich jenen, die ein Unrecht verursacht haben, die moralische Verantwortung tragen, oder auch anderen Individuen oder Mitgliedern von Kollektiven? Und schließlich: Welche Form sollte Entschädigung annehmen, um Gerechtigkeit wiederherzustellen?
Führt man sich vor Augen, welche Entschädigungsfälle die politische Diskussion heute bestimmen, so stellt man fest, dass es dabei nicht selten um Sachverhalte geht, in denen sowohl jene Individuen, die ein Unrecht ursprünglich erlitten, als auch Personen, die für die Entstehung jenes Un-rechts unmittelbar verantwortlich waren, nicht mehr leben. Ein besonders prominenter Fall sind etwa die in den vergangenen Jahren laut gewordenen Reparationsforderungen Griechenlands, die sich auf während der deutschen Besatzungszeit 1941-1944 erlittenes Unrecht beziehen. Die griechische Regierung taxierte die Summe ihrer Forderungen für beschlagnahmtes Gold, geraubte Geldwerte, zerstörte Handelsschiffe sowie Schäden an Wirtschaft und Infrastruktur unlängst auf 269,5 Milliarden Euro.
Das Beispiel Griechenlands macht deutlich, dass Fragen korrektiver Gerechtigkeit keineswegs dadurch obsolet werden, dass Personen, die von historischem Unrecht unmittelbar betroffen sind, versterben. Gerade in einer Zeit, in der letzte Opfer deutscher Kriegsgewalt ableben, ist die De-batte um Entschädigung in verschiedenen europäischen Staaten neu ent-brannt. Nachfahren von Opfern verstehen sich dabei oftmals als Erben der Ansprüche ihrer Vorfahren. Und auch Deutsche, deren Eltern und Großeltern während des Nationalsozialismus Unrecht in die Welt gebracht haben, sehen sich weiterhin in der Verantwortung. Bundespräsident Gauck äußerte sich dazu kürzlich wie folgt: "Wir sind ja nicht nur die, die wir heute sind, sondern auch die Nachfahren derer, die im Zweiten Weltkrieg eine Spur der Verwüstung in Europa gelegt haben - unter anderem in Griechenland, worüber wir beschämend lange wenig wussten." Und er fügte hinzu: "Es ist richtig, wenn ein geschichtsbewusstes Land wie unseres auslotet, welche Möglichkeiten von Wiedergutmachung es geben könnte."
Steht die Frage korrektiver Gerechtigkeit im Zentrum einer Vielzahl politischer Auseinandersetzungen, so zielt dieses Buch nicht auf eine Un-tersuchung historischer Einzelfälle. Es soll nicht darum gehen, einzelne Entschädigungsforderungen als gerechtfertigt oder ungerechtfertigt zu charakterisieren. Vielmehr liegt die Absicht darin, ein klares Bild der moralischen Gründe zu gewinnen, die im Kontext der Auseinandersetzung um gerechte Entschädigung von Bedeutung sind.
Um beurteilen zu können, was gute Gründe für oder gegen bestimmte Formen der Entschädigung sind, bedarf es Normen, die im Kontext kor-rektiver Gerechtigkeit als verbindlich angesehen werden sollten. Präskrip-tive Normen qualifizieren Handlungsgründe in Entscheidungssituationen als vor- oder nachrangig, als bedeutsam oder auch belanglos. Wie aber identifiziert eine ethische Theorie Normen, die anzeigen, welche Gründe dafür oder dagegen sprechen, eine Person oder Gruppe von Personen auf bestimmte Weise zu entschädigen?
Nelson Goodman hat in Fact, Fiction & Forecast deutlich gemacht, wie unsinnig es ist, sich in der Frage der Geltung von Normen auf vermeidlich selbstevidente Axiome zu berufen:

"I think the answer lies much nearer the surface. Principles of deductive inference are justified by their conformity with accepted deductive practice. Their validity depends upon accordance with the particular deductive inferences we actually make and sanction."

Normative ethische Theorien bringen präskriptive Normen und gegebene Urteile zur Frage richtigen Handelns ins Gleichgewicht. John Rawls hat in diesem Zusammenhang vom reflective equilibrium gesprochen. Ethischer Theoriebildung schreibt er die Aufgabe zu, zwischen präskriptiven Nor-men und moralischen Einzelurteilen zu vermitteln, sie in eine kohärente Ordnung zu bringen. Normen, die Anspruch auf allgemeine Ge…


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