Einband:
Kartonierter Einband
Untertitel:
Ein Rechtsvergleich vor dem Hintergrund der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit
Herausgeber:
Lang, Peter GmbH
Investitionsstreitigkeiten aus bilateralen völkerrechtlichen Abkommen werden immer öfter in Schiedsverfahren zwischen privaten Investoren und souveränen Staaten ausgetragen. Hierbei kommen neben den Regeln des ICSID auch Verfahrensregeln zur Anwendung, die ursprünglich für die private Wirtschaftsschiedsgerichtsbarkeit entwickelt wurden. Vermehrt wird die These vertreten, diese für die Wirtschaftsschiedsgerichtsbarkeit entwickelten Grundsätze seien auf die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit nicht übertragbar, insbesondere seien die staatlichen Gerichte kein geeignetes Forum für die Aufhebung solcher Schiedssprüche. Dieser These geht die Autorin ausgehend von den so genannten CME/Lauder-Verfahren nach. Hierzu werden die Regelungen zum einstweiligen Rechtsschutz und zur Aufhebung von Schiedssprüchen in Deutschland und Schweden rechtsvergleichend untersucht und auf ihre Anwendbarkeit im Rahmen der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit hin überprüft. Die Autorin setzt sich mit verschiedenen Reformvorschlägen auseinander und plädiert letztlich dafür, die Verfahrensregeln und bilateralen Abkommen inhaltlich an die Besonderheiten der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit anzupassen.
Autorentext
Die Autorin: Franziska Edler wurde 1979 in Hamburg geboren und studierte Rechtswissenschaften in Hamburg, Heidelberg und Cambridge. 2008 schloss sie ihre Promotion an der Universität Heidelberg ab.
Klappentext
Investitionsstreitigkeiten aus bilateralen völkerrechtlichen Abkommen werden immer öfter in Schiedsverfahren zwischen privaten Investoren und souveränen Staaten ausgetragen. Hierbei kommen neben den Regeln des ICSID auch Verfahrensregeln zur Anwendung, die ursprünglich für die private Wirtschaftsschiedsgerichtsbarkeit entwickelt wurden. Vermehrt wird die These vertreten, diese für die Wirtschaftsschiedsgerichtsbarkeit entwickelten Grundsätze seien auf die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit nicht übertragbar, insbesondere seien die staatlichen Gerichte kein geeignetes Forum für die Aufhebung solcher Schiedssprüche. Dieser These geht die Autorin ausgehend von den so genannten CME/Lauder-Verfahren nach. Hierzu werden die Regelungen zum einstweiligen Rechtsschutz und zur Aufhebung von Schiedssprüchen in Deutschland und Schweden rechtsvergleichend untersucht und auf ihre Anwendbarkeit im Rahmen der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit hin überprüft. Die Autorin setzt sich mit verschiedenen Reformvorschlägen auseinander und plädiert letztlich dafür, die Verfahrensregeln und bilateralen Abkommen inhaltlich an die Besonderheiten der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit anzupassen.
Inhalt
Aus dem Inhalt: Das Verfahren Tschechische Republik vs. CME Einstweiliger Rechtsschutz im Schiedsverfahren durch staatliche Gerichte und schiedsrichterliche einstweilige Maßnahmen Die Aufhebung und Ungültigkeit von Schiedssprüchen Begriff der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit Einstweiliger Rechtsschutz in der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit Die Aufhebung und Ungültigkeit von Investitionsschiedssprüchen Übertragbarkeit der Verfahrensgrundsätze auf die internationale Investitionsschiedsgerichtsbarkeit.
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