Genre:
Zeitgeschichte (1946 bis 1989)
Autor:
Christoph Schneider
Herausgeber:
Campus Verlag GmbH
Erscheinungsdatum:
16.02.2017
Anfang der 1960er-Jahre leitete man gegen ehemalige Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte ein Ermittlungsverfahren ein, das im Kontext der von Fritz Bauer vorangetriebenen Strafverfolgung von NS-Tätern stand. Der Vorwurf lautete: Unterstützung der systematischen Ermordung von Kranken und Behinderten zur Zeit des Nationalsozialismus. Auf einer vom Justizminister einberufenen Konferenz im April 1941 waren die hohen Juristen aufgefordert worden, die Tat zu decken. Das "Schlegelberger-Verfahren " - benannt nach dem einladenden Justizminister - dauerte zehn Jahre. Die historischen Ereignisse, das Verfahren selbst und die Anstrengungen, es vor dem Vergessen zu bewahren, bilden ein erinnerungspolitisches Ensemble, das verdeutlicht, wie umkämpft die NS-Aufarbeitung bis in die 1980er-Jahre hinein war.
»Mit seinem Buch hat Christoph Schneider der Bedeutung der Schlegelberger-Konferenz und des entsprechenden Verfahrens den Platz eingeräumt, der ihm in der (rechts-)historischen Betrachtung der Patientenmorde im Nationalsozialismus zukommt. Gerade auch in der Verknüpfung mit der heutigen Erinnerungspolitik gewinnt das Buch zusätzlich an Relevanz.« Christof Beyer, H-Soz-Kult, 05.12.2017 »Die sorgfältig recherchierte Studie, die durch ein Literaturverzeichnis und ein Namensregister ergänzt wird, ist ein wichtiger Beitrag in der Schilderung des Versagens der Funktionseliten im totalitären Staat und regt zur Nachdenklichkeit an.« Diemut Majer, Das Historisch-Politische Buch, 12.11.2018
Autorentext
Christoph Schneider arbeitet als freier Autor und Kulturwissenschaftler in Frankfurt am Main.
Leseprobe
1. Einleitung
"Es ist Frühjahr 41, und durch unser Land geht ein
letzter Taumel von Sieg und Begeisterung. Deutschland ist wie ein Süchtiger, der gleich zusammenbrechen wird, der gleich ein Häuflein Elend sein wird, aber jetzt hat es noch einmal die Kanüle drin, fühlt noch einmal den rasenden Rausch der Macht. [] Deutschland liegt wie eine Kriegswolke quer über dem Kontinent und baut nun das Europa germanischer Herrlichkeit."
1.1.Der Gegenstand
Im Mai 1960 wurde gegen eine Reihe ehemaliger Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte in Frankfurt am Main ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Alles an diesem Verfahren ist ungewöhnlich: seine Dauer (zehn Jahre), die Zahl der Beschuldigten (33) und ihre Funktion im Apparat der Justiz, der Tatvorwurf (psychische Beihilfe zum Mord) und das Verfahrensende, verkündet in einem neunzeiligen Beschluss im Jahr 1970.
Gegenstand des Verfahrens war ein für die Geschichte der Vernichtungspolitik singuläres Ereignis: Am 23. und 24. April 1941 wurden von Staatssekretär Franz Schlegelberger - er führte zu diesem Zeitpunkt die Geschäfte des Reichsjustizministers - neben dem Reichsgerichtspräsidenten, den Oberreichsanwälten und weiteren hohen Repräsentanten der Justiz auch die Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte aller Oberlandesgerichtsbezirke des Deutschen Reichs (einschließlich der annektierten Gebiete) eingeladen. Sollten sie verhindert sein - und dafür gab es eigentlich nur einen guten Grund: im Feld zu stehen -, war der Vertreter zu entsenden. Wichtigster Tagesordnungspunkt der Konferenz: Seit Anfang 1940 wurden systematisch und ohne gesetzliche Grundlage Anstaltspatienten ermordet. Im Zusammenhang mit der Selektion, dem Abtransport und dem Verschwinden von Tausenden von Menschen im Kerngebiet eines von Kriegsauswirkungen noch weitgehend verschonten Deutschen Reichs kam es zu "Störungen" - Angehörige insistierten, Anwohner spekulierten, Kirchenvertreter protestierten. Auch kollidierte die verdeckte und verbotene Tat wiederholt mit Vorgängen im Rechts- und Verwaltungswesen. Abläufe im Justizbetrieb kamen ins Stocken, Behörden stellten Nachforschungen an oder nahmen gar Strafanzeigen entgegen - all das sollte zukünftig vermieden werden. Zwei Vertreter aus der Organisationszentrale der NS-"Euthanasie" trafen sich mit den höchsten Repräsentanten des Rechts und informierten sie plenar über die Mordpraxis und ihre Modalitäten, über interne Abläufe und Verschleierungsmaßnahmen. Der Bericht über die arbeitsteilige, auch mit staatlichen Ressourcen betriebene illegale Tötungspraxis wurde von den Juristen angehört und ohne Verletzung rhetorischer und sozialer Regeln entgegengenommen. Absprachegemäß wurden diesbezügliche Anzeigen und Eingaben nun unbearbeitet an das Ministerium weitergeleitet. Von den höchsten Juristen des Landes hat nicht ein Einziger protestiert oder sich verweigert. Sie, die sehr gut einschätzen konnten, dass ihnen persönlich nicht mehr drohen würde als die vorzeitige Pensionierung, passten die Abläufe in ihren Bezirken der Vernichtungspolitik an.
