Selbstverschuldensprinzip vs. Repräsentantenhaftung

Selbstverschuldensprinzip vs. Repräsentantenhaftung

Einband:
Kartonierter Einband
EAN:
9783639456820
Untertitel:
in der Sachversicherung
Genre:
Sonstige Jura-Bücher
Autor:
Bernhard Christian Fink
Herausgeber:
AV Akademikerverlag
Anzahl Seiten:
56
Erscheinungsdatum:
19.09.2012
ISBN:
978-3-639-45682-0

Einstehen müssen für das Verhalten Dritter. Dabei handelt es sich vor allem in der Sachschadenversicherung um ein großes Problem in der Versicherungsbranche. Grundsätzlich wird der Versicherungsvertrag zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem (einzelnen) Versicherungsnehmer geschlossen. Auch der Gesetzestext beschreibt den Versicherungsnehmer wörtlich als einzelne Person. In der Praxis gibt es jedoch zahlreiche Möglichkeiten und Varianten, in denen auch sonstige Personen Einfluss auf diese Beziehung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft haben können. Sowohl das österreichische, als auch das deutsche Gesetz geben diesbezüglich keine genauen Antworten um dieses Problem zu lösen. Obwohl in beiden Ländern ein nahezu wortgleiches Versicherungsvertragsgesetz angewendet wird, interpretieren sie dieses, was das Verschulden Dritter betrifft, komplett verschieden. Die vorliegende Arbeit soll zeigen, warum beide Länder eine unterschiedliche Herangehensweise anwenden und die Entwicklung der Rechtssprechung beider Länder analysieren bzw. gegenüberstellen.

Autorentext
Bernhard Christian Fink blickt auf eine langjährige Berufserfahrung im Finanzbereich zurück und beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Handel von Wertpapieren.Studium: Bank- und Versicherungswirtschaft, Rechnungswesen & Controlling, Finanzmanagement, Sales-Management;Senior Partner einer Grazer Unternehmensberatung, Lektor an der FH Wien

Klappentext
Einstehen müssen für das Verhalten Dritter. Dabei handelt es sich vor allem in der Sachschadenversicherung um ein großes Problem in der Versicherungsbranche. Grundsätzlich wird der Versicherungsvertrag zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem (einzelnen) Versicherungsnehmer geschlossen. Auch der Gesetzestext beschreibt den Versicherungsnehmer wörtlich als einzelne Person. In der Praxis gibt es jedoch zahlreiche Möglichkeiten und Varianten, in denen auch sonstige Personen Einfluss auf diese Beziehung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft haben können. Sowohl das österreichische, als auch das deutsche Gesetz geben diesbezüglich keine genauen Antworten um dieses Problem zu lösen. Obwohl in beiden Ländern ein nahezu wortgleiches Versicherungsvertragsgesetz angewendet wird, interpretieren sie dieses, was das Verschulden Dritter betrifft, komplett verschieden. Die vorliegende Arbeit soll zeigen, warum beide Länder eine unterschiedliche Herangehensweise anwenden und die Entwicklung der Rechtssprechung beider Länder analysieren bzw. gegenüberstellen.


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