Mit der Tötungsaktion gegen Kranke und Behinderte war ein "Präzedenzfall geschaffen worden, der den Kräften in der NS-Führung, die zu radikalen Maßnahmen gegen die Juden drängten, die Durchführbarkeit großer Mordaktionen demonstriert hatte". Hier wurde erstmals das Selektionskriterium "Jude" umgesetzt. Hier wurden jene räumlich-organisatorischen Abläufe erfunden, die kurze Zeit später die Vorgänge in den Vernichtungslagern der "Aktion Reinhard" strukturieren sollten. Und die Konferenz fand genau zu dem Zeitpunkt statt, als die im Zusammenhang mit der NS-"Euthanasie" geschulten Mediziner begannen, Konzentrationslager zu bereisen, um kranke, versehrte, erschöpfte, kommunistische und jüdische Häftlinge für die Gaskammern der Tötungsanstalten zu selektieren.
1.2.Der Rhythmus des Verfahrens
Obgleich die Konferenz, im Unterschied zu vielen NS-Verbrechen, eine abzählbare Menge von Teilnehmern hatte und leidlich dokumentiert ist, wurde sie nicht zur Herausforderung für die Nachkriegsjustiz. Lange ignoriert und im Grunde bereits vergessen, hat erst 1960 die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main unter der Leitung des remigrierten Fritz Bauer mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens der Konferenz eine neue Erscheinungsform gegeben. Ausgelöst von der Beschuldigung der Beihilfe zum Mord, sammelten sich, gefasst in 14 Bänden Hauptakten (sowie 20 Bänden Nebenakten und 13 Bänden Handakten), Protokolle, Vermerke und Berichte. Von den Beschuldigten wurden Einlassungen verfasst, die allemal der Form genügen, aber den Eindruck erwecken, sie füllten die Zeit, die vergehen musste, bis der Spuk ein Ende hatte. Was über den Leser niedergeht, hat den Charakter einer einzigen langen Beschwörung: Die Justiz war machtlos - mächtig war der Nationalsozialismus, waren Hitler und die Partei. Wie kann es angehen, dass eine deutsche Staatsanwaltschaft gegen die Spitze der deutschen Justiz ermittelt? Eine Anomalie der Rechtsgeschichte, eine unzulässige Schleife, Folge des antifaschistischen good will eines sozialdemokratischen Ministerpräsidenten im Land Hessen, der einen unverständigen Juden zum Generalstaatsanwalt machte. Die Schleife musste irgendwann zum Ausgangspunkt zurückfinden und neuerlich dem Schweigen Raum geben. Und so geschah es.
Im Gegensatz zu dem im Begriff Aufarbeitung anklingenden Fortschreiten änderte sich in dieser Geschichte mehrfach die Bewegungsrichtung. Während der von den Alliierten betriebenen oder beförderten Strafverfolgung der Jahre 1945 bis 1948 wurde die Konferenz aktenkundig. Dem folgte die, fast möchte man sagen, obligatorische Phase des Vergessens und Beschweigens. Aber auch das 1960 eingeleitete Ermittlungsverfahren erlebte starke Gegenbewegungen. Immer wieder gab es Zeiträume, in denen gar nicht ermittelt wurde. Immer wieder blockierten beziehungsweise verzögerten Verfahrensbeteiligte den Fortgang.
Implizit stand das Verhältnis von Justiz und Diktatur auf dem Prüfstand: Was darf man von im Rechtsstaat ausgebildeten Juristen nach ihrer Übernahme durch den totalitären Staat erwarten? Da die virulente Frage keine befriedigende Antwort erfuhr, mehr noch, weil die Lebenslüge, sich ohnmächtig gegen den Terror de…
